von herbyei » 28.12.2017, 15:24
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wenn man die einleitung des hammel-buches auf den seiten 2-3 sich anschaut, wird klar, dass hier lediglich untersuchungen aus aktuellem (agb-versicherungsbedingungen) stattfinden und ein lösungsansatz gefunden werden soll, dass zukünftig die neuen gegebenheiten durch die fahrassistenzsysteme mit in den agb's aufgenommen werden können.
können - ist immer wieder die rede. eine kann-bestimmung ist keine muss-bestimmung und keine vorschrift, sondern obliegt der freiwilligkeit.
vorschrift ist das was gesetzlich geregelt ist.
die eu/eg hat den herstellern bei bestimmten fahrzeugen zu bestimmten zeitpunkten vorgeschrieben, dass diese mit dem ein oder anderen gimmick ausgestattet werden müssen. die detailarbeit hierzu liegt bei den herstellern. diese ausstattung kann abhängig gemacht werden von einstellung oder abschaltung durch den fahrzeugführer, automatische einstellung oder abschaltung in bestimmten situationen bzw. dauerhaften und nicht abschaltbaren einsatz durch den hersteller sein.
es wird in der ausgestaltung hier auch nicht anders sein, wie zu dem begriff motorradschutzkleidung. jeder mopedfahrer weiß was das im detail bedeutet - doch vorgeschrieben ist was tatsächlich? selbst ein brain cap kann bei uns in D legal gefahren werden. über sinn und unsinn diskutiert das gesetz nicht.
kommt es durch einen unfall zu einem versicherungsfall versuchen die versicherungen sich dann mit angenommenen argumenten die zahlungen zu drücken, so dass letztendlich bei gericht anhand von gesetzlichen regelungen, rechtsprechungen und gutachten dann eine entscheidung im einzelfall zu treffen ist.
kommen wir zum codierstecker zurück. hier wird oft nur ein teil oder anders wiedergegeben von dem was tatsächlich geschrieben steht:
- fahrmodus dynamik pro: für sportliche fahrten (nur mit eingebautem codierstecker)
- durch einsetzen des codiersteckers erlischt die betriebserlaubnis für öffentliche straßen - ja, aber nur bei fahrzeugen mit leistungsreduzierung - weil bei diesen fahrzeugen keine modusauswahl zur verfügung steht
- dynamik pro geht von rennstrecke und von fahrbahnen mit sehr guter haftung aus - z.b. sardinien
- dynamik pro für gut einsehbare fahrbahnen mit sehr hohen reibwerten (wie man sie in der regel nur auf rennstrecken findet - gibt genügend ausnahmen davon) und dass mit sehr gut haftenden reifen gefahren wird. - ein aktueller sportreifen übertrifft die serienbereifung (von bmw erfolgt nur eine empfehlung rain road dynamik für die serienbereifung, das ist nicht bindend).
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herbyei am 28.12.2017, 15:28, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße Herb
Eine Breze ist eine Breze und kein 8-Brötchen.