kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon Kajo » 16.04.2019, 10:49

Mavro hat geschrieben:Bei den 2017/2018er ist der Akropovic-Auspuff serienmässig. Einen anderen gibt es nicht. Wie erkläre ich, im Falle einer Kontrolle, dem Herrn Beamten, dass es ein legaler Auspuff ist und sogar serienmäßig verbaut. Er hat eine E-Nummer.


Die "serienmäßige Ausstattung" eines Fahrzeuges kann der "Ungläubige" ja dann im Internet überprüfen.

Bei meiner zweiten S 1000 R (EZ 03/2018) ist ebenfalls der Akra verbaut und ich werde keine zusätzlichen Papiere mit in die Berge nehmen. Davon mal abgesehen ist der Akra auch deutlich leiser als der serienmäßige BMW-ESD meiner ersten S 1000 R.

Gruß Kajo
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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon herbyei » 16.04.2019, 12:29

.
Es steckt in den vorigen Beiträgen bereits alles drin.

Wenn ein Auspuff mit e-zeichen der für ein anderes Moped vorgesehen ist an ein Moped gebaut wird für das dieser keine EG-BE, dann handelt es sich dabei um einen manipulierten Auspuff und die Konsequenzen muss jeder selber tragen.

In Österreich hatte ich bei Kontrollen diesbezüglich noch nie Probleme, das Hauptsächliche was neben Zulassungsbescheinigung und Führerschein kontrolliert wurde war das Erste-Hilfe-Päckchen. Nur in Italien da ging es schärfer zu und die wollen die Servicecard vom Auspuff sehen, wo dein Motorrad mit dieser vorhandenen e-Nummer zugehörig draufsteht und wenn dieser den Verdacht erhebt da stimmt was nicht gehts ab zur Untersuchung oder offensichtlicher Manipulation gleich zur Kasse.

Generell kommt es aber auch immer drauf an wie man mit einem kontrollierenden Beamten umgeht. So sollte es wenn man eine legale Anlage für sein Moped dran hat, egal ob Zubehör oder Original überhaupt kein Problem sein, ihm zu erklären, dass der Hersteller XY bzw. es ein Original-BMW-Serien-/Zubehörteil und diese Anlage für dieses Moped ist und durch das e-Prüfzeichen auf welches dann gezeigt wird, den Nachweis darstellt. Mehr muss nicht gemacht werden.

Ach ja, sollte die Anlage lackiert oder beschichtet werden, so ist das e-Prüfzeichen davon freizulassen um es einwandfrei identifizieren zu können. Und jetzt ist es aber genug zu dem Thema, habe alles relevante vorgebracht und es liegt an jedem Einzelnen was er macht und wie er es handhabt, entgegen dem was nur erforderlich ist.
Viele Grüße Herb

Eine Breze ist eine Breze und kein 8-Brötchen.
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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon Noppenkiller » 16.04.2019, 13:06

herbyei hat geschrieben:.
Es steckt in den vorigen Beiträgen bereits alles drin.

Wenn ein Auspuff mit e-zeichen der für ein anderes Moped vorgesehen ist an ein Moped gebaut wird für das dieser keine EG-BE, dann handelt es sich dabei um einen manipulierten Auspuff und die Konsequenzen muss jeder selber tragen.

In Österreich hatte ich bei Kontrollen diesbezüglich noch nie Probleme, das Hauptsächliche was neben Zulassungsbescheinigung und Führerschein kontrolliert wurde war das Erste-Hilfe-Päckchen. Nur in Italien da ging es schärfer zu und die wollen die Servicecard vom Auspuff sehen, wo dein Motorrad mit dieser vorhandenen e-Nummer zugehörig draufsteht und wenn dieser den Verdacht erhebt da stimmt was nicht gehts ab zur Untersuchung oder offensichtlicher Manipulation gleich zur Kasse.

Generell kommt es aber auch immer drauf an wie man mit einem kontrollierenden Beamten umgeht. So sollte es wenn man eine legale Anlage für sein Moped dran hat, egal ob Zubehör oder Original überhaupt kein Problem sein, ihm zu erklären, dass der Hersteller XY bzw. es ein Original-BMW-Serien-/Zubehörteil und diese Anlage für dieses Moped ist und durch das e-Prüfzeichen auf welches dann gezeigt wird, den Nachweis darstellt. Mehr muss nicht gemacht werden.

Ach ja, sollte die Anlage lackiert oder beschichtet werden, so ist das e-Prüfzeichen davon freizulassen um es einwandfrei identifizieren zu können. Und jetzt ist es aber genug zu dem Thema, habe alles relevante vorgebracht und es liegt an jedem Einzelnen was er macht und wie er es handhabt, entgegen dem was nur erforderlich ist.


