von Chris » 01.03.2010, 10:34
... das hab ich grad von MOTORRAD:
Ein besonders heikles Thema, nicht nur bei einem Auspuffanlagentest, sondern vor allem bei Kontrollen im Straßenverkehr. Denn die Polizei kennt keine Gnade, wenn jemand mit einer zu lauten Auspuffanlage unterwegs ist. Bislang besteht am Straßenrand nur die Möglichkeit einer Standgeräuschmessung. Als Toleranzgrenze gelten hierbei fünf dB (A) über dem in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Wert. Wenn die Ordnungshüter Zweifel haben, dass es sich um einen regulären Dämpfer handelt, sind sie berechtigt, das Motorrad für eine Fahrgeräuschmessung zu konfiszieren. Das droht in jedem Fall allen Fahrzeugen, die bei der Standgeräuschmessung die Toleranzgrenze überschreiten. Dann heißt es: entweder bei nächster Gelegenheit mit einer zulässigen Anlage vorfahren oder einer teuren Fahrgeräuschmessung zustimmen.
Standgeräuschmessung: Das Mikrofon wird in Höhe der Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse und im Abstand von 0,5 Metern positioniert. Gemessen wird bei halber Nenndrehzahl (bei Motorrädern, deren Nenndrehzahl über 5000/min liegt – was bei fast allenModellen der Fall ist). Als Ergebnis zählt der höchste von drei Messwerten, gerundet auf volle dB (A)
.... man bräuchte ne Anleitung mit TÜV-Stempel oder sowas!
Gruß Chris
1000 km HHR
DLC
Endurance Cup 2016
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Lieber wiederlich als wieder nich!