Ich habe gerade mal nach dem Urteil gesucht und z.B. die folgende Zusammenfassung gefunden:
http://verkehrsanwaelte.de/allgemein_bei_fahrsicherheitstraining_ist_auto_weiter_versichert.htmlDamit habe ich folgendes Problem:
- Die Versicherung hat sich auf eine "Rennklausel" berufen, ein Rennen hat dort aber wirklich nicht stattgefunden. Das würde im Umkehrschluss schon bedeuten, dass bei Veranstaltungen, wo man an einem Rennen teilnehmen kann, kein Schutz besteht. Das ist aber mehrheitlich der Fall.
- Zweites Kriterium war die Messung von Rundenzeiten, damit würde kein Schutz bei Veranstaltungen bestehen, bei denen Transponder Pflicht sind und für dich kein Schutz, wenn du einen Laptimer montiert hast.
Das sind für mich schon sehr viele Ausnahmen, das Urteil deckt meiner Meinung nach nur einen gewissen Teil der Veranstaltungen ab. Und da Richter z.T. bei Motorrädern auch anders urteilen, als bei Autos (Motorrad hatte mal über einen Fall berichtet, bei dem ein Richter einem Motorradfahrer 100% Betriebsgefahr bescheinigt hatte und damit eine automatische Haftung für absolut alles, selbst wenn er nicht schuld war), ist für mich auch eine absolute Übertragbarkeit auf den Motorradbereich nicht gegeben, da hier das Unfallrisiko um ein Vielfaches höher liegt, als wenn so eine Veranstaltung mit Autos durchgeführt wird.
Dazu ist im ersten Satz von Fahrsicherheitstrainings die Rede, dass dort Schutz besteht streitet aber niemand ab. Im weiteren Text wird das dann relativiert, dann heißt es erst "Fahrtraining". Hier wäre es wohl entscheidend, welcher Wortlaut genau im Urteil steht, da ein Fahrtraining für mich etwas ganz anderes ist als ein Fahrsicherheitstraining. Speer bietet z.B. beides an und anhand der Ablaufbeschreibungen auf der Seite wird der Unterschied in der Ausrichtung auch sehr deutlich.
Ich bin kein Jurist, aber für ein "Grundsatzurteil" ist ein OLG etwas niedrig aufgehängt. Nachdem das Urteil aus dem Jahr 2006 stammt vermute ich, dass es rechtskräftig ist und bin sehr überrascht, dass das nicht durch weitere Instanzen ging. Ich wäre vorsichtig, davon abzuleiten, dass man bei Rennstreckenveranstaltungen generell Kaskoschutz hat, das lese ich da beim besten Willen nicht raus.
Das ist aber auch eine theoretische Frage, in der Praxis ist es doch eine ganz andere: da muss sich jeder überlegen, ob er bereit ist, sich einen Anwalt zu nehmen und den Kaskoschutz auch gegen seine Versicherung einzuklagen, denn diese wird grundsätzlich reflexartig erst einmal ablehnen und auf einen Renncharakter hinweisen.
Bei der Unfallversicherung bleibe ich dabei, genau nach dem Punkt haben wir beim vergleichen immer im Kleingedruckten geschaut. Es gibt einige, bei denen Rennstreckenveranstaltungen explizit ausgeschlossen sind, da sollte man genau schauen, bevor man unterschreibt.