BMW-Anschlußgarantie S1000RR - Garantiegeber? Bedingungen?

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BMW-Anschlußgarantie S1000RR - Garantiegeber? Bedingungen?

Beitragvon tigerchen » 31.05.2019, 18:54

Hi,

hat sich jemand mal das Kleingedruckte und die Bedingungen der S1000RR Anschlußgarantie angesehen?

Warum ich frage?

Weil ich einerseits wissen möchte, ob dafür die gleichen Einschränkungen wie bei den Autos gelten und falls jemand ein Vierrad-BMW mit einer Select Garantie hat oder beabsichtigt eine abzuschließen, spollte er sich auf jeden Fall mal die Bedingen anschauen und im Folgenden lesen wie es einem da ergehen könnte.

Ich habe einen X5 40d, Checkheftgepflegt, alle Wartungen bei BMW durchgeführt, alle Servicepunkte im BC auf grün, jedes jahr eine Anschlußgarantie 843,00€ für 15 Baugruppen, mehr geht nicht, abgeschlossen und dazu war das Fahrzeug jedesmal für eine Prüfung in der Niederlassung Düsseldorf.

Nun ist bei 166.000 km der Motor defekt, Diagnose ist "Lagerschaden".

1. Gedanke, was haben die Bayrischen Motoren Werke denn da gebaut, bei DB hört man von Dieseln mit 1 Millionen km.

2. Gedanke, nun gut, bezahle ich zähneknirschend 50% vom Material und bekomme einen 0km Motor mit 2 Jahre Werksgarantie.

Voll daneben

Die NL teilte mir mit, daß erstmal die Allianz einen Gutachter schickt, der alles prüfen wird.

Dann teilten Sie mit, der Gutachter ist zum gleichen Ergebnis gekommen, Motor defekt, muß getauscht werden, sie warten noch auf die schriftliche Bestätigung.

Der nächste Anruf, die Allianz würde noch alles durchrechnen.

Dann die Mitteilung, die Versicherung zahlt die Reparatur nicht, es würde den Wert des Fahrzeugs übersteigen.

Rückfragen dazu wollte der Service-Mitarbeiter nicht beantworten, ich solle mich an die Allianz wenden, er würde mir aber noch etwas dazu per Mail schicken.

Was ist in dieser Zeit passiert:

Die Allianz hat das Fahrzeug mit dem defekten Motor in eine Auktionsbörse gestellt.
Dort können Händler darauf bieten. BMW-Kunden sprich Normalverbraucher haben dort keinen Zugang.

Das beste Angebot haben sie dann genommen und gesagt, das ist der Restwert.
Dann haben sie auf dem Markt einen Wiederbeschaffungswert ermittelt, keine Ahnung wo und wie der zustande gekommen ist und folgende Rechnung aufgemacht.

19.000.00 € Wiederbeschaffungswert Netto
12.000,00 € Restwert Netto, mit verbindlichem Kaufangebot aus der Auktion
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7.000,00 € ist Ihre Erstattung Netto, auf welches Konto sollen wir überweisen?

Eine Rückfrage was das denn soll, ergab dann, daß im Kleingedruckten steht :
Der Anspruch ist der Höhe nach auf den Zeitwert des Fahrzeuges, abzüglich Restwert, zur Zeit des Eintritts des Garantiefalles begrenzt.

Ich finde, solch eine Select Garantie hat nichts mit Garantie zu tun und ist Augenwischerei.
Das BMW so etwas seinen Kunden verkauft und sie im guten Glauben läßt, daß sich ein Schaden durch den Abschluß einer solchen Anschlußgarantie in erträglichen Grenzen hält, finde ich unglaublich und hätte es nicht für möglich gehalten.

--------

Ein Versuch, von BMW eine Stellungnahme zu erhalten, wie es denn sein kann, daß ein Diesel, bei dem alle Wartungen wie vorgeschrieben durchgefüht wurden, nach 166.000km kaputt geht, der Kunde auf Grund der Bedingungen im Regen steht und ob man nicht mal in München wg Kulanz nachfragen könnte, endete mit einem Kostenvoranschlag.

Auf das Material würden 20% und auf die Arbeit 15% Rabatt gewährt.
Kosten insgesamt nach Abzug der Rabatte über 18.000,00 € Netto.

Ich fahre seit Jahren BMW, 1502, 320, 520, 528, (2 x 750), X6, X5, einen Mini und eine S1000RR.

Dieser X5 war der letzte BMW.

