von herbyei » 26.01.2018, 12:12
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@Thomas89: fahr mal zu einem anderen freundlichen hin und hol dir von dort eine meinung. sollte sich dann herausstellen, dass dieses geräusch nicht normal ist, kannst dich an deinen freundlichen wenden - es gilt 1 jahr gewährleistung, wobei du nach 6 monaten in der beweispflicht bist. da du aber zu beginn schon darauf hingewiesen hast, sollte das kein problem darstellen. ist dein freundlicher auf anti eingestellt, dann den zuständigen bmw-aussendienstler einschalten.
du schreibst dass deine 33tkm jetzt drauf hat. mit wieviel km hast die gekauft? ist der 30tkm-wartung durchgeführt worden? ist das scheckheft lückenlos, also alle wartungen ob jährlich oder nach km durchgeführt worden?
was den verschleiß angeht ist zu unterscheiden: es gibt verschleißteile die regelmäßig gewechselt werden müssen und teile unterliegen einem verschleiß. ein getriebe verschleißt und hat deshalb auch eine gewisse laufleistung. die gewährleistung greift wenn hier ein defekt innerhalb der laufleistung stattfindet (BGH-Entscheidung). der kupplungskorb gehört auch dazu. die kupplungsscheiben hingegen sind ein verschleißteil, weil durch die reibscheiben eine abnützung analog wie bei den bremsen erfolgt, allerdings nach wieviel km?
ein händler hat auch eine gewisse sorgfaltspflicht, denn wenn dieser ein moped mit einer bremsbelagstärke von 1mm (verschleiß 0,8mm) rausgibt hat das mit nachlässigkeit zu tun, so seh ich das bei der kupplung auch. schließlich bewerben händler ja auch mit einem punkte-katalog bei der moped-überprüfung und geben damit vor, dass der kunde ein einwandfreies moped damit erwirbt.
Viele Grüße Herb
Eine Breze ist eine Breze und kein 8-Brötchen.