@threadersteller
verlass dich bitte nicht darauf. Ende Saison 2018 bin ich im Tirol 2 x kontrolliert worden, das einzige worauf sie geachtet haben war der Auspuff (die kriechen sogar am Boden rum, um die E-Nummer abzulesen). Beide Male wurden die Papiere verlangt. Für 2019 sind im Tirol weitere Verschärfungen für Motorradfahrer (bis hin zu Streckensperrungen) geplant.

Ich gehe sogar soweit, dass ich selbst wenn ich einen Orignal-Auspuff drauf hätte, die Einzelgenehmigung mindestens in digitaler Form mitführen würde. Hab ich z.B. für die Brems-Kupplungshebel. Ob sie das akzeptieren weiss ich nicht (hab ich bisher noch nicht gebraucht), aber zumindest wäre so für die Bullizei offentsichtlich dass die Anlage legal ist und dann werdens kein grosses Tamtam machen. (darum geht es doch). Ich will mich mit denen ja nicht anlegen, sondern nur Motorrad fahren.
Und wir brauchen uns da nichts vormachen, die Kontrollen werden nicht weniger sonder mehr und sie werden umfangreicher. Nur weil man bisher nie danach gefragt wurde, heisst es nicht, dass mans nicht braucht.
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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon herbyei » 16.04.2019, 13:39

.
Soso, und hast für die ganzen anderen Teile auch einen Nachweis in Papierform - Blinker, Rücklicht, Scheinwerfer, sind zwar Bauartgenehmigt, aber tragen auch ein e-prüfzeichen. Und nicht schon wieder EG-BE und nationale BE vermischen. Wie willst Du entgegen den gesetzlichen Bestimmungen einen Nachweis vorlegen, dass es sich bei dem Moped um die serienmäßige originale Auspuffanlage handelt, wenn seitens des Herstellers keine Papiere an den Kunden gegeben werden? -Weisst was, schreib doch BMW an und verlang von denen diese Papiere für die Original-Auspuffanlage.
Viele Grüße Herb

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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon DietmarS1kR » 16.04.2019, 15:18

Caramba,
ich hatte ja schon einige Mopeds, habe aber nie einen Zubehör-Topf dran oder was daran gemacht. ThumbUP
Und jetzt zieht ihr mich da rein :D
Ich soll jetzt mit unverändertem, originalem Akrapovic Topf Angst vor/bei Kontrollen haben, weil ich nix schriftliches dazu (dabei) habe? plemplem
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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon Kajo » 16.04.2019, 15:41

DietmarS1kR hat geschrieben:... Ich soll jetzt mit unverändertem, originalem Akrapovic Topf Angst vor/bei Kontrollen haben, weil ich nix schriftliches dazu (dabei) habe? plemplem


Ja, der einzig sichere Platz ist Deine nicht vom Nachbar einsichtbare Garage.

Mit sorgenvollem Gruß - Kajo
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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon Berodan » 16.04.2019, 15:44

@Noppenkiller :
Da ich immer meine Hecktasche drauf habe, schleppe ich eh immer alle Zubehör-ABE (zumindest in Kopieform) mit.
Klar, es muss nicht sein. Aber mir bricht kein Zacken aus der Krone 50g Papier mitzuführen und damit dem Freund und Helfer die Kontrolle zu erleichtern und mir eventuell Ärger zu ersparen.
Abseits davon habe ich die Erfahrung gemacht dass die Polizei automatisch versöhnlicher ist, wenn man sofort Führerschein, Fahrzeugpapiere und ABE hervorzaubert und den Beamten eine kleine "Führung" durch das Moped und die Anbauteile gibt. ThumbUP

Aber für Originalteile würde ich jetzt keine Papiernachweise mitschleppen. Das wäre selbst mir zu viel des guten cofus


Bei meiner alten Maschine (´15er F800R mit Remus) und ein paar anderen (CB650f u. Z800e) haben wir mal Interesse ohne DB Killer gemessen. Damals alle auf 48 PS gedrosselt, sprich das Standgeräusch wurde bei deutlich niedrigeren Drehzahlen gemessen.
Und alle Maschinen haben ohne DB Killer die Toleranz eingehalten.
In den oberen Drehzahlregionen waren sie natürlich deutlich zu laut.
Wenn wir so gefahren wären (sind wir nicht) und damit angehalten worden wären, wären wir wohl Probleme durch die Kontrolle gekommen, weil in keinem der Papiere der DB Killer vermerkt ist.
plemplem

Unter dem Gesichtspunkt tut mich diese "Freiwilligkeit" der Vermerkung schon etwas wundern. Der Dorf- und Wiesensheriff wird wohl in den wenigsten Fällen wissen ob ein DB Killer erforderlich ist oder nicht.

