Akrapovic

Alle Infos rund um die Roadster S 1000 XR - S1000XR.

Re: Akrapovic

Beitragvon herbyei » 31.03.2018, 20:07

Sandie hat geschrieben:Meine Quellenangabe steht am Ende meines Beitrags.


also diese:

Sandie hat geschrieben:Quelle:
19 StVZO
Hentschel zu STVG, wichtig: ab der 43. Ausgabe; vorher wird eine leicht andere Rechtsauffassung vertreten



und zur aufklärung:
- der Hentschel wird hierzu als butterweich bezeichnet, da dann lediglich noch die bau- und betriebsvorschriften § 30, 31 stvzo als tatbestand übrig bleiben würden.
- anders nach Landgraf/Müller ua da liegt der tatbestand bei § 19 abs. 2 stvzo, da die BE hierzu erlischt.
Viele Grüße Herb

Eine Breze ist eine Breze und kein 8-Brötchen.
herbyei
 
Beiträge: 2835
Registriert: 25.09.2014, 16:08
Motorrad: S1000R +

Re: Akrapovic

Beitragvon RD350-YPVS » 31.03.2018, 20:08

TimoXR hat geschrieben:Das ganze kann ich nur sicher für Hessen sagen, da werden alle Änderungen zentral in MR geprüft, d.h. selbst wenn du irgendwo auf nem Hinterhof jmd. Findest der das macht wird es nochmal geprüft. Das ist super streng geworden, wohlgemerkt in Hessen, für andere Bundesländer kann ich es nicht sagen.


Google mal nach Bündelungsbehörde Marburg Biedenkopf. Da findest Du den Irrsinn!

Ich hatte bis 2010 einige §21 Vollabnahmen gemacht. Ich bekam in Hessen keinen Brief ausgestellt, ohne vorher die Unterlagen (TÜV Abhnahme) nach Marburg zu schicken nochmals zur Genehmigung. Das heist man Prüft nochmals das was der TÜV Prüfer schon Prüfte. Im Normalfall in anderen Bundesländern gehst Du zur Zulassung und bekommt den Brief ausgestellt. Wenn Du das Fzg anmeldest dann natürlich auch den Schein. Das ist nur in Hessen so.

Man kann die Erstzulassung natürlich auch in einem anderen Bundesland machen ;-)

Wenn Du eine Abnahme nach $19 in Hessen machst muss das auch erstmal nach Marburg und wird nochmals geprüft.
Zuletzt geändert von RD350-YPVS am 31.03.2018, 21:24, insgesamt 1-mal geändert.
RD350-YPVS
 

Re: Akrapovic

Beitragvon TimoXR » 31.03.2018, 20:15

Nussel hat geschrieben:
TimoXR hat geschrieben:Das ganze kann ich nur sicher für Hessen sagen, da werden alle Änderungen zentral in MR geprüft, d.h. selbst wenn du irgendwo auf nem Hinterhof jmd. Findest der das macht wird es nochmal geprüft. Das ist super streng geworden, wohlgemerkt in Hessen, für andere Bundesländer kann ich es nicht sagen.


Google mal nach Bündelungsbehörde Marburg Biedenkopf. Da findest Du die Irrsinn!

Ich hatte bis 2010 einige §21 Vollabnahmen gemacht. Ich bekam in Hessen keinen Brief ausgestellt, ohne vorher die Unterlagen (TÜV Abhnahme) nach Marburg zu schicken nochmals zur Genehmigung. Das heist man Prüft nochmals das was der TÜV Prüfer schon Prüfte. Im Normalfall in anderen Bundesländern gehst Du zur Zulassung und bekommt den Brief ausgestellt. Wenn Du das Fzg anmeldest dann natürlich auch den Schein. Das ist nur in Hessen so.

Man kann die Erstzulassung natürlich auch in einem anderen Bundesland machen ;-)

Wenn Du eine Abnahme nach $19 in Hessen machst muss das auch erstmal nach Marburg und wird nochmals geprüft.


...so ist es! Das ist in Hessen wirklich streng, das ist sogar so wenn Du einen zulässigen SD mit Prüfzeichen hast und der altersbedingt zu laut wird und der Sheriff misst zu viel DB bleibt den Motorrad stehen!!!
TimoXR
 
Beiträge: 127
Registriert: 26.05.2016, 20:29
Motorrad: S1000XR

Re: Akrapovic

Beitragvon Kafuzke » 31.03.2018, 20:29

Das ist aber kein hessisches Problem. ;-) Wenn eine Standgeräuschmessung ausreichend Anfangsverdacht schafft, kommt das Fzg. auf den Abschlepper.
Benutzeravatar
Kafuzke
 
Beiträge: 430
Registriert: 02.12.2016, 14:12
Wohnort: Köln / Bonn
Motorrad: S 1000 XR (2015)

Re: Akrapovic

Beitragvon TimoXR » 31.03.2018, 20:36

Kafuzke hat geschrieben:Das ist aber kein hessisches Problem. ;-) Wenn eine Standgeräuschmessung ausreichend Anfangsverdacht schafft, kommt das Fzg. auf den Abschlepper.


