von ReinerDU » 14.10.2019, 19:00
Sollte in den vergangenen Jahren dieser Vertrag nicht einen Schaden in der VK gehabt haben, wird die SF-Klasse KH und VK identisch sein.
Ein zweites Fahrzeug (=zweiter Vertrag) wird abhängig vom Angebot des Versicherers eingestuft. Oft ist das dann eine Zweitfahrzeugregelung oder aber auch eine "Führerscheinregelung". Letztere heißt bei einigen Versicherern, dass man mindestens 3 Jahre einen Führerschein haben muss. Dann kann ein solcher, zweiter Vertrag mit SF 3 eingestuft werden. Und nein, auch wenn man länger einen Führerschein hat, bekommt man von diesem Versicherer dann halt SF 3. Besser als nix. Auch die Zweitfahrzeugregelung kann von Versicherer zu Versicherer anders sein.
Wenn man nicht unbedingt Geld verschenken möchte, würde man dann rechnen, bei welchem Fahrzeug welche SF-Klasse zu welcher Prämie führt. Hat man nur ein Fahrzeug mit VK, dann kann man schon fast blind sagen, dass da die höhere SF-Klasse hinterlegt werden sollte.
Die SF-Klassen kann man eigentlich jederzeit tauschen, nur nicht im Nachhinein.
Auch kann man überlegen, ob man nicht vielleicht das Auto mit in der SF-Klassen-Optimierung mit einbaut. Oder einen 125er Roller, z.B..
Bei der Gelegenheit:
Durch eine Zweitwagen- oder Führerscheinregelung kann es eine Sondereinstufung des Vertrages geben. Diese Sondereinstufung wird nicht automatisch vom Folgeversicherer übernommen, wenn man mal wechselt. Gleiches gilt für den Rabattschutz oder -retter. Hat man mal eine Schaden abgerechnet und möchte danach den Versicherer wechseln, wird der alte Versicherer die korrekte SF-Klasse übermitteln, als wenn es keinen Rabattretter gegeben hätte.
Zu guter Letzt:
Manchmal sollte man sich eine VK rechnen lassen, obwohl man eigentlich nur TK möchte. Eine VK mit hoher SB ist in einigen Fällen nur einen Schnaps teurer, als nur TK.