Inspektionsintervall für Garantieanspruch

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Inspektionsintervall für Garantieanspruch

Beitragvon S1R18 » 26.06.2019, 13:13

Hallo

Leider hat mir die Suchfunktion nichts Passendes ausgespuckt. Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass man die Inspektionsintervalle peinlich genau einhalten muss, um den Garantieanspruch nicht zu verlieren. Nun war ich letztes Jahr im August zur 1000er. Aktuell sind 7300km aufm Tacho. Muss ich nun im August erneut hin auch wenn die 10.000 km nicht voll sind? Ich wollte vermeiden, dass ich 2x im Jahr zur Inspektion muss.
Der Händler meinte zu mir, dass ich entweder 1x im Jahr hin muss oder nach 10000km. Da ich es aber auch anders gehört habe, wollte ich mal nachfragen. Ist ja letztlich eine wichtige Information.

MfG
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Re: Inspektionsintervall für Garantieanspruch

Beitragvon cpu » 26.06.2019, 13:24

1x im Jahr
ODER
nach 10.000 km
je nachdem, was zuerst eintritt.

Du musst also im August wieder hin.
Danach entweder im August 2020 oder bei 17300 km
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Re: Inspektionsintervall für Garantieanspruch

Beitragvon S1R18 » 26.06.2019, 15:00

Ok. Aber es gibt doch auch gewisse Arbeiten, die z.B. nach 10.000km Laufleistung gemacht werden sollen oder? die fallen dann im nächsten Jahr bei 17.000km erst an, wenn ich nicht weiter fahren sollte? Ich muss mal schauen, ob ich Kleingedrucktes dazu finde.
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Re: Inspektionsintervall für Garantieanspruch

Beitragvon cpu » 26.06.2019, 15:09

S1R18 hat geschrieben:Ok. Aber es gibt doch auch gewisse Arbeiten, die z.B. nach 10.000km Laufleistung gemacht werden sollen oder? die fallen dann im nächsten Jahr bei 17.000km erst an, wenn ich nicht weiter fahren sollte?
....


Nein, die werden bei dir bei 7000 KM gemacht.

Nochmal:
Service nach 1 Jahr ODER 10.000, je nachdem was zuerst eintritt.
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Re: Inspektionsintervall für Garantieanspruch

Beitragvon Kajo » 26.06.2019, 17:37

"Der BMW Service wird einmal pro Jahr durchgeführt, der Umfang der Services kann abhängig vom Fahrzeugalter und den gefahrenen Kilometern variieren."

Quelle: Betriebsanleitung Seite 197 (Modell 2018)

Zusätzlich zur Jahresinspektion werden Öl- und Luftfilter alle 10.000 Km ersetzt. Weitere umfangreiche Arbeiten fallen dann nach jeweils 30.000 Km an.

Gruß Kajo
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Re: Inspektionsintervall für Garantieanspruch

Beitragvon S1R18 » 26.06.2019, 22:03

OK, vielen Dank.
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Re: Inspektionsintervall für Garantieanspruch

Beitragvon JuMei1965 » 27.06.2019, 19:52

Hi, also ich war letztens mit meiner R zur Inspektion bei der BMW Niederlassung Düsseldorf. Hatte auch so was von um die 7.300 km auf der Uhr. Ich bin explizit gefragt worden ob der vollständige 10Ter Umfang gemacht werden soll oder nur der, der Jahresinspektion.

Da bei der 10Ter nur Öl- u. Luftfilterwechsel dazu kommt habe ich das gleich mit machen lassen, die gesamte Inspektion hat nicht ganz 250 € gekostet.

Am Ende hängt es ja von Zeitpunkt der Inspektion (Frühjahr, Mitte, Herbst) und der Fahrleistung ab ob man es gleich mitmachen oder noch warteten sollte . Zu Deiner Frage bzgl. wie genau die es nehmen, in den Garantie-Bedingungen der Anschlussgarantie ist festgehalten, dass ein Überziehen von bis zu 1.000 km oder bis zu einem Monat als nicht schädlich angesehen wird.
Gruß, Jürgen
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Re: Inspektionsintervall für Garantieanspruch

Beitragvon R-Techi » 28.06.2019, 20:37

Hallo JuMei1965

In meinen Car-Garantie Garantiebedingungen BM 196 steht folgendes:
eine Überschreitung der Hersteller-Kilometerangabe von bis zu 3.000 km bzw. der Hersteller-Zeitvorgabe von bis zu 3 Monaten ist unschädlich.

