Welcher Landstrassenreifen 200/55 für Mixwetter in D?

Reifen - Freigaben - Erfahrungen.

Re: Welcher Landstrassenreifen 200/55 für Mixwetter in D?

Beitragvon n U k E » 29.06.2015, 22:13

hoffmann hat geschrieben:Die 2015 er hat laut Metzeler eine generelle Freigabe und braucht, wenn die Eckwerte wie Grösse,Traglast und Geschwindigkeit stimmen , keine getrennte Freigabe eines Reifens, solange der die BMW Vorgaben erfüllt. BMW hat hier kein Fabrikat oder Profil vorgegeben , ergo ist der 200/55 M7RR legal zu benutzen.

Wenn BMW bei der normalen RR die 200er Größe im vorgesehen hat, also im CoC steht. So wie bei der HP4 winkG
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Re: Welcher Landstrassenreifen 200/55 für Mixwetter in D?

Beitragvon LustigerLurch » 29.06.2015, 22:22

@ LustigerLurch

Nur dass ich das richtig verstehe, du hast eine 2015er RR und fragst hier im HP4 Bereich?
Bin etwas verwirrt deswegen.

Mein Fehler. Habe das HP4 oben überlesen und bin beim 200er von der S1000RR 2015 ausgegangen. Die Reifeneigenschaften sollten aber 1:1 auf die HP4 übertragbar sein.

Die 2015 er hat laut Metzeler eine generelle Freigabe und braucht, wenn die Eckwerte wie Grösse,Traglast und Geschwindigkeit stimmen , keine getrennte Freigabe eines Reifens, solange der die BMW Vorgaben erfüllt. BMW hat hier kein Fabrikat oder Profil vorgegeben , ergo ist der 200/55 M7RR legal zu benutzen.

Das habe ich auch gelesen. Oft aber auch genau das Gegenteil. Mein Eindruck war, dass man ohne Freigabe bei jeder 2ten Polizeikontrolle oder beim TÜV auf Probleme treffen wird.

Hier z.B. das Statement von Mopedreifen.de zu dieser Frage:

Mit dem Verzicht der Fabrikatsbindung für Motorradreifen verunsichern einige
Hersteller aktuell die Motorradfahrer. Ermöglicht wurde das durch Änderungen der
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Bislang war es so, dass der
Fahrzeughersteller eine Reifen - Empfehlung bzw. -bindung
inklusive Freigabe in den Fahrzeugpapieren vorgab.
Wollte der Halter einen anderen Reifen fahren, benötigte er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller
, der eben diesen Wunschreifen zuvor bereits ausgiebig auf dem entsprechenden
Fahrzeugtyp geprüft und für gut befunden hat. Daran hat sich grundsätzlich auch
nichts geändert
.
Was aber, wenn sich ein Fahrzeughersteller von der Reifenbindung distanziert? Auf
den ersten Blick sieht es dann so aus, als ob sich der Fahrzeughalter nach
Herzenslust auf dem Markt umschauen und bedienen könne, ohne auf irgendwelche
Freigaben achten zu müssen. Das aber ist ein Trugschluss. Denn nach wie vor
fordert der Gesetzgeber vom Halter eine ausgewiesene Reifenfreigabe
. Im Fall von Aprilia / Benelli / Suzuki schenkt sich der Fahrzeughersteller allerdings die
aufwändigen und kostenintensiven Tests und gibt die Verantwortung damit
automatisch an den Kunden bzw. die Reifenhersteller weiter. Auf diese
Art umgeht der Fahrzeughersteller ganz nebenbei auch die Produkthaftung -
zumindest was die eng miteinander gekoppelten Bereiche Fahrsicherheit und Reifen betrifft.
Hintergründe:
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist zuständig für die Erteilung von
Betriebserlaubnissen (ABE) und Typgenehmigungen nach nationalen bzw.
internationalen Rechtsvorschriften.
Reifenfabrikats-oder sonstige Bindungen der Reifen, wie sie bislang in im alten
Fahrzeugschein bzw. -brief unter der Zeile 33 (Bemerkungen)
eingetragen waren, auch bei den neuen Fahrzeugpapieren (Änderung der straßenverkehrsrechtlichen
Vorschriften vom 25. April 2006, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Feld 22)
geführt werden. Grundlage dafür waren in der Vergangenheit entsprechende
Einschränkungen in der jeweiligen ABE nach den Vorschriften der
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die mittlerweile in der EG-Typgenehmigung nach EG-
RL 92/61/EG und 2002/24/EG verankert sind. Soviel erst mal aus dem Amts-Chinesisch des erfreulich kooperativen Kraftfahrtbundesamtes.
Nach Auffassung des BMVBS ist in jenen Fällen, in denen aufgrund der komplexen
physikalischen Zusammenhänge ein sicheres Führen von Krafträdern nur mit einer
vom Fahrzeughersteller genannten Reifen möglich und dieses in den
Genehmigungsunterlagen in Form einer Beschränkung ausgewiesen ist, der
ausgewiesene Fahrzeughalter / Fahrer von diesem Sachverhalt ausdrücklich zu
informieren. Diese Interpretation wurde im Übrigen daraufhin auch so mit der
Europäischen Kommission abgestimmt. Maßgeblich war an diesem Entscheid die
Tatsache, dass auch Fahrzeughersteller vor dem Hintergrund der fahrdynamischen
Besonderheiten von Einspurfahrzeugen keine Alternative zu der eingeschränkten
Verwendung von Reifen haben. Sprich: Im Vordergrund der geänderten
Rechtsvorschriften standen von vornherein Fahrzeugsicherheit und Stabilität, sodass
die in den Fahrzeugdokumenten genannten Fabrikatsbindungen -sowie sonstigen Einschränkungen -
auch in Zukunft das Maß der Dinge sind.
Worauf sollte der Motorradfahrer bei der Reifenwahl also besonders achten?
Die Antwort ist einfacher als es die auf den ersten Blick verstrickt anmutende
Rechtslage vermuten lässt.
Wer sich auf nicht getestete Reifen ohne Freigaben
bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung einlässt, darf sich später nicht
beschweren, wenn er sich um Kopf und Kragen fährt.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss laut Gesetzgeber
dennoch mitgeführt werden.
Selbst wenn in den Fahrzeugpapieren keine Reifenbindung besteht.
Dass der Polizeibeamte vor Ort die Freigaben in der Regel
gar nicht nachprüfen kann, steht auf einem anderen Blatt. Dazu wäre eine
Vernetzung mit einer TÜV-oder Hersteller-Datenbank erforderlich, die
zumindest im Moment noch nicht existiert. Im Fall einer Mängelkarte hat der Halter dann eine
Woche Zeit, um sich eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zu besorgen
(Reifenhersteller, Internet, Foren) und diese auf einer Polizeiwache vorzulegen.
Bikersjournal.de sprach dazu mit Thomas Decke, Pressesprecher Polizei Mettmann / NRW:
"Grundsätzlich ist es so, dass der Halter, der mit nicht
freigegebenen Reifen unterwegs ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die zum
Erlischen der Betriebserlaubnis führt. Laut Bußgeldkatalog werden somit 50 Euro
fällig. Gratis gibt's 3 Punkte in Flensburg dazu. Allerdings ist es für die Beamten vor
Ort nicht immer einfach überhaupt festzustellen, welche Reifen denn nun tatsächlich
für das betreffende Fahrzeug freigegeben sind. Hat der Fahrer nicht die in den
Fahrzeugpapieren vorgesehenen Reifentyp montiert und keine dazugehörigen
Freigabe vom Reifenhersteller dabei, kommt es schlimmstenfalls zu einer
Mängelkarte und somit zu einer schriftlichen Aufforderung, das entsprechende Papier
innerhalb einer Woche bei einer Wache vorzulegen. Ob nun eine Freigabe
erforderlich ist oder nicht, ist es doch so oder so der sicherste Weg, nur ausdrücklich
freigegebene Reifen zu montieren. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand."
Jürgen Frank vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS):"Es gibt für den Motorradhersteller keine rechtliche Verpflichtung, eine
Beschränkung in der Typgenehmigung in Form einer Fabrikatsbindung für Reifen
vorzunehmen. Die Notwendigkeit, eine Beschränkung in Form einer
Fabrikatsbindung vorzunehmen, ergibt sich aus den Fahrei
genschaften des jeweiligen Motorradtyps. Die Verantwortung dafür, dass alle auf dem Markt
befindlichen typgenehmigten Reifen in den für den Motorradtyp vorgegeben
Reifengrößen zu keinen fahrdynamischen Sicherheitsproblemen führen, trägt der
Hersteller selbst. Werden jedoch die notwendigen Fahreigenschaften nur mit
bestimmten Fabrikaten erreicht und somit in der Typgenehmigung-Genehmigung
aufgeführt, sind diese Beschränkungen für den Verbraucher bindend."
Verzichtet ein Fahrzeughersteller auf sicherheitsrelevante Reifenfreigaben, ist es
naheliegend, dass in diesem Fall wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen
könnten. Allein im Jahr 2007 präsentierte der japanische Motorradhersteller Suzuki
mindestens sechs neue Motorräder. Das komplette Programm zwischen 400 und
1.800 ccm umfasst zu diesem Zeitpunkt 22 straßenzugelassene Modelle (Quelle:
'MOTORRAD Katalog 2007'). Klar hingegen die Frage, wer bei einem Unfall durch
Reifenschaden haftet, wenn der Fahrzeughersteller keinerlei Bindung mehr vorgibt
oder nur eine, die vielleicht nicht mehr produziert wird. Dann nämlich geht der
'Schwarze Peter' an den Halter des Fahrzeugs. Es sei denn, der Reifenhersteller hat
von sich aus das jeweilige Fahrzeug mit dem betreffenden Reifen ausgiebig getestet
und folglich eine offizielle Freigabe erstellt. In diesem Fall würden die Kosten zu
Prüfung und Erstellung des Gutachtens bei den Reifenherstellern hängen bleiben.
Keine Reifenbindung vom Fahrzeughersteller heißt nicht, dass man nach gut dünken
Reifen montieren kann, sprich: es ist nach wie vor ein Gutachten erforderlich. Keine
Vorgaben vom Fahrzeughersteller heißt auch keine Haftung durch den Hersteller.
Schließlich hat dieser den Reifen ja nicht empfohlen. Und wenn der eventuell in der
Betriebsanleitung empfohlene Reifen in der schnelllebigen Zeit von Heute vielleicht
schon bald nicht mehr angeboten wird? In diesem Fall ist der Fahrzeughersteller
haftungsmäßig ebenfalls fein raus - und hat sich obendrein die Kosten für Freigaben
gespart. So gesehen handelt es sich also um rein betriebswirtschaftliche Aspekte
und kein Mehr an Freiheiten für den Biker. Eher um ein Mehr an Eigenhaftung.
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Re: Welcher Landstrassenreifen 200/55 für Mixwetter in D?

