Schaltassistent Pro nachrüstbar?

Die Technik der S 1000 R - S1000R.

Re: Schaltassistent Pro nachrüstbar?

Beitragvon _kiwi_ » 22.03.2017, 17:56

colonius hat geschrieben:
Iceman64 hat geschrieben:Darf ich mit 3,1 Bar Luftdruck hinten fahren ? BMW sagt ja 2,9 ! Was, wenn die bei einer Kontrolle das prüfen ! Bin ich dann Illegal unterwegs ! Ist ja Sicherheitsrelevant ? arbroller
Leute, mal ehrlich ! Man kann alles zerpflücken, aber machts dann noch Spaß !


Ich rede doch nicht von einer Kontrolle, dass ist doch harmlos. Aber was passiert im Falle eines Unfalls? Da wird Deine Karre von der Versicherung oder der Staatsanwaltschaft auseinander genommen und Du bist mangels ABE voll schuld. Heißt: wenn Du die Versicherung am nötigsten benötigst, zahlt sie nicht ...


In diesem Fall muss doch erst mal bewiesen werden dass es an dem Schaltassistenten lag. Ich seh das mit der Blipper Funktion zum Nachrüsten so wie wenn du beim Auto nen Tempomaten nachrüstest. Da gibt es auch keine ABE dazu oder ähnliches. Hier wird eine Funktion per Software freigeschalten und zusätzlich Hardware verbaut. Für das ABS-Pro gibt es auch keine ABE etc. da es hier auch eine Software-Lösung ist, wobei man anmerken muss, dass ein Eingriff in die Funktion der Bremse sicher um einiges Sicherheitsrelevanter ist als ein Schaltassistent. Sollte der Assistent mal nicht funktionieren hast du immer noch die Möglichkeit per Hand zu Schalten. Bei der Bremse hast du diese Option nicht - ok, man kann auch mit den Füßen bremsen aber das ist hier nicht zielführend.
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Re: Schaltassistent Pro nachrüstbar?

Beitragvon colonius » 22.03.2017, 18:22

_kiwi_ hat geschrieben:
colonius hat geschrieben:
Iceman64 hat geschrieben:Darf ich mit 3,1 Bar Luftdruck hinten fahren ? BMW sagt ja 2,9 ! Was, wenn die bei einer Kontrolle das prüfen ! Bin ich dann Illegal unterwegs ! Ist ja Sicherheitsrelevant ? arbroller
Leute, mal ehrlich ! Man kann alles zerpflücken, aber machts dann noch Spaß !


Ich rede doch nicht von einer Kontrolle, dass ist doch harmlos. Aber was passiert im Falle eines Unfalls? Da wird Deine Karre von der Versicherung oder der Staatsanwaltschaft auseinander genommen und Du bist mangels ABE voll schuld. Heißt: wenn Du die Versicherung am nötigsten benötigst, zahlt sie nicht ...


In diesem Fall muss doch erst mal bewiesen werden dass es an dem Schaltassistenten lag. Ich seh das mit der Blipper Funktion zum Nachrüsten so wie wenn du beim Auto nen Tempomaten nachrüstest. Da gibt es auch keine ABE dazu oder ähnliches. Hier wird eine Funktion per Software freigeschalten und zusätzlich Hardware verbaut. Für das ABS-Pro gibt es auch keine ABE etc. da es hier auch eine Software-Lösung ist, wobei man anmerken muss, dass ein Eingriff in die Funktion der Bremse sicher um einiges Sicherheitsrelevanter ist als ein Schaltassistent. Sollte der Assistent mal nicht funktionieren hast du immer noch die Möglichkeit per Hand zu Schalten. Bei der Bremse hdaast du diese Option nicht - ok, man kann auch mit den Füßen bremsen aber das ist hier nicht zielführend.


Das wird ja auch vom Hersteller verbaut und im Zubehör zur Seriennummer dokumentiert und hat damit auch eine ABE.

Macht was ihr wollt, ich wollte nur bezüglich möglicher rechtlicher Fallstricke sensibilisieren.
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Re: Schaltassistent Pro nachrüstbar?

Beitragvon herbyei » 22.03.2017, 18:26

.
@colonius: damit liegst du goldrichtig. der SA pro ist bestandteil der BE.
Zuletzt geändert von herbyei am 22.03.2017, 18:39, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße Herb

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Re: Schaltassistent Pro nachrüstbar?

Beitragvon LSE380 » 22.03.2017, 18:30

Wann können wir bei dir bestellen? Hast du gebrauchte Schaltsensoren auf Lager?
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Re: Schaltassistent Pro nachrüstbar?

Beitragvon _kiwi_ » 22.03.2017, 18:32

Habt ihr zum Abs Pro ein Dokument bekommen welches das bestätigt dass diese Funktion zur BE gehört?
Ich nicht. Nur eine Rechnung dazu. Also diese Argumentation hinkt ein wenig.
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Re: Schaltassistent Pro nachrüstbar?