Ok, ja da vieles Ländersache ist, beschränke ich mich auf Hessen.

Aber abgesehen davon hat sich generell viel geändert bei Abgas und Geräusch. Mit meiner R1 bin ich 10 Jahre mit einer Arrow komplettanlage nur für Rennstrecke gefahren und nicht 1x angehalten worden. Wenn Du heute auf den feldberg fährst kannst Du Dir nix mehr erlauben.
TimoXR
 
Beiträge: 127
Registriert: 26.05.2016, 20:29
Motorrad: S1000XR

Re: Akrapovic

Beitragvon Smarty » 31.03.2018, 20:58

§19 heisst nicht grundsätzlich „Marburg“.
Marburg ist auch gar nicht für ganz Hessen zuständig.
U.a. existiert ein Pendant in Fulda.
Wobei beide z.B. nicht für Bad Homburg zuständig sind.

Eine Leistungsreduzierung mit TÜV Gutachten muss nach §19 z.B. nicht nochmals extern eingereicht werden.
Das macht die Zulassungsstelle selbst.

Es ist wohl doch etwas schwieriger mit dem §19 ...

Zulassungen nach §21 müssen jedoch zuvor in Marburg, Fulda oder sonst wo genehmigt werden.
Smarty
 
Beiträge: 544
Registriert: 02.01.2016, 20:17
Motorrad: anderes

Re: Akrapovic

Beitragvon TimoXR » 31.03.2018, 21:03

Smarty hat geschrieben:§19 heisst nicht grundsätzlich „Marburg“.
Marburg ist auch gar nicht für ganz Hessen zuständig.
U.a. existiert ein Pendant in Fulda.
Wobei beide z.B. nicht für Bad Homburg zuständig sind.

Eine Leistungsreduzierung mit TÜV Gutachten muss nach §19 z.B. nicht nochmals extern eingereicht werden.
Das macht die Zulassungsstelle selbst.

Es ist wohl doch etwas schwieriger mit dem §19 ...

Zulassungen nach §21 müssen jedoch zuvor in Marburg, Fulda oder sonst wo genehmigt werden.


Jetzt sind wir so tief in der Materie dass Du schon den Unterschied zwischen 19.2 und 19.3 kennen solltest. 19.2 ist wie 21er nur für Teile. Natürlich muss eine 19.3. änderungsabnahme nicht nach MR.
TimoXR
 
Beiträge: 127
Registriert: 26.05.2016, 20:29
Motorrad: S1000XR

Re: Akrapovic

Beitragvon Sandie » 01.04.2018, 09:20

herbyei hat geschrieben:und zur aufklärung:
- der Hentschel wird hierzu als butterweich bezeichnet, ...

Hentschel/Könid/Dauer sind höchstinstanzlich zitierfähig
- anders nach Landgraf/Müller...
...,die die Variante nach .3 als eigenständiges Delikt ansehen und damit allerdings der amtlichen Begründung zum 19 widersprechen.

Die Totschlagargumente "Nur Original ist legal" und "alle Änderungen führen zum Erlöschen der BE" sind, denke ich hinlänglich widerlegt. Allerdings auf Stammtischniveau nicht tot zu kriegen.
Benutzeravatar
Sandie
 
Beiträge: 265
Registriert: 16.03.2018, 00:21
Motorrad: S1000R 2017

Re: Akrapovic

Beitragvon RD350-YPVS » 01.04.2018, 09:36

Sandie hat geschrieben:Die Totschlagargumente "Nur Original ist legal" und "alle Änderungen führen zum Erlöschen der BE" sind, denke ich hinlänglich widerlegt. Allerdings auf Stammtischniveau nicht tot zu kriegen.


Nur Original ist Legal, das hat doch keiner gesagt. Es gibt ABE, Teilegutachten und dann wenn notwendig $19 Abnahmen. Das ist doch mehr wie nur Original.

Was meinst Du genau?
RD350-YPVS
 

Re: Akrapovic

Beitragvon herbyei » 01.04.2018, 12:06

.
@Sandie: unsere politik und rechtsprechung sind eine .... - es wird das angewendet, was zum momentanen zeitpunkt passt. jeweils vom kleinsten bis höchsten gericht. oft auch abhängig von erfahrung und wissen bzw. das gegenteil davon. bei den kommentierungen muss man sich auch die entwicklung ansehen, dann weiß man ob der eine autor noch auf höhe der zeit oder stehen geblieben ist, zudem immer schwierig in übergangszeiten.