Beitragvon Supermic » 29.06.2015, 22:38

Das nenn ich mal nen TEXT! scratch
Mic

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Re: Welcher Landstrassenreifen 200/55 für Mixwetter in D?

Beitragvon LustigerLurch » 29.06.2015, 22:45

Das nenn ich mal nen TEXT! scratch

Jetzt weißt du auch warum ich mehrere Stunden zu dem Thema recherchiert habe. Überall andere Aussagen und immer viieell Text :ahh:
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Re: Welcher Landstrassenreifen 200/55 für Mixwetter in D?

Beitragvon n U k E » 30.06.2015, 13:25

Der Text von Mopedreifen.de ist doch viel Rauch um nichts.
Viel Interpretaion und Statements die nicht den Kern der Sache treffen.

Wenn man sich rein auf die diesbezüglichen Gesetze und Vorschriften beschränkt bleibt nicht viel.

Besonder den Passus "Denn nach wie vor fordert der Gesetzgeber vom Halter eine ausgewiesene Reifenfreigabe"
finde ich interessant.
Wo steht denn das bitte genau? In welchem Gesetz oder welcher Vorschrift? :ahh:
Konnte hierzu leider nix finden.

Alles was danach kommt ist doch nur Geschwafel was nicht den Kern der Sache trifft scratch
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Re: Welcher Landstrassenreifen 200/55 für Mixwetter in D?

Beitragvon shmerlin » 30.06.2015, 19:10

Also der Text ist zwar nett, aber alle Schlüsse, die er in Hinblick auf die Notwendigkeit einer Reifenfreigabe aus Gesetzestexten oder Aussagen der Polizei zieht, sind falsch. An keiner Stelle wird gesagt, dass bei Fehlen einer Reifenbindung in den Papieren eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers mitgeführt werden muss. Es erfolgt eher immer wieder die Einschränkung der Notwendigkeit auf Fälle mit einer Reifenbindung in den Papieren.

MFG shmerlin
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Re: Welcher Landstrassenreifen 200/55 für Mixwetter in D?

Beitragvon hoffmann » 30.06.2015, 19:19

Habe direkt bei Metzeler nachgefragt: Original Wortlaut
vielen Dank für Ihr Interesse am Produkt.
Für die S1000RR(ab MY2015) ist in den Originaldimensionen lt. Fahrzeugpapieren von BMW keine Fabrikats.- oder Profilbindung vorgeschrieben.
Bei diesen Fahrzeugtypen ist in den Fahrzeugpapieren nur die Reifengröße, die Geschwindigkeitskategorie und die Tragfähigkeit aufgeführt.Diese Fahrzeuge können, ohne Änderung der Fahrzeugpapiere, mit Reifen gleicher Größe und gleicher oder höhenwertiger Geschwindigkeitskategorie sowie mindestens gleicher bzw. höherer Tragfähigkeit ausgerüstet werden.
Zusätzliche Hinweise(z.B. paarweise Verwendung von Reifen eines Herstellers) des Fahrzeugherstellers sind zu beachten.
Sollten Sie noch Fragen haben, sind wir unter 089/14908302 (Mo.-Fr. 8-12:00 und 13:00-17:00 ) zu erreichen.
Techn.Kundendienst Pirelli D.
Darüber hinaus habe ich noch telefoniert: Mit gleichem Ergebnis;
das einzige ist , es gibt noch keine ExtraEmpfehlung , diese ist allerdings auch nicht notwendig ,sondern nur wünschenswert . Ich wurde von dem Metzelermann noch darauf hingewiesen , daß auch im PKW Bereich nicht jeder Reifen freigegeben würde ,aber solange er die Vorgaben erfüllt,gefahren werden dürfte.
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Re: Welcher Landstrassenreifen 200/55 für Mixwetter in D?

Beitragvon LustigerLurch » 08.07.2015, 22:14

Juhuu!!!! Danke Metzeler! Hier ist die offizielle Freigabe des M7RR in 200/55 :D

http://www.metzeler.com/site/tyre/downl ... t-pdf.html
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