Beitragvon Kay_S1000R » 22.03.2017, 18:32

Im Endeffekt muss jeder selbst wissen war er verbaut bzw. was er eintragen lässt oder nicht. Beim schaltassi sollte es keine Probleme geben, da es sich hierbei um ein original teil handelt und daher ja vom hersteller aus schon zugelassen wurde.

Zum thema was passiert bei einem Unfall, wenn es ein Gutachter merkt. Da ich schon öfters gehört habe, "die müssen erst mal beweisen dass es an dem Bauteil lag". Dem ist leider nicht so. Ist etwas verbaut was keine zulassung hat oder nicht eingetragen ist und es kommt zu einem Unfall und wird vom Gutachter bemerkt, herrscht die Beweislastumkehr d.h. der Halter muss beweisen dass es nicht an dem Bauteil lag. Ich bin selbst KFZ Gutachter und habe fast täglich mit solchen problemen zu kämpfen.

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Re: Schaltassistent Pro nachrüstbar?

Beitragvon herbyei » 22.03.2017, 18:51

.
@Kay_S1000R: bei verwendung des serien-SA pro erfolgt ein eingriff ins motormanagement, der nachträgliche eigenumbau ist damit nicht abgedeckt, eine serienmäßige freischaltung dieser funktion gibt es nicht, damit ohne BE.

ergänze noch, dass wenn ein gutachter beauftragt wird, dies meist durch die zivil-/strafgerichte erfolgt. schaut man sich den zeitrahmen an, gerade bei einem unfall wo eine beschlagnahmung durch ordnungshüter/staatsanwaltschaft erfolgt, strafverfahren mehrere instanzen, das moped aber evtl. bis verfahensbeendigung beschlagnahmt ist.
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Re: Schaltassistent Pro nachrüstbar?

Beitragvon Kay_S1000R » 22.03.2017, 19:02

herbyei hat geschrieben:.
@Kay_S1000R: bei verwendung des serien-SA pro erfolgt ein eingriff ins motormanagement, der nachträgliche eigenumbau ist damit nicht abgedeckt, eine serienmäßige freischaltung dieser funktion gibt es nicht, damit ohne BE.

ergänze noch, dass wenn ein gutachter beauftragt wird, dies meist durch die zivil-/strafgerichte erfolgt. schaut man sich den zeitrahmen an, gerade bei einem unfall wo eine beschlagnahmung durch ordnungshüter/staatsanwaltschaft erfolgt, strafverfahren mehrere instanzen, das moped aber evtl. bis verfahensbeendigung beschlagnahmt ist.

Servus,

mit den Beschlagnahmen gebe ich dir recht. Hatte auch schon den Fall bei dem ein besitzer 10 monate auf sein Fahrzeug warten durfte.

Der Fall mit dem schaltassi ist so ne Sache. Rechtlich gesehen müsste man ihn eintragen da die Zulassung des Herstellers nicht an diesem Modell erfolgte und es somit auch keine Zulassung für sie S1000R gibt.

Die jetzt mal von rechtlicher Seite. Jedem ist selbst überlassen was er verbaut und ob er ohne Zulassung bzw. mit erloschener BE rum fahren will. Aus beruflichen Gründen könnte ich persönlich mir sowas schon nicht leisten.



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Re: Schaltassistent Pro nachrüstbar?

Beitragvon colonius » 23.03.2017, 07:56

_kiwi_ hat geschrieben:Habt ihr zum Abs Pro ein Dokument bekommen welches das bestätigt dass diese Funktion zur BE gehört?
Ich nicht. Nur eine Rechnung dazu. Also diese Argumentation hinkt ein wenig.


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Re: Schaltassistent Pro nachrüstbar?

Beitragvon colonius » 23.03.2017, 07:59

Kay_S1000R hat geschrieben:
herbyei hat geschrieben:.
@Kay_S1000R: bei verwendung des serien-SA pro erfolgt ein eingriff ins motormanagement, der nachträgliche eigenumbau ist damit nicht abgedeckt, eine serienmäßige freischaltung dieser funktion gibt es nicht, damit ohne BE.

ergänze noch, dass wenn ein gutachter beauftragt wird, dies meist durch die zivil-/strafgerichte erfolgt. schaut man sich den zeitrahmen an, gerade bei einem unfall wo eine beschlagnahmung durch ordnungshüter/staatsanwaltschaft erfolgt, strafverfahren mehrere instanzen, das moped aber evtl. bis verfahensbeendigung beschlagnahmt ist.

Servus,

mit den Beschlagnahmen gebe ich dir recht. Hatte auch schon den Fall bei dem ein besitzer 10 monate auf sein Fahrzeug warten durfte.

