Garantiezeitverlängerung

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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon BlaueS1R » 01.11.2015, 11:09

Wobbly hat geschrieben:
Bei einer Behaltezeit von drei Jahren sehe ich noch keine Probleme.
Ich schon--weil dann keine Garantieverlaengerung mehr moeglich ist.


???

Man kann nach den ersten zwei Jahren BMW Gewährleistung für ca. 269,- um weitere 2 Jahre über besagte Versicherung verlängern und danach jeweils um ein Jahr.
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon andyr62 » 01.11.2015, 12:34

Wie ist das eigentlich bei dieser Verlängerung der Garantiezeit über die Versicherung? Ich
glaub, dass man je nach Alter des Fahrzeuges bei den Ersatzteilen nur noch einen bestimmten
Prozentsatz ersetzt bekommt. So war es bei meiner Autogarantieverlängerung.
Ich werde die Garantieverlängerung auf alle Fälle abschließen...
Viele Grüße
Andy
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon Supermic » 01.11.2015, 12:45

andyr62 hat geschrieben:Wie ist das eigentlich bei dieser Verlängerung der Garantiezeit über die Versicherung? Ich
glaub, dass man je nach Alter des Fahrzeuges bei den Ersatzteilen nur noch einen bestimmten
Prozentsatz ersetzt bekommt. So war es bei meiner Autogarantieverlängerung.
Ich werde die Garantieverlängerung auf alle Fälle abschließen...


So ist es Andy ist abhängig von der Laufleistung:
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon Wobbly » 01.11.2015, 13:37

BlaueS1R hat geschrieben:
Wobbly hat geschrieben:
Bei einer Behaltezeit von drei Jahren sehe ich noch keine Probleme.
Ich schon--weil dann keine Garantieverlaengerung mehr moeglich ist.


???

Man kann nach den ersten zwei Jahren BMW Gewährleistung für ca. 269,- um weitere 2 Jahre über besagte Versicherung verlängern und danach jeweils um ein Jahr.


Garantieverlängerung geht nur während die Maschine noch in der Werksgarantie ist. Solltest du also die Maschine--wie offensichtlich hier vorgeschlagen--drei Jahre fahren ohne zu verlängern, dann ist die Werksgarantie bereits abgelaufen und CarGarantie nicht mehr möglich.
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon Wobbly » 01.11.2015, 14:05

Supermic hat geschrieben:
andyr62 hat geschrieben:Wie ist das eigentlich bei dieser Verlängerung der Garantiezeit über die Versicherung? Ich
glaub, dass man je nach Alter des Fahrzeuges bei den Ersatzteilen nur noch einen bestimmten
Prozentsatz ersetzt bekommt. So war es bei meiner Autogarantieverlängerung.
Ich werde die Garantieverlängerung auf alle Fälle abschließen...


So ist es Andy ist abhängig von der Laufleistung:



All das aber eben nur bis zum Zeitwert der Maschine (CarGarantie schickt ggf. einen Gutachter der diesen ermittelt). Wie gesagt, bei den meisten Motorschäden (wie bei mir und nicht wenig weiteren Kollegen hier im Forum) sieht BMW keine Reparatur sondern nur den Austausch des Motors vor--eine 10,500 Euro teure Angelegenheit. Nach vier Jahren wird es also kritisch, weil dann bei Motorschaden ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und die Reparaturkosten eben nicht mehr durch die CarGarantie voll abgedeckt sind. Sollte CarGarantie einem gebrauchten Austauschmotor zustimmen, so geht das nur, wenn man dazu schriftlich auf weitere Garantieansprüche verzichtet. Da es sich um eine Garantieverlängerung und eben um keine Kaskoversicherung handelt, gibt es ohne Reparatur überhaupt nichts. Also muss auch bei wirtschaftlichen Totalschaden repariert werden oder es gibt gar nichts. Wehe dem, der sein Fahrzeug finanziert hat und dann in diese Position kommt. Am ehesten umgeht man das Problem indem man sich alle drei Jahre eine neue Maschine kauft. BMW hat das so auch am liebsten.
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon Michl » 01.11.2015, 19:25

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Heißt das, da ich schon über 30000 km drauf habe, das ich gar keine Garantie Verlängerung mehr abschließen kann ?