Meine Ursprungsfrage wurde jedoch zur Zufriedenheit beantwortet, vielen Dank dafür :D
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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon fazer-fighter » 16.04.2019, 15:45

ich habe an meiner S1R 2016 einen Bodis GPC-R. Dazu kann man aus dem Internet ein EC Certificate 0292 runterladen. Da steht unter anderem "Conical silencer without dB-Killer and without catalytic converter."
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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon Noppenkiller » 16.04.2019, 18:16

herbyei hat geschrieben:.
Soso, und hast für die ganzen anderen Teile auch einen Nachweis in Papierform - Blinker, Rücklicht, Scheinwerfer, sind zwar Bauartgenehmigt, aber tragen auch ein e-prüfzeichen. Und nicht schon wieder EG-BE und nationale BE vermischen. Wie willst Du entgegen den gesetzlichen Bestimmungen einen Nachweis vorlegen, dass es sich bei dem Moped um die serienmäßige originale Auspuffanlage handelt, wenn seitens des Herstellers keine Papiere an den Kunden gegeben werden? -Weisst was, schreib doch BMW an und verlang von denen diese Papiere für die Original-Auspuffanlage.


Mitführpflicht gilt in Österreich für Auspuff! winkG (nicht für Spiegel, Blinker etc...)

Für die Frage betreffend Originalauspuff.........keine Ahnung. Bei meinem steht wenigsten BMW drauf, könnte zumindest als Indiz durchgehen ;-) was auf einen Akrapovic nicht zutrifft.... könnte spannend werden wenns wieder mal einer ganz genau nimmt.
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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon fazer-fighter » 16.04.2019, 18:26

was muß ich dann mitführen ? eine ABE gibt es nicht. kann dann nur das EC Certificate 0292 mitführen ???
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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon speedy56 » 16.04.2019, 19:38

"Mitführpflicht gilt in Österreich für Auspuff! winkG (nicht für Spiegel, Blinker etc...) ..."

Stimmt so nicht ganz!

Mein Neffe ist Polizeibeamter bei der Verkehrsabteilung Wien, Motorrad- und Zivilstreife.
Er sagt, es ist günstig ein ABE mitzuführen, aber nicht Pflicht. Jeder Polizeibeamte kann anhand der E-Nummer am Schalldämpfer online am Computer im Streifenwagen feststellen, ob der Topf für das betreffende Moto zugelassen ist.
Ob er das tut oder nicht ist eine andere Frage, manche schalten von vornherein auf stur.
Mit so einem habe ich letztes Jahr in Pfaffstätten bei Baden 10 Minuten wegen meines BOS Dämpfers (mit DB Killer) diskutiert, dann hat er aufgegeben. Schlussendlich hat es € 20.- wegen angeblich 61 km/h im OG gekostet. (Tacho 62 Tempomat) :finger:

Mühsam ist das allemal, aber was würde er zum Originalauspuff sagen ... kein DB Killer! plemplem
LG aus Wien
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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon Noppenkiller » 16.04.2019, 22:22

speedy56 hat geschrieben:"Mitführpflicht gilt in Österreich für Auspuff! winkG (nicht für Spiegel, Blinker etc...) ..."

Stimmt so nicht ganz!

Mein Neffe ist Polizeibeamter bei der Verkehrsabteilung Wien, Motorrad- und Zivilstreife.
Er sagt, es ist günstig ein ABE mitzuführen, aber nicht Pflicht. Jeder Polizeibeamte kann anhand der E-Nummer am Schalldämpfer online am Computer im Streifenwagen feststellen, ob der Topf für das betreffende Moto zugelassen ist.
Ob er das tut oder nicht ist eine andere Frage, manche schalten von vornherein auf stur.
Mit so einem habe ich letztes Jahr in Pfaffstätten bei Baden 10 Minuten wegen meines BOS Dämpfers (mit DB Killer) diskutiert, dann hat er aufgegeben. Schlussendlich hat es € 20.- wegen angeblich 61 km/h im OG gekostet. (Tacho 62 Tempomat) :finger:

Mühsam ist das allemal, aber was würde er zum Originalauspuff sagen ... kein DB Killer! plemplem


Danke für den HInweis... hat sich offenbar nicht bis ins Tirol durchgesprochen ;-) und wie die Italiener das sehen ist nochmal was anderes.
Für mich hat es sich aber ohnehin erledigt, hab ganz einfach keine Lust auf Diskussionen, weshalb ich heute den Originalen wieder montiert habe.
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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon Udo-MH » 17.04.2019, 01:23

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