Mischbereifung

Reifen - Freigaben - Erfahrungen.

Mischbereifung

Beitragvon Ruhrpott-Raser » 19.05.2014, 17:08

Hallo Leute, da ich bisher nix aussagekräftiges gefunden habe oder ich es nicht so ganz verstanden habe, frag ich mochmal nach crazy
Habe ne 2013er s1000rr also keine Reifenbindung..
Habe vorne den bridgestone bt016 hypersport drauf..
Also den serienreifen.
Hinten war der jetzt blank und ich brauchte nen neuen..
Habe mir nen PP3 geholt und wollte ihn bei nem Reifenhändler umziehen lassen.
Der hat aber voll Theater gemacht, weil ich vorne dann nen Bridgestone habe und hinten nen Michelin...
Ist das nicht zulässig?

Musste mir jetzt obwohl nicht nötig noch bei ihm nen voll überteuerten vorderreifen holen finger

Ist das richtig oder hat der mich verarscht?
Grüsse René
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Re: Mischbereifung

Beitragvon vinc2012 » 19.05.2014, 18:04

Wenn du nen bösen Bullen hast kann es meckern geben .. Aber der reifen tYp muss dich nur drauf Hinweisen.. Hatte auch ne Zeit vorne nen k3 und hinten original Bridgestone .. Jetzt habe ich aber komplett k3 drauf.. Aber vom hören und sehen .. Sehe ich viel die mit misch reifen unterwegs sind musst du deine eigenen Erfahrungen machen ..
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Re: Mischbereifung

Beitragvon MSHPU » 19.05.2014, 20:53

ADAC:

Auch wenn in jüngster Zeit die Bedeutung und die Behandlung von Reifenfabrikatsbindungen bei Motorrädern unterschiedlich bewertet werden, sollte jeder Motorradfahrer schon aus eigenem Interesse nur solche Reifenmodelle montieren lassen und fahren, die vom Motorrad- oder Reifenhersteller für seine Maschine zugelassen und freigegeben wurden. Abweichungen von den Vorgaben der Hersteller können schwer oder nicht kalkulierbare Fahreigenschaften des Motorrades verursachen. Dies betrifft alle Fahrzustände und alle Verschleißzustände des Reifens.

Einzelne Motorradhersteller verzichten einerseits auf Reifenfabrikatsbindungen, empfehlen andererseits den Fahrzeughaltern aber verbindlich nur die Reifenmodelle, mit denen das Motorrad ursprünglich homologiert wurde und die in dem Fahrerhandbuch verzeichnet sind. Werden diese Empfehlungen missachtet, muss der Halter mögliche gravierende Folgen selbst verantworten. In der Praxis bedeutet dies, dass der Motorradfahrer bei den Reifenherstellern nach Reifenfreigaben suchen muss, wenn er die Reifen der Homologation nicht verwenden will.

In Sachen Reifenbindung hat sich bei Motorrädern somit praktisch nichts geändert
Grundsätzlich hat sich somit an der bislang geübten und weitgehend bekannten Praxis wenig geändert. Wenn der Fahrzeughersteller bezüglich Reifenauswahl Einschränkungen vorsieht, muss sich der Motorradhalter wie bisher vor der Umrüstung auf ein abweichendes Reifenmodell, das in den Papieren oder dem Fahrerhandbuch nicht aufgeführt ist, für dieses Modell eine Unbedenklichkeitserklärung oder auch Reifenfreigabe von Motorrad- oder Reifenhersteller beschaffen. Diese Bescheinigungen müssen ebenso wie die Fahrzeugpapiere bei Motorradfahrten mitgeführt werden. Eine Vorführung des Motorrades bei einem Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ, ....) und/ oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist beim Vorliegen einer Unbedenklichkeitserklärung nicht erforderlich, außer es wird in der Bescheinigung gefordert. Informationen zu der Rechtmäßigkeit der Reifenfabrikatsbindung bei Motorrädern enthält § 36 StVZO unter Erläuterung Nr. 4.


Würde mal sagen - nur weil keine Reifenbindung besteht, kann man nicht machen, was man will und wie immer steckt der Teufel im Detail. Ich gehe auch davon aus, dass eine Mischbereifung spätestens bei einem Unfall sehr kritisch werden kann.
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Re: Mischbereifung

Beitragvon Schorschel » 20.05.2014, 08:39

Moin zusammen.

Also eine Mischbereifung ist def. nicht zulässig. Du könntest/dürftest lediglich Metzeler und Pirelli als Mischbereifung fahren, aber auch nur weil diese beiden Firmen zusammen gehören und die gleichen Gummimischungen verwenden.

Grüße
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Re: Mischbereifung

Beitragvon Ruhrpott-Raser » 20.05.2014, 12:47

Danke für die antworten..
Aber irgendwie kann ich mir nicht erklären warum.. bzw ich find es hat keinen Sinn..
Naja hab mir jetzt den satz pp3 aufziehen lassen..
Aber den alten vorderen werde ich mir auf jedenfall mitnehmen finger
Aber für die nächsten male weiss ich bescheid, hoffe komme mit dem pp3 klar, nicht das ich wieder kompkett wechseln muss ahh
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Re: Mischbereifung

Beitragvon AlFe » 21.05.2014, 18:55

Guckst du hier http://www.s1000rr.de/forum/viewtopic.php?f=3&t=7831

Mischbereifung ist nicht Zulässig aber ich Fahre momentan auch 2 Unterschiedliche Hersteller .

Und selbst wenn man mich anhält gibt es (laut meines Wissenstandes) dafür keine Punkte mehr.
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