Grüße Michl
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon Lönni » 01.11.2015, 19:43

Gute Frage scratch
Also Ich würde das so verstehen.Frag doch mal bei BMW an.
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon BlaueS1R » 02.11.2015, 11:49

Michl hat geschrieben:
Heißt das, da ich schon über 30000 km drauf habe, das ich gar keine Garantie Verlängerung mehr abschließen kann ?

Grüße Michl


Korrekt!

Man sollte die Versicherung rechtzeitig vor den besagten 30000 km abschliessen.
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon Iceman64 » 02.11.2015, 12:18

so hab ichs bekommen !
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon Iceman64 » 02.11.2015, 12:19

Teil 2 davon !
I. Leistungsinhalte
1. Garantielaufzeiten Im Neumotorrad-Geschäft beträgt die Garan- tielaufzeit 12 oder 24 Monate im Anschluss an die Herstellergarantie – egal, wie viele Kilome- ter der Kunde in diesem Zeitraum fährt.
Die Laufzeit für die Garantieverlängerung be- trägt 12 Monate – egal, wie viele Kilometer der Kunde in diesem Zeitraum fährt.
2. Gültigkeit der Garantie Die Garantie gilt im Inland, bei Urlaubs- und Geschäftsfahrten auch europaweit.
3. Übertragbarkeit Die Garantie ist an das Fahrzeug gebunden und geht bei Weiterverkauf auf den neuen Be- sitzer über.
4. Garantieumfang Mit der CarGarantie-Bike bieten Sie eine das ganze Motorrad umfassende Garantie an und sichern sich entscheidende Wettbewerbs- vorteile. Nähere Informationen über den Um- fang der Garantie entnehmen Sie bitte der nächsten Seite.
5. Kostenerstattung Die garantiepflichtigen Lohnkosten werden nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers erstattet, garantiepflichtige Materialkosten im Höchstfall nach der unverbindlichen Preis- empfehlung des Herstellers und ausgehend von der Betriebsleistung des beschädigten Bauteils zum Zeitpunkt des Schadeneintritts wie folgt:
6. Aufrechterhaltung der Garantie Der Käufer hat die vom Herstellerwerk empfoh- lenen Inspektions- und Wartungsarbeiten bei der Verkaufsfirma durchführen zu lassen (gilt auch für Fremdfabrikate). Mit der Durchführung der Arbeiten kann aber auch jede andere für die Fahrzeugmarke anerkannte Vertragswerk- statt beauftragt werden. Wichtig ist, dass Rech- nungsbelege ausgestellt werden.
7. Unbürokratische Garantieabwicklung Im Schadenfall informiert der verkaufende Händler CG vor der Reparaturausführung tele- fonisch oder über die Internetplattform CGClaimsWeb über den Umfang des Schadens und holt vorab die Freigabe für die Reparatur ein. Wenn der Schaden, z. B. bei Auslandsschä- den, nicht beim garantiegebenden Händler re- pariert werden kann, meldet der Kunde CG den Schadenfall vorab telefonisch, per e-mail oder Telefax.
8. Sonstige Anmerkungen Zu den vorstehenden Ausführungen gelten die Allgemeinen Garantiebedingungen. CG rech- net garantiepflichtige Schäden grundsätzlich direkt mit der ausführenden Werkstatt ab, ohne dass der Käufer in Kostenvorlage treten muss. Im Falle einer Kostenverauslagung (überwie- gend bei Schäden im Ausland) rechnet CG die garantiepflichtigen Kosten direkt mit dem Käu- fer ab.

AT-DE-0gz-0hc-U00008- M196
II. Beispiele für den Garantieumfang von A-Z*
• ABS • Anlasser • Bremszylinder • Bremssattel • Drosselklappengehäuse • Getriebe • Hauptbremszylinder • Hinterradschwinge • Hydraulikeinheit • Instrumente • Kardanwelle
• Kühler • Lambdasonde • Lichtmaschine • Lenkkopflager • Motor • Nockenwelle • Ölwanne • Ölpumpe • Ölkühler • Radlager • Schwingenlager
• Simmerringe • Steuergeräte • Thermostat • Vorderradgabel • Vergaser • Ventile • Winkeltrieb • Wasserpumpe • Zylinderkopfdichtung
Diese Aufzählung dient nur als Beispiel und stellt keine vollständige Liste der Bauteile dar.
*gemäß näheren Bedingungen der CG Car-Garantie Versicherungs-AG
Nur wenige Teile werden nicht von der Garantie abgedeckt!
Im Allgemeinen: Teile, die einem erhöhten natürlichen Verschleiß unterliegen, Betriebs- und Hilfsstoffe, vom Hersteller nicht lieferbare Mehr- oder Sonderausstattung sowie Unfall- und Gewaltschäden.
Im Besonderen: Radio-, CD- und Funkanlagen, Teile, die einem erhöhten natürlichen Verschleiß unterliegen, wie: Auspuffanlagen einschließlich Katalysator, Antriebsriemen, Ketten, Kettenräder, Ritzel, Kupplungsscheibe (Mitnehmerscheibe), Anpressplatte, Kupplungs-, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Glühbirnen, Zündkerzen, Batterien, Hybridbatterien, Elektroantriebsbatterien, Relais, Schläuche, Keilriemen, Stoßdämpfer und Bereifung.

