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Re: katzenaugen an der Gabel

BeitragVerfasst: 23.04.2019, 09:25
von Kafuzke
Ich entwickle nicht, ich zitierte Erlebtes. winkG
Ein solches Verhalten der Rennleitung ist, genau wie das von Dir geschilderte, nicht immer gleich und nicht standardisiert.
Ergo gibt es bei einer Kontrolle eine ziemliche Bandbreite wie das ausgeht.

Re: katzenaugen an der Gabel

BeitragVerfasst: 23.04.2019, 11:07
von hoschi
egal wer wie, wo und warum schläft: :mrgreen:

entweder vorne leuchtend in orange
oder hinten nett in rot...

so oder so hässlich... nogo

Re: katzenaugen an der Gabel

BeitragVerfasst: 23.04.2019, 13:34
von herbyei
.
Alternativ können Reflektoren mit anderen Maßen auch dezenter angebracht werden, oft mit mini bezeichnet, solange diese e-geprüft sind.
Manch einem kontrollierenden Beamten ist es auch lästig immer darauf zu verweisen dass solche Reflektoren unerlaubt entfernt wurden und bietet doch erst recht den Anlass zur genaueren Inspektion des Bikes. Warum sollte ich mich einer Mängelanzeige aussetzen und ein Ordnungsgeld in Kauf nehmen? Das vertanke/esse ich lieber.
Dabei darf man nicht unterschätzen welchen Ermessensspielraum es tatsächlich gibt. Das was Sascha berichtet ist kein Einzelfall. Wir haben heute leider eine Zeit in der der Gesetzgeber vieles anders Handhaben muss, weil Einsicht, Vernunft, Respekt vielfach so abgesunken ist, was keinerlei Unterstützung von anderen bedarf.
Manche Pappenheimer sind in der Heimatregion bekannt (von Mofa bis Motorrad, von jung bis alt) und da kann es dann durchaus mal damit beginnen die Fahreignung mittels MPU festzustellen. Fahreignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und vorgeschriebene Reflektoren tragen zur Verkehrssicherheit bei und der Umkehrschluss daraus, ist bei Verstoss gegen die Verkehrssicherheit noch die persönliche Zuverlässigkeit gegeben? Dies trifft auf den jeweiligen Einzelfall zu und kann nicht verallgemeinert werden was bauartbedingt und gesetzlich einer anderen Verpflichtung unterworfen war.

Re: katzenaugen an der Gabel

BeitragVerfasst: 23.04.2019, 17:12
von Martin-Bike
herbyei hat geschrieben:.
Alternativ können Reflektoren mit anderen Maßen auch dezenter angebracht werden, oft mit mini bezeichnet, solange diese e-geprüft sind.
Manch einem kontrollierenden Beamten ist es auch lästig immer darauf zu verweisen dass solche Reflektoren unerlaubt entfernt wurden und bietet doch erst recht den Anlass zur genaueren Inspektion des Bikes. Warum sollte ich mich einer Mängelanzeige aussetzen und ein Ordnungsgeld in Kauf nehmen? Das vertanke/esse ich lieber.


das sehe ich genau so , daher bleibt bei mir der Kennzeichenhalter und der Auspuff auch Serie, ist bisher bei Kontrollen
immer gut angekommen, längere touren ohne Ohrstöpsel, kein Leistungsverlust wg Brülltüte, kein grünes Männchen hinterm Moped mit nem Winkelmesser oder Dezibelmessgerät in der Hand , alles gut.

Viel Spass denen welche sich bei Kontrollen wegen Irgendwelchem Chinaschrott und dessen fehlender E-Nummer rechtfertigen oder bei Lautstärke Messungen zur Lachnummer aller vorbeifahrenden werden .... arbroller

Re: katzenaugen an der Gabel

BeitragVerfasst: 23.04.2019, 18:21
von PhoenixBMW
Uhh, Tüte ja aber der Wurmfortsatz würde bei mir über längeren Betrachtungszeitraum Augenkrebs verursachen :shock:

Re: katzenaugen an der Gabel

BeitragVerfasst: 24.04.2019, 09:55
von hoschi
ich, für mich, gebe der rennleitung auch eher lieber weniger ansatzpunkte als zu viele,
schon gar nicht die bekannten, kennzeichen winkel, puff...udglm.

Re: katzenaugen an der Gabel

BeitragVerfasst: 31.07.2019, 22:53
von little Steward
Hallo zusammen,
Ich bekomme morgen meine neue und bin vorher eine F700GS gefahren, Baujahr 2016 Euro4, da sah das mir dem seitlichen Reflektor noch übler aus, auf einer schwarzen Telegabel so ein herrlich gelbes Etwas.
Das "Katzenauge" habe ich entfernt und durch ein schwarzes