Handhabung der Nockenwellenreparatur nach Garantieablauf

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Handhabung der Nockenwellenreparatur nach Garantieablauf

Beitragvon Wobbly » 19.07.2013, 18:34

Es hatte einige Fragen an mich dazu gegeben darum dieses Posting. Es betrifft eigentlich nur die 2010 Modelle (Baujahr 2009/2010) bei denen es ja BEKANNTLICH einen Fabrikationsfehler beim Haertungsprozess der Nockenwelle gab. Die meisten Schäden sind bereits 2010 aufgetreten, aber bei einigen, wie auch bei mir, eben nicht. BMW hat in meinem Fall, also nach Ablauf der Werksgarantie, die Kosten für die Teile komplett übernommen. Den Arbeitslohn übernahmen sie nicht—bei mir springt die Versicherung (i.e., Garantieverlängerung) hier ein. Da ich von der Mehrwertsteuer befreit bin, hier die Kostenaufstellung netto: Arbeitslohn 483,84 Euro. Ersatzteilkosten auf Garantie: 1158,10 Euro.
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Re: Handhabung der Nockenwellenreparatur nach Garantieablauf

Beitragvon säfter91 » 20.07.2013, 18:56

Bei wie viel km war denn noch mal der Schaden bei dir aufgetreten, war doch nicht grade wenig oder?

Ich finde das sehr kulant seitens BMW!
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Re: Handhabung der Nockenwellenreparatur nach Garantieablauf

Beitragvon Wobbly » 20.07.2013, 19:44

Ich finde das sehr kulant seitens BMW!


Find ich auch super kulant. BMW ist bekannt, dass bei der Fertigung der Nockenwelle für die ersten Modelle (2009/2010) ein Produktionsfehler unterlaufen ist (mangelnde Härtung). 2010 sind bei RRs reihenweise Nockenwellen kaputt gegangen und nicht wenige Mitglieder (hallo Urs), in diesem und im amerikanischen Forum, haben ebenfalls die Reparatur schon hinter sich. Statt einen Rückruf für diese Maschinen zu machen, tat BMW nichts. Ich habe bereits über 42,000 km auf der Uhr und dass die Nockenwelle solange gehalten hat, sagt wohl eher etwas über meine Fahrweise aus. Ich benutze die RR ausschließlich für lange Touren. Wer natürlich, wie viele hier, sein Fahrzeug nur Sonntagnachmittag aus der Garage holt wenn die Temperaturen mindestens über 20 Grad sind und keine Regenwolke auf dem Radar im Umkreis von 500 km zu entdecken ist, wird das für viel halten. Ich nicht. Wie dem auch sei, der Chefmechaniker bei meinem Händler meinte, er hätte bereits fünf Nockenwellen bei dem RR Modell ausgetauscht—fast ausschließlich in 2010. Die U.S. Garantie ist, nebenbei bemerkt, bei meinem amerikanischen Fahrzeug im Mai 2013 abgelaufen. Der Schaden ereignete sich Anfang Juni.
Sehr kulant finde ich auch, dass BMW zwar den neuen Ölfilter bezahlt (darin wird sich wohl einiges wiederfinden), nicht aber das neue Motorenöl. Das durfte ich selbst bezahlen. Ist ja auch okay, denn ich hatte das Privileg mein Motorrad dort für fünf Wochen zu Parken. Danke.
Ich habe in den 37 Jahren die ich jetzt fahre noch nie ein Motorrad besessen, das so teuer zu unterhalten war wie die RR (und an den Engländern gab es immer was zu schrauben). Wie gesagt, meine CB 750 (Neupreis $ 1950) hat über 340,000km runter und außer einer schwitzenden Kopfdichtung noch nie mechanische Probleme gehabt. Aber die Ansichten sind verschieden. Die RR war meine erste und letzte BMW (wobei anzumerken, dass mich eine brandneue RR mit allen Extras nur knapp $ 15,000 kostet sonst hätte ich sie mir auch nicht gekauft). Die RR ist ohnehin die einzige BMW die ich für attraktiv halte. Und was ich von dem Design der GS Modelle halte, behalte ich besser für mich. Egal. Gut für BMW, dass es Kunden gibt die diese Handhabung okay finden obwohl sie astronomische Preise für ihr Fahrzeug bezahlen. Vielleicht sind es ja einfach auch nur kulturelle Unterschiede aber meine Begeisterung hält sich in engen Grenzen.
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Re: Handhabung der Nockenwellenreparatur nach Garantieablauf

Beitragvon säfter91 » 20.07.2013, 19:59

Zum einen hast du recht das, das es nicht in Ordnung ist das BMW aus den Nockenwellenschaden keinen richtigen und offiziellen Rückruf macht.