AT-DE-0gz-A00087
III. Annahmerichtlinien Neumotorrad
Garantievergabe CG Car-Garantie Versicherungs-Aktiengesell- schaft versichert die von ihren Vertragspartnern in eigenem Namen verkauften bzw. ver- mittelten Neumotorräder und Neumotorroller der Marken:
• Aprilia (ohne RS 125/RS 250) • KTM • BMW • Kymco • Buell • MBK • Cagiva • Moto Guzzi • CPI • MV Agusta • Daelim • MZ • Derbi • Peugeot • Ducati • Piaggio • Gilera • Sachs • Harley-Davidson® • Suzuki • Honda • SYM • Husqvarna • Triumph • Hyosung • Vespa • Kawasaki • Yamaha
Garantielaufzeiten Die Garantie kann mit folgenden Laufzeiten vergeben werden:
• 12 Monate Garantielaufzeit
• 24 Monate Garantielaufzeit
Garantieabschluss Die Garantievereinbarung kann nur innerhalb der Herstellergarantie abgeschlossen werden. Die Laufleistung des Motorrads darf bei Ab- schluss der Garantievereinbarung nicht mehr als 30.000 km Gesamtlaufleistung ab Erstzulas- sung betragen. Das Abschlussdatum ist auf der Garantie- vereinbarung als Verkaufsdatum einzutragen. Garantiebeginn ist der erste Tag nach Ablauf der Herstellergarantie. Bei Garantievereinbarungen, die über CGWEBline abgeschlossen werden, ist ein aus- gedrucktes Exemplar dem Kunden auszuhän- digen; ein unterschriebenes Exemplar ist vom Händler aufzubewahren.
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon Jöli » 13.11.2015, 18:30

Hallo,
habe jetzt beim freundlichen eine 2 Jahre Garantieverlängerung angefragt. Als Antwort bekam ich die Aussage
" die Kosten für die Garantieverlängerung belaufen sich auf 319,00 € für 24 Monate "
Ist das jetzt generell teurer geworden? Was habt Ihr gezahlt?
Die Garantieverlängerung muss ich beim Händler wo ich das Motorrad gekauft habe abschließen.
Inspektionen und Reparaturen bzw. Garantieabwicklungen lasse ich jedoch beim BMW Händler in meinem Heimatort durchführen geht das überhaupt.
Gruß Jörg
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon ulli61 » 14.11.2015, 16:03

kann ich mir nicht vorstellen, das ich die Garantieverlängerung bei dem Händler abschließen muss bei dem das Motorrad gekauft wurde. Dann hätte jeder Gebrauchtkäufer die Ar...Karte gezogen. Das kannst nach meinen Info's bei jedem BMW Händler abschließen.

Gruss
Ulli
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon AndiS » 15.11.2015, 23:49

Habe gestern selbst verlängert. Hab das bisher immer in München gemacht. Diesmal beim freundlichen in Würzburg. Ging ohne Probleme. Ist nicht händlergebunden.

Gruß

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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon Supermic » 16.11.2015, 07:26

Und den Service kann man auch bei einem anderen Händler machen (wo man die Verlängerung nicht abgeschlossen hat).
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon Andimann » 16.11.2015, 08:16

Gibts die Garantieverlängerung auch in österreich? Habe mal bei meinem Mechaniker gefragt, und der meinte sowas gibts nur in Deutschland.
An wen muss ich mich da wenden? Erfolgt der Vertagsabschluß über einen Händler?
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