Gibt es da verschiedene Fassungen?
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Re: Inspektionsintervall für Garantieanspruch

Beitragvon JuMei1965 » 30.06.2019, 10:23

R-Techi hat geschrieben:Hallo JuMei1965

In meinen Car-Garantie Garantiebedingungen BM 196 steht folgendes:
eine Überschreitung der Hersteller-Kilometerangabe von bis zu 3.000 km bzw. der Hersteller-Zeitvorgabe von bis zu 3 Monaten ist unschädlich.

Gibt es da verschiedene Fassungen?

Hat den Anschein, steht so in der M196 12/2011
Gruß, Jürgen
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Re: Inspektionsintervall für Garantieanspruch

Beitragvon R-Techi » 30.06.2019, 12:45

OK, also immer schön auf das zutreffende Kleingedruckte achten winkG
Schon interessant, dass es da solche Unterschiede gibt.
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Re: Inspektionsintervall für Garantieanspruch

Beitragvon hobbyrider » 23.11.2020, 09:14

Hallo zusammen.
Hab ne S 1000 XR mit einer Zusatzgarantie ( Cargarantie) ab 06/2021.
Da ich in meinem ex Berufsleben mit Sachverhalten wie Garantie und Kulanzregeln und Bedingungen zu tun hatte, lese ich mir immer solche Regelungen durch.
Hier mal die wichtigsten Auszüge:
die vorgeschriebenen Wartungs / Pflegeintervalle sind beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller (BMW) anerkannten Vertragswerkstatt ausführen uns dokumentieren zu lassen!
Überschreitung der KM oder Zeitvorgabe max. 3000 km oder 3 Monate, je nachdem was zuerst eintritt !!!!!!!!

BMW schreibt ein SERVICE INTERVALL von 10000 km oder jährlichen SERVICE vor. Je nachdem was zuerst eintritt !!!!!!!!
Das heisst: fährt ein Fahrer nur 2000 km pro Jahr, ist die fällige Wartung ein Jahr nach Erstzulassung bzw. 1 Jahr nach der Einfahrkontrolle fällig.
Bsp.: EZ. 07.08.2019,
KM Stand am 22.05.2020 = 1089, = Durchführung der Einfahrkontrolle ( Toleranz bei BMW 500 - 1200 KM ).
NÄCHSTE WD WIRD IM KD HEFT DANN VON BMW EINGETRAGEN BEI KM STAND 10000 ODER 22.05.2021
KM Stand am 22.05.2021 = 2135, = Durchführung der 10000 km Inspektion
WEITERE TOLERANZANGABEN HABE ICH IN DER BETRIEBSANLEITUNG VON BMW NICHT GEFUNDEN. DIESE WERDEN IN DER REGEL VOM HERSTELLER AUCH NUR INTERN UND NICHT GEGENÜBER DES KUNDEN KOMMUNIZIERT!

Im Fall der CarGarantie ( nach Ender der Werksgarantie ) hat der Fahrer dann einen Toleranzspielraum von max. 3000 km oder 3 Monate, je nachdem was zuerst eintritt.

Hoffe, daß ich damit allen helfen konnte.

Grüße aus dem nördlichen Vorharz.

Volker
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Re: Inspektionsintervall für Garantieanspruch

Beitragvon Kajo » 23.11.2020, 13:13

@ hobbyrider - besten Dank für die klare und eindeutige Zusammenfassung.

Gruß Kajo
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Re: Inspektionsintervall für Garantieanspruch

Beitragvon herbyei » 23.11.2020, 16:59

.
Wobei die Toleranz bei BMW auch mal größer ausfallen kann, wenn die Werkstatt so ausgelastet ist, dass man erst später einen Termin bekommt, hierfür sollte dies nur in Textform bzw. schriftlich festgehalten werden.
.
Viele Grüße Herb

Eine Breze ist eine Breze und kein 8-Brötchen.
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