GiTo hat geschrieben:hellrider1981 hat geschrieben:Nur durch den Tausch des Ritzels?
Ja!
Eine Änderung der Sekundärübersetzung ist nicht erlaubt und auf jeden Fall eintragungspflichtig, da die Übersetzung Bestandteil der Betriebserlaubnis ist.
MSHPU hat geschrieben:Ich will ja nicht anti sein, aber ich bleibe lieber bei 17 und vermeide das Erlöschen der Betriebserlaubnis
mema79!! hat geschrieben:http://www.bildupload.com/index.php?image=b206ff73019b5ac558a0a5fc7d35d372
Falls es jemanden interessiert. ..
G.A.C.O. hat geschrieben:Die Überschrift von diesem Fred find ich mal richtig unpassend und peinlich.
Viel Glück bei der Suche.
Gruß
G.A.C.O.