Der Fall mit dem schaltassi ist so ne Sache. Rechtlich gesehen müsste man ihn eintragen da die Zulassung des Herstellers nicht an diesem Modell erfolgte und es somit auch keine Zulassung für sie S1000R gibt.

Die jetzt mal von rechtlicher Seite. Jedem ist selbst überlassen was er verbaut und ob er ohne Zulassung bzw. mit erloschener BE rum fahren will. Aus beruflichen Gründen könnte ich persönlich mir sowas schon nicht leisten.



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Re: Schaltassistent Pro nachrüstbar?

Beitragvon _kiwi_ » 23.03.2017, 12:42

colonius hat geschrieben:
_kiwi_ hat geschrieben:Habt ihr zum Abs Pro ein Dokument bekommen welches das bestätigt dass diese Funktion zur BE gehört?
Ich nicht. Nur eine Rechnung dazu. Also diese Argumentation hinkt ein wenig.


Hab ich!

Das Dokument würd ich gern mal sehen. Han von meinem Händler nur die Rechnung fürs Update bekommen. Kannst mir ja per PN mal mailen.
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Re: Schaltassistent Pro nachrüstbar?

Beitragvon colonius » 23.03.2017, 20:42

_kiwi_ hat geschrieben:
colonius hat geschrieben:
_kiwi_ hat geschrieben:Habt ihr zum Abs Pro ein Dokument bekommen welches das bestätigt dass diese Funktion zur BE gehört?
Ich nicht. Nur eine Rechnung dazu. Also diese Argumentation hinkt ein wenig.


Hab ich!

Das Dokument würd ich gern mal sehen. Han von meinem Händler nur die Rechnung fürs Update bekommen. Kannst mir ja per PN mal mailen.
Danke
Hinkt nicht!


Es ist im werksseitigen Datenblatt zur Fahrgestellnr. hinterlegt, dass habe ich vom Händler als Ausdruck mitbekommen. War bei mir beim Sonderzubehör eingetragen.
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Re: Schaltassistent Pro nachrüstbar?

Beitragvon colonius » 23.03.2017, 20:46

herbyei hat geschrieben:.
@colonius: damit liegst du goldrichtig. der SA pro ist bestandteil der BE.


Ja, ab Modell 2017
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Re: Schaltassistent Pro nachrüstbar?

Beitragvon Pepic-Motorsport » 23.03.2017, 22:48

rennstrecke hat geschrieben:Die Frage die ich mir noch stelle...

Ist das "selbst programmiert"? Oder ist das aus einer ECU einer S1000RR mit Schaltassistent Pro ausgelesen und dann quasi übertragen.
Wenn ja wäre die Frage, von welchem Baujahr die Software ausgelesen wurde. Mit dem Baujahr 2017 wurde der Schaltassistent bei der R nochmal deutlich weicher und schneller schaltend. So weit ich weiß ist aber die gleiche Hardware verbaut? Verbessert mich wenn ich falsch liege ...



Denn Schaltassistenten aus der S1000R von Baujahr 2014-2016 würde ich nicht unbedingt mit einem Schaltassistenten PRO
vergleichen denn schließlich sind es zwei verschiedene Varianten.
Grundsätzlich ist aber so das man jeden BMW Schaltassistenten durch einen "Eingriff" noch präziser und knackiger Schalten
lassen kann.
Der "Eingriff" wird in unserem Umbau-Set kostenlos mit erledigt werden ;-) .
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Re: Schaltassistent Pro nachrüstbar?

Beitragvon colonius » 24.03.2017, 09:13

Pepic-Motorsport hat geschrieben:
rennstrecke hat geschrieben:Die Frage die ich mir noch stelle...

Ist das "selbst programmiert"? Oder ist das aus einer ECU einer S1000RR mit Schaltassistent Pro ausgelesen und dann quasi übertragen.
Wenn ja wäre die Frage, von welchem Baujahr die Software ausgelesen wurde. Mit dem Baujahr 2017 wurde der Schaltassistent bei der R nochmal deutlich weicher und schneller schaltend. So weit ich weiß ist aber die gleiche Hardware verbaut? Verbessert mich wenn ich falsch liege ...



Denn Schaltassistenten aus der S1000R von Baujahr 2014-2016 würde ich nicht unbedingt mit einem Schaltassistenten PRO
vergleichen denn schließlich sind es zwei verschiedene Varianten.
Grundsätzlich ist aber so das man jeden BMW Schaltassistenten durch einen "Eingriff" noch präziser und knackiger Schalten
lassen kann.
Der "Eingriff" wird in unserem Umbau-Set kostenlos mit erledigt werden ;-) .


Du bist doch ein super Tüftler und ich glaube Dir, dass das hinterher - auch ohne BE - vielleicht sogar besser funktioniert. Hast Du denn schon mal den Kontakt zu BMW gesucht? Oder blocken die ab?
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