Moral von der Geschicht,
Zu Risiken und Nebenwirkungen bei einer Anschlußgarantie, lesen Sie das Kleingedruckte oder fragen Sie einen Rechtanwalt, einen Automobilclub oder ein Forum wo es Leute gibt, die sich auskennen.
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Re: BMW-Anschlußgarantie S1000RR - Garantiegeber? Bedingunge

Beitragvon R-Techi » 01.06.2019, 07:07

Eine Versicherung ist jemand, der dir bei Sonnenschein einen Schirm gibt und bei Regen den Schirm wieder zurücknimmt. nogo

Ist wohl leider so wie du schreibst, kannst dich trotzdem mal rechtlich schlau machen. Versicherungen verkaufen dir bei einem Schaden oft Regulierungen für korrekt, die einer rechtlichen Prüfung NICHT standhalten. Hast du mal überlegt einen gebrauchten Motor zu nehmen? Was für ein Bj. ist dein Fzg. und wie ist ansonsten der Zustand?
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Re: BMW-Anschlußgarantie S1000RR - Garantiegeber? Bedingunge

Beitragvon Kajo » 01.06.2019, 07:30

tigerchen hat geschrieben:...Der Anspruch ist der Höhe nach auf den Zeitwert des Fahrzeuges, abzüglich Restwert, zur Zeit des Eintritts des Garantiefalles begrenzt....

Das ist nach meinem Kenntnisstand bei dieser Art der "Reparaturversicherungen" so. Die Regelung nach einem wirtschaftlichen Totalschaden bei einem Unfall sind ähnlich.

tigerchen hat geschrieben:... Ich finde, solch eine Select Garantie hat nichts mit Garantie zu tun und ist Augenwischerei. Das BMW so etwas seinen Kunden verkauft und sie im guten Glauben läßt, daß sich ein Schaden durch den Abschluß einer solchen Anschlußgarantie in erträglichen Grenzen hält, finde ich unglaublich und hätte es nicht für möglich gehalten..


Die "Select Garantie" ist eine Reparaturversicherung und kann auf keinen Fall mit der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistung bei einem Neufahrzeug gleich gesetzt werden.

Die jeweiligen "Garantiebedingungen" sind daher auf jeden Fall sorgsam vor Abschluss eines Vertrages zu lesen.

Gruß Kajo
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Re: BMW-Anschlußgarantie S1000RR - Garantiegeber? Bedingunge

Beitragvon Udo-MH » 02.06.2019, 09:51

Zu Neuwagen und Vollkasko kann ich auch was sagen. Die meisten Versicheungen bei der man eine VK abschliesst geben den Neupreiswert nur 6 Monate nach Zulassung bei einem Totalschaden. Danach kann es sein dass du mit einem Leasingfahrzeig voll im Regen stehst.

Ich habe kürzlich einen X3 M40i neu geleased. Bei der DA Direkt sagt mir die nette Dame dass wenn ich meine VK mit 300 EUR SB so abschliesse kostet die 940 EUR im Jahr bei jährlicher Zahlweise. Wenn aber nach 6 Monaten was passiert und die Karre Schrott ist, bekomme ich nurnoch den Zeitwert. Da könne eine Lücke von 5-6.000 EUR entstehen. Dafür gibt es eine Neupreisklausel für weitere 24 Monate für 26 EUR im Jahr. Die habe ich natürlich abgeschlossen. Somit bin ich nur die letzten 6 Monate "unsafe" aber dann würde BMW auch auf den Restwert "runtergehen".

Also VK ist nicht gleich VK. Grade bei Neuwagen.

Hat natürlich nicht viel mit dem Fall vom Tigerchen zu tun aber irgendwie auch schon. Den Motorschaden könnte man über eine VK locker abwickeln und die 19.000 EUR kassieren (wenn ich mich nicht irre).


Lieben Gruß,
Udo
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Re: BMW-Anschlußgarantie S1000RR - Garantiegeber? Bedingunge

Beitragvon Kajo » 02.06.2019, 09:57

Udo-MH hat geschrieben:...Den Motorschaden könnte man über eine VK locker abwickeln und die 19.000 EUR kassieren (wenn ich mich nicht irre). Lieben Gruß, Udo


Den Motorschaden übernimmt keine VK.

Ergänzend ist bei einem Leasingfahrzeug für den privaten Nutzer noch anzumerken, dass die MWST nicht erstattet wird, da das Fahrzeug ja dem Leasinggeber gehört.

Gruß Kajo
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Re: BMW-Anschlußgarantie S1000RR - Garantiegeber? Bedingunge

Beitragvon tigerchen » 02.06.2019, 10:26

Das nicht alles übernommen wird, war mir ja klar, steht ja auch im Großgedruckten. Ich hätte ja auch 50% Material bezahlt und wenn man die üblichen Reparaturkosten bis 30% über Wiederbeschaffungswert abzüglich der Kosten, die ich selbst trage rechnet, würde es ja passen, wenn sich die Versicherung nicht die Backdoor eingebaut hätte, auf die einen bei BMW keiner hinweist. Hinterher ist man halt immer schlauer.

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