Zum anderen sehe ich die Handhabung zu deinen Fall ok, weil du bei einer so hohen Laufleistung, 43000km, noch Kulanz bekommen hast. Und diese Laufleistung ist in meinen Augen viel für einen Supersportler. Ich denke nicht das andere Händler auch so kulant sind.

Leider ist es heute so das die Fahrzeuge nicht unter ausschluss der Öffenltichkeit auf ihre langliebkeit und zuverlässigkeit getestet werden sondern das die Öffentlichkeit die Fahrzeuge testet. Das macht aber jeder Motorrad, Autohersteller so.

PS deine Laufleistungen von deinen anderen Motorrad sind ja gewaltig! Wie schaffst du denn so viele Kilometer?
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Re: Handhabung der Nockenwellenreparatur nach Garantieablauf

Beitragvon Wobbly » 20.07.2013, 21:00

Leider ist es heute so das die Fahrzeuge nicht unter ausschluss der Öffenltichkeit auf ihre langliebkeit und zuverlässigkeit getestet werden sondern das die Öffentlichkeit die Fahrzeuge testet

Na ja, beim Dauertest der Zeitschrift Motorrad blieb die RR auch mit kaputter Nockenwelle auf der Strecke.
Zum anderen sehe ich die Handhabung zu deinen Fall ok, weil du bei einer so hohen Laufleistung, 43000km, noch Kulanz bekommen hast.

Meine U.S. Werksgarantie ist erst ein paar Tage zuvor abgelaufen.
Wie schaffst du denn so viele Kilometer?

Ich tue etwas sehr ungewöhnliches: Ich benutze mein Spielzeug statt es anzubeten. Die km Leistung der Honda ist zu 90% in den ersten 7 Jahren gefahren worden.
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Re: Handhabung der Nockenwellenreparatur nach Garantieablauf

Beitragvon Serpel » 03.08.2013, 12:40

Hallo Wobbly
Moin Forum

Hab meine 2010er-RR anfangs März dieses Jahres mit 1200 km als Occasion übernommen, und jetzt im Verlauf der Schottland-Fahrt ein schabendes Geräusch vom Zylinderkopf her festgestellt, das im Stand in der Garage ohne Ohrstöpsels ganz fürchterlich tönt. Da auch sonst alle typischen Symptome aufgetreten sind (Leistungsverlust), tippe ich mal ganz schwer auf diesen bekannten Nockenwellenschaden.

Da mein Freundlicher erst kommenden Dienstag wieder aufmacht, heißt es jetzt erst mal Motorrad-Pause einlegen und warten. Fahren trau ich mich jedenfalls nicht mehr, macht so auch wenig Spaß. Mittlerweile sind knapp 22'000 km auf der Uhr.

Ich verstehe ebenfalls den Verzicht von BMW auf eine Rückrufaktion überhaupt nicht, selbst wenn der Schaden relativ kulant behoben werden sollte.

Gruß
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Re: Handhabung der Nockenwellenreparatur nach Garantieablauf

Beitragvon Wobbly » 03.08.2013, 14:08

Serpel.
Hast du Anschlussgarantie? Wie gesagt, BMW hat bei mir die Teile incl. Ölfilter übernommen, die Anschlussgarantie übernahm den Arbeitslohn, ich das Öl--was ich sehr, sehr kleinlich finde. Lass mich mal wissen wie es bei dir in der Schweiz abläuft.
Ein Rückruf wäre mir auch lieber gewesen.
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Re: Handhabung der Nockenwellenreparatur nach Garantieablauf

Beitragvon s1000rr69 » 04.08.2013, 23:51

Die kaputte Nockenwelle kommt sicherlich von den vielen Kaltstarts :lol:
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Re: Handhabung der Nockenwellenreparatur nach Garantieablauf