und ein generelles problem in D dass die juristen ein gesetz für sich auslegen wie es verstanden oder benötigt wird - was bei menschen nun mal verschieden ist, so dass hier manche überzeugen können und manche sich ins abseits schiessen - deshalb haben wir in D auch den nonsens dass ein gesetz in beide richtungen laufen kann.
hinzu kommt dass aufgrund von nicht bis zuletzt durchdachten gesetzen es jahrelang einen hickhack gibt und jahre später das gesetz angepasst/ergänzt/geändert/entfällt/neu gemacht wird.

auf dem weg zu den höchstgerichten erlebt man da einiges hierzu und grundsatzentscheidungen hab ich schon ein paar geschaffen. dies ist jedoch nur möglich indem man sich nicht nur auf eine kommentierung/meinung verlässt, sondern alle die zur verfügung stehen und eigenständig aufgrund der gegebenheiten mit allen punkten zusammenträgt und dann entsprechend zur vorlage aufarbeitet.
------------

aber jetzt mal zu den eigentlichen problemen die menschlicher natur sind. schaut man sich die entwicklung zu den verschiedenen themen an - umbauten, lärm, verhalten,... - wird deutlich, dass die einsicht abnimmt und der gesetzgeber immer schärfer darauf reagiert, weil der missbrauch zunimmt.
während sich die überwiegende masse sich an die vorschriften halten, meinen einzelne auf kosten der allgmeinheit ihr eigenes ding durchziehen zu müssen. manche umbauten die als legal bezeichnet wurden, sind auch nur zustande gekommen, da hier ein bezeichnen wir es mal als guter kumpel zur verfügung stand, und bei analysen gerade nach einem unfall es herauskam dass es nicht legal war.
verhält sich ein normaler tüvler konform wird er nur abnahmen durchführen zu denen papiere vorliegen und wenn dies nicht gegeben ist an den abnahmeleiter verweisen, damit er aus der schusslinie ist. und diejenigen die vom tüvler eine abfuhr bekamen, schaffen sich dann eigene papiere, klauen stempel oder machen diese nach, stanzen sich selber nummern drauf oder fahren einfach so und fühlen sich dann bei einer auffliegenden kontrolle nicht ertappt, sondern zu unrecht behandelt.

aufgrund des verhaltens und des missbrauchs werden die fahrzeuge zunehmends stillgelegt und gutachterlich untersucht, was für den einzelnen mit erheblichen nachteilen verbunden ist.
eine traurige entwicklung, die vermutlich bei weiterer uneinsichtigkeit noch schärfere maßnahmen heraufbeschwört. schaut man nach italien wie die damit aufgeräumt haben, kann sich jeder mal ausmalen was auf ihn zukommt wenn wir in D solche verhältnisse haben. in bezug auf auspuff - ohne db-eater, ohne e-kärtchen das nicht nur die nummer des esd belegt sondern auch die zugehörigkeit zu dem fahrzeug, 400 euro und ab zur untersuchung.
-----------

der legalste und günstigste weg eines umbaus ist, wie ich im beitrag 3 beschrieben habe, der weg mit der unbedenklichkeitsbescheinigung durch den hersteller. manchmal einfach da es bereits vorliegt, manchmal nicht ganz einfach, da mit entsprechenden technischen gegebenheiten auch ein ingenieur erst überzeugt werden muss. hat man für sein fahrzeug eine unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten kann man damit zum tüv und günstig eintragen lassen.
sicherlich besteht auch die möglichkeit dies durch einen tüv machen zu lassen, sofern die voraussetzungen dafür gegeben sind und dies dann nach gesetzlichen vorgaben durchgeführt wird, was bei den meisten dann bei den kosten scheitert.

es sollte jedoch abstand genommen werden, wenn sich juristen und rechtsprechungen schon nicht einig sind, hier nur einseitige meinungen zu vertreten ohne die kehrseite der medaille zu kennen/aufzuzeigen. gerade der vielgepriesene satz, ich war damit doch letztens beim tüv und hatte keine mängel, interessiert keinen mehr.
Viele Grüße Herb

Eine Breze ist eine Breze und kein 8-Brötchen.
herbyei
 
Beiträge: 2835
Registriert: 25.09.2014, 16:08
Motorrad: S1000R +

Re: Akrapovic

Beitragvon dittt » 01.04.2018, 19:13

ich finde es schön, wenn man sich an Regeln hält. Z.Bsp. Rechtschreibregeln ( Groß / Kleinschreibung )

Nette Grüße
ditt
dittt
 
Beiträge: 29
Registriert: 14.08.2016, 19:32
Motorrad: S1000XR 17

Re: Akrapovic

Beitragvon Dampfplauderer » 01.04.2018, 20:05

Heißt es ditt oder dittt? arbroller
Ex Bikes: Aprilia Tuono V4 aPRC; Yamaha R1 RN01; Ducati Streetfighter 848; Honda Fireblade 1000 RR; Yamaha YZF 750 R
Benutzeravatar
Dampfplauderer
 
Beiträge: 213
Registriert: 03.10.2017, 01:11
Motorrad: S1XR

Vorherige

Zurück zu XR - S 1000 XR - Allgemein - S1000XR



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste