Akrapovic

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Re: Akrapovic

Beitragvon virility » 30.03.2018, 10:57

Da eine §19 Abnahme wirklich nicht teuer ist, würde ich das in jedem Fall angehen.

Solltest du einen Polizisten mit schlechtem Tag treffen würde es bestimmt teurer werden :-)
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Re: Akrapovic

Beitragvon herbyei » 30.03.2018, 11:13

Sandie hat geschrieben:
herbyei hat geschrieben:...aus dem zusammenhang gerissen wird


Dachte ich mir schon, dass dir der Zusammenhang verloren geht - ich hätte einfachere Worte benutzen sollen...

Wie dem auch sei, ich würde mich ja gerne weiter mit dir intellektuell duellieren - aber ich lass es an dieser Stelle sein; du bist unbewaffnet.



schwache vorstellung für gemachte fehler. - unterschätze niemals deinen gegner.
steh dir gerne zur verfügung solltest in die alpenregion kommen.


aber zurück zum eingentlichen thema. derjenige der eine andere auffassung zu beitrag 3 hat, soll sich erstmal mit bmw und tüv auseinandersetzen was tatsächlich legal durchführbar ist und was nicht. ich hab bewusst auch das thema tüv nicht weiter vertieft.
es wird ab heuer für den ein und anderen ein böses erwachen geben, der nicht legal unterwegs ist. und ich könnte fast drauf wetten dass diejenigen die es trifft sich dann nicht outen. zum abschluss: jeder ist sich seines glückes schmied.
Viele Grüße Herb

Eine Breze ist eine Breze und kein 8-Brötchen.
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Re: Akrapovic

Beitragvon Sandie » 30.03.2018, 12:09

isak hat geschrieben:erst mal danke für eure Antworten, ich werde beim Tüv Nord nach fragen was ich machen muß bevor ich hunderte von Euros in die Hand nehme und es im Forum noch zum Krieg kommt. Danke kiss


Ausgerüstet mit einem Ausdruck der technischen Daten und Teilenummernkataloge beider Modelle sollte die Argumentation nicht so schwierig sein:

-Die Abgas- und Geräuschregelung finden im "Brotkasten" i.V.m der Abgasklappe statt. Das sollte der Prüfer wissen.
-Teilenummern sind bei der R und XR identisch.
-Mitwirkung des ESD ist nur marginal.
-tatsächlichen Unterschiede beider ESD ist ausschließlich die der veränderten Einbauvoraussetzungen geschuldete Form

Somit sollte es, nach dem man einen fähigen und -noch wichtiger- willigen Prüfer gefunden hat, eigentlich relativ einfach sein.

So die Theorie.
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Re: Akrapovic

Beitragvon RD350-YPVS » 30.03.2018, 15:24

Männer, ich verstehe die ganze Diskussion hier nicht. Ihr wisst doch das zu einer ESD Anlage eine ABE oder Teilegutachten zu dem Motorradtyp gehört, wenn nicht gibt es die Möglickeit eine Eintragung anzugehen.

Läuft Dir einer vor das Moped wirst Du Deines Lebens nicht mehr froh, fahren ohne BE somit ohne Versicherungsschutz! Abgesehen von der Sache an sich! Heute wird doch nur in den Krümeln gesucht damit die Versicherung nicht zahlen muss und der Sheriff wenn er es endeckt wieder Punkte für seine Beamtenlaufbahn bekommt. Das ist so! Jeder verteilte Knollen bringt Punkte auf dem Beamtenkonto!
Ich würde keinem mehr heute diese Angriffsfläche bieten wegen so einem ollen Auspuff. Viel schöner ist es doch wenn das Gesetz abziehen muss und findet nix!

Alles Andere ist Käse!
Baut Ihr Euch noch Holzbretter in die Hutabalge für 30cm Bässe?
Die Shark und Laser Auspuffzeiten mit Krawall machen sind vorbei! cofus
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Re: Akrapovic

Beitragvon TimoXR » 30.03.2018, 16:33

Hier geht einiges durcheinander. Wenn Du eine ABE, ECE oder oder EG genehmigten ESD hast brauchst Du nix eintragen lassen. Wenn Du ein Teilegutachten hast musst Du es über Paragraph 19.3 eintragen lassen das ist kein Problem kosten zw. 50 u 80 Euro. Wenn kein Nachweis hast dass der ESD zum Fahrzeug gehört kannst Du versuchen das über 19.2. machen lassen, ist in Hessen fast unmöglich macht kaum einer mehr. Vor allem wichtig ist egal was du in deinen Papieren eingetragen hast wenn die Karre zu Laut ist bleibt sie stehen selbst wenn du n einfach Zubehörteil hast mit ECE Genehmigung das spielt keine Rolle in Hessen. Frag einfach bei Dekra , TÜV oder so nach obs jmd macht.

Das ist nicht somachwarzweiss wie es dargestellt wird. Wenn du umgebaut fährst wie beschrieben bekommst du im Alltag vermutlich keine Probleme weil es Original BMW teile sind und die Karre nicht zu laut ist.

Probleme können im Extremfall entstehen, wenn du einen Unfall mit Personenschäden hast an dem du vllt. selbst schuld bist wird das bike sichergestellt und auf links gedreht. Wenn dann was verbaut ist womit das Fz. Nicht homologiert wurde oder wo kein Nachweis da ist steht es erstmal 1:0 gegen dich, das ist die Gefahr!
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Re: Akrapovic

Beitragvon Cladoli » 30.03.2018, 17:16

kawa90 hat geschrieben:

Ich bin...einer der unsinniges in Frage stellt und nicht wie ein Hund abnickt.
Ich brauch keine Gesetzt um zu wissen was richtig und was falsch ist.
Es gibt genug unnötige Gestzte...die ich natürlich auch nicht achte.

(Der Akra tut niemanden weh und schadet auch keinem) der soll sich weiter vom Schäferhund treiben lassen...määä


Ist schon lustig was es hier für Kampfhamster gibt!
Ich sehe es schon vor mir...
Gesetze werden nur eingehalten wenn sie denn in´s persönliche Bild passen.
Wenn es allerdings mal knallt wird nach einem "billigen Anwalt" gesucht weil...so kann es doch nicht sein das sich die Versicherung weigert und warum bekomme ich denn Schuld und und und...!

Ich würde es so wie Du machen ISAK. ThumbUP
Falls Du den Auspuff wirklich drauf haben möchtest, würde Ich die kompetenten Ansprechpartner fragen und nicht auf diejenigen hören die am lautesten brüllen.

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Re: Akrapovic

Beitragvon TimoXR » 30.03.2018, 19:30

Cladoli hat geschrieben:
kawa90 hat geschrieben:

Ich bin...einer der unsinniges in Frage stellt und nicht wie ein Hund abnickt.
Ich brauch keine Gesetzt um zu wissen was richtig und was falsch ist.
Es gibt genug unnötige Gestzte...die ich natürlich auch nicht achte.

(Der Akra tut niemanden weh und schadet auch keinem) der soll sich weiter vom Schäferhund treiben lassen...määä


Ist schon lustig was es hier für Kampfhamster gibt!
Ich sehe es schon vor mir...
Gesetze werden nur eingehalten wenn sie denn in´s persönliche Bild passen.
Wenn es allerdings mal knallt wird nach einem "billigen Anwalt" gesucht weil...so kann es doch nicht sein das sich die Versicherung weigert und warum bekomme ich denn Schuld und und und...!

Ich würde es so wie Du machen ISAK. ThumbUP
Falls Du den Auspuff wirklich drauf haben möchtest, würde Ich die kompetenten Ansprechpartner fragen und nicht auf diejenigen hören die am lautesten brüllen.

OLIVER



...du hast vollkommen Recht. In diesem Fall ist es aber tatsächlich knifflig, wenn beide ESD tatsächlich die selbe Teilenr. haben , was ich mir nicht vorstellen kann, dann wären es identische Teile und dann sähe es rechtlich schon wieder anders aus.
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Re: Akrapovic

Beitragvon virility » 31.03.2018, 08:05

Mal ne andere Idee....
Wie sieht es denn aus, wenn man den S1000XR Auspuff nimmt und nur das Verbindungsrohr zum Kat abändern würde, sodass der ESD ne andere Position bekommt ?

Wäre das legal?
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Re: Akrapovic

Beitragvon kawa90 » 31.03.2018, 10:43

nein das wäre illegal, da du Veränderungen vornimmst, die den Abgastrom, den Schalldruck und eventuell die Leistung beeinflussen.
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Re: Akrapovic

Beitragvon Fafnir » 31.03.2018, 14:47

Nussel hat geschrieben: fahren ohne BE somit ohne Versicherungsschutz! ...

... der Sheriff wenn er es endeckt wieder Punkte für seine Beamtenlaufbahn bekommt. Das ist so! Jeder verteilte Knollen bringt Punkte auf dem Beamtenkonto!


Das hatten wir doch bereits geklärt und belegt, dass es eben in diesem ganz konkreten Fall kein Erlöschen der Betriebserlaubnis ist, sogar noch belegt und auf frühere abweichende Meinungen verwiesen. Da hab ich mich gefreut, dass Sandie das sehr schön dargestellt hat.

Zum Thema Beamtenlaufbahn: Wenn das so wäre, würde ich nur noch in der Nähe Deiner Wohnung abhängen und wäre im Nu Generaldirektorpräsidentmarschall.

Leider sind Nussel-Beiträge Gift für eine sachliche Auseinandersetzung mit allen Themen.
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Re: Akrapovic

Beitragvon Kafuzke » 31.03.2018, 16:00

Junge junge, in diesem Forum herrscht ein Umgangston unter aller Kanone. Mich wundert, dass Kollegen wie herbey sich das hier überhaupt noch geben und sich immer wieder anmachen lassen.
Ich würde mir wünschen unser Admin sucht sich ein paar Moderatoren zur Unterstützung um hier einige Hitzköpfe die verpasste Kinderstube nahezubringen.

Zur Sache.
Ein Auspuff wird auf bestimmte Fzg homologiert und dann die e-Nr zugeteilt. Das wird selbstverständlich auch dokumentiert. Es ist als sehr unwahrscheinlich (freundlich ausgedrückt) anzusehen, dass der Akra für die R auch für die XR homologiert wurde.
Wenn ich den Topf trotzdem auf die XR schraube, ist das schlicht nicht legal.
Und ab hier entscheidet jeder selbst wie er damit umgeht.
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Re: Akrapovic

Beitragvon TimoXR » 31.03.2018, 16:51

Kafuzke hat geschrieben:Junge junge, in diesem Forum herrscht ein Umgangston unter aller Kanone. Mich wundert, dass Kollegen wie herbey sich das hier überhaupt noch geben und sich immer wieder anmachen lassen.
Ich würde mir wünschen unser Admin sucht sich ein paar Moderatoren zur Unterstützung um hier einige Hitzköpfe die verpasste Kinderstube nahezubringen.

Zur Sache.
Ein Auspuff wird auf bestimmte Fzg homologiert und dann die e-Nr zugeteilt. Das wird selbstverständlich auch dokumentiert. Es ist als sehr unwahrscheinlich (freundlich ausgedrückt) anzusehen, dass der Akra für die R auch für die XR homologiert wurde.
Wenn ich den Topf trotzdem auf die XR schraube, ist das schlicht nicht legal.
Und ab hier entscheidet jeder selbst wie er damit umgeht.



...genau so ist es. Bei jeder Veränderung im Vergleich zu Homologation muss die Zulässigkeit nachgewiesen werden, sonst erlischt die BE.

Es wäre ok wenn die teile identisch sind, somit das identische Teil an beiden verbaut ist. Aber wie man leichtbsieht sind da schon optische Unterschiede!

Es wäre wirklich mal interessant auf was hier so mancher seine Aussagen stützt. Schreibt doch einfach mal Gesetze, Richtlinien dabei oder wie ihr daraufhin kommt, vllt. beruflich?
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Re: Akrapovic

Beitragvon Sandie » 31.03.2018, 18:25

Meine Quellenangabe steht am Ende meines Beitrags.
Wo ist deine?
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Re: Akrapovic

Beitragvon RD350-YPVS » 31.03.2018, 19:39

Kafuzke hat geschrieben:Zur Sache.
Ein Auspuff wird auf bestimmte Fzg homologiert und dann die e-Nr zugeteilt. Das wird selbstverständlich auch dokumentiert. Es ist als sehr unwahrscheinlich (freundlich ausgedrückt) anzusehen, dass der Akra für die R auch für die XR homologiert wurde.
Wenn ich den Topf trotzdem auf die XR schraube, ist das schlicht nicht legal.
Und ab hier entscheidet jeder selbst wie er damit umgeht.


So siehts aus! ThumbUP Oder halt beim TÜV vorstellig werden.
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Re: Akrapovic

Beitragvon TimoXR » 31.03.2018, 19:51

Meine Quelle ist u.A. auch Paragraph 19.x. StVZO, EU VO 134/2014 Anh. II-9, aber vor allem die Lehrmeinung einer großen Sachverständigenorganisation in D.
Wenn Du die Änderung eintragen lassen willst geht das nur nach Paragraph 19.2., das darf schonmal nur der TÜV. Da bei einer unbekannten Veränderung an der Abgasanlage von einer Änderung bzw. Verschlechterung erstmal ausgegangen wird und Du die Beweislast hast musst Du ein Abgasgutachten machen lassen. Da fallen 5stellige Beträge an, das wird in Pfungstadt gemacht. Das ganze kann ich nur sicher für Hessen sagen, da werden alle Änderungen zentral in MR geprüft, d.h. selbst wenn du irgendwo auf nem Hinterhof jmd. Findest der das macht wird es nochmal geprüft. Das ist super streng geworden, wohlgemerkt in Hessen, für andere Bundesländer kann ich es nicht sagen.

Wenn Du der Meinung bist die E-Prüfzeichen reichen aus ist das auch ein gangbarer Weg und du wirst vermutlich im Alltag keine Probleme bekommen, solange der Sheriff kein Fachwissen hat und das Motorrad nicht zu laut ist. Wenn es hart auf hart kommt mit nem Unfall oder so, wird festgestellt dass es nicht der homologiert Auspuff ist und du hast dann definitiv ein Problem. Es ist auf jeden Fall ein RISIKO vorhanden, dass jeder für sich selbst abschätzen kann.

Wenn Du anderer Meinung bist ist das Dein gutes Recht, mir ist es aber jetzt egal, genug hin und her geschrieben, kann jeder machen wie er will.
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