Beitragvon Volker_D » 05.08.2013, 08:50

Ich bewundere Wobbly für seine Gelassenheit! Wenn man es ganz nüchtern betrachtet, so ist es doch eine Unverschämtheit. Im Jahr 2010 gibt es einen bekannten (!) Qualitätsmangel. Nix passiert. Kein Rückruf o.ä. Dann kommt es genau aus diesem Grund zu einem Schaden und es wird nur ein Teil der Reparaturkosten übernommen. Wo bitte soll man da Kulanz sehen? Hat der Kunde Pech gehabt, das dieses schadhafte Teil doch so "lange" hielt?

Apropos lange: mehr als 40.000 km sollen viel sein? Wir hatten einige Suzuki im Rennstreckeneinsatz und nach Jahren mit mehr als 50.000km Rennstreckeneinsatz (!) waren die vom Motor her noch völlig gesund.

Die Sache mit dem Öl ist dann nur noch die Sahnehaube. Ganz nach dem Motto: Frechheit siegt.

Volker, bisher zum Glück ohne Schaden an seinen S1000RR
"Die Freiheit des Motorradfahrens besteht nun mal darin, selbst zu bestimmen, ob man durch Unvermögen oder übertriebenen Ehrgeiz aufs zu voll genommene Maul fliegt."

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Re: Handhabung der Nockenwellenreparatur nach Garantieablauf

Beitragvon Wobbly » 05.08.2013, 10:19

Was heißt gelassen? Ich ziehe meine Konsequenzen. Nachdem ich gerade knapp 1100,00 Euro NETTO für den ersten Kupplungsservice bezahlt habe (etwa 10X so viel wie bei meiner Honda fällig wäre), ist es ohnehin außer Frage, dass ich mir zwar eine RR leisten kann, nicht aber diese auch zu fahren. Im Frühjahr kommt sie weg und dann ist das für mich erledigt. Ohne Garantie würde ich es nie wagen eine RR zu fahren weil das schnell ruinös werden kann. Ich muss diesen elitären Kreis hier dann leider verlassen.
Übrigens: es mag Leute geben, die ihr Motorrad schonender fahren als ich, mir sind sie aber noch nicht begegnet (warum es mir auch unbegreiflich ist, dass der 575 Euro Kupplungskorb bereits hinüber ist). Das mag sicher auch erklären, warum meine Nockenwelle nicht bereits--wie die meisten anderen--2010 ausgetauscht werden musste. Offensichtlich spekuliert BMW auch darauf. Wäre meine Maschine nicht penibel und nachweislich von einem BMW Händler gewartet worden, und wäre ich nicht der Erstbesitzer, hätte es auch sein können, dass BMW sich überhaupt nicht an den Reparaturkosten beteiligt hätte.
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Re: Handhabung der Nockenwellenreparatur nach Garantieablauf

Beitragvon Serpel » 05.08.2013, 10:38

Wobbly hat geschrieben:Wäre meine Maschine nicht penibel und nachweislich von einem BMW Händler gewartet worden, und wäre ich nicht der Erstbesitzer, hätte es auch sein können, dass BMW sich überhaupt nicht an den Reparaturkosten beteiligt hätte.

Du machst mir Hoffnung! :shock: Weder hab ich den 10'000er Service machen lassen, noch selbst gemacht, noch bin ich Erstbesitzer. Bin ja mal gespannt, was da jetzt alles auf mich zukommt.

Ansonsten, Wobbly, tät ich mir an deiner Stelle keinen Kopf machen. Die wesentlichen Reparaturen hast du nun hinter dir - ab jetzt wird’s richtig günstig, S 1000 RR zu fahren ...

Gruß
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Re: Handhabung der Nockenwellenreparatur nach Garantieablauf

Beitragvon Chart11 » 05.08.2013, 11:06

Hallo wehrte Gemeinde,

ich konnte mich über den Ablauf des Nockenwellentausches nicht beschweren. Meine Gute war 3 Jahre "alt" und hatte zu dem Zeitpunkt ca. 11.000 Km drauf. Also ausserhalb der BMW Gewährleistung, aber innerhalb der Erweiterung von 2 Jahren.
Getauscht wurden beide Nockenwellen (eine nur, da sich wohl auch die Schlepphebel zwischenzeitlich konstruktiv verändert haben).

Dies war für mich komplett kostenfrei (vom Holen + Bringen mal abgesehen). Weder für Öl oder Ölfilter oder sonstiges habe ich etwas bezahlen müssen. Die Ersatzteile wurden wohl von BMW übernommen, während die Arbeitszeit auf die erweiterte Gewährleistung lief...
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Re: Handhabung der Nockenwellenreparatur nach Garantieablauf

Beitragvon Wobbly » 05.08.2013, 11:18

Die wesentlichen Reparaturen hast du nun hinter dir - ab jetzt wird’s richtig günstig, S 1000 RR zu fahren ...

Also mit Steuern lag die Kupplung bei über 1300,00 Euro (Neupreis meiner Honda). Und das ist nur ein Verschleißteil. Und ich dachte schon, dass das Ventileinstellen teuer war. Bedenke ich jetzt noch, dass ich zwei Nockenwelle habe, aber nur eine erneuert wurde, denke ich an die mir im Forum begegneten Getriebeprobleme, kaputten Kurbelwellenlager, Pleuelstangen die ihren Weg ins Freie gefunden haben, abgerissenen Ventilfedern und die Tatsache, dass ein neuer Motor 8500 Euro kostet (der Preis einer neuen Triumph Thruxton plus Mittelmeerkreuzfahrt), kann ich mir dieses Risiko nicht leisten und will es auch nicht. Die :“Novelty“ der RR ist ja auch nicht mehr da und jegliche euphorischen Gefühle die ich einmal für die RR besaß, sind verschwunden. Ich fahre seit 36 Jahren meine Honda und hatte aber immer noch abwechselnde Motorräder an derer Seite. Diesmal war es eben eine BMW, jetzt wird es wieder—wie schon so oft davor—ein Engländer (Norton). So habe ich immer ein Motorrad auf das ich mich verlassen kann (und selbst warten kann) und eines nur zum Spaß. Nur, letzteres muss eben finanzierbar bleiben. Eine neue RR mit allen Extras kostet mich zugelassen weniger als $ 15,000 und ist damit wesentlich billiger als eine Norton mit nur 80PS. Ich will aber einfach nicht mehr. Nach der Hauptsaison—Oktober bis März ist meine Lieblingszeit auf den Pässen—kommt die RR weg. Viel werde ich wegen der km Leistung nicht bekommen, hoffe aber, wegen all dem Carbon und allen Zubehör und makellosen Zustand, auf $ 9,000.
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Re: Handhabung der Nockenwellenreparatur nach Garantieablauf

Beitragvon road-runner » 05.08.2013, 11:36

hey Wobbly.

Du fährst einfach zu viel!!


:lol: :lol: :lol: :lol:
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Re: Handhabung der Nockenwellenreparatur nach Garantieablauf

Beitragvon Wobbly » 05.08.2013, 11:43

Weder für Öl oder Ölfilter oder sonstiges habe ich etwas bezahlen müssen.


Bist du dir denn sicher, dass du neues Öl bekommen hast (i.e., ist das auf der Rechnung aufgeführt)? Ich wette, dass das alte Öl wieder eingeschüttet wurde. Ist ja nicht so, dass wir es hier mit einem Premiumhersteller zu tun haben. :wink:
Den Ölwechsel hatte ich angeordnet weil ich da nicht so modern bin sondern diese Dinge so handhabe wie vor vielen Jahren selbstverständlich und üblich. BMW wird schließlich schon wissen warum sie nach einem Motorschaden einen neuen Ölfilter spendieren. Jedenfalls hat es auch die Versicherung aka Garantieverlängerung nicht bezahlt. Wie gesagt, ich bin ja dankbar, dass ich für die fünf Wochen nicht noch Einstellplatzkosten bezahlen musste.
Wenn ich bei Amzon.com ein $ 10 Produkt kaufe und ich es später zurückschicke weil es kaputt gegangen ist, schickt man mir Ersatz UND entschuldigt sich immer für mir dadurch entstandene Unannehmlichkeiten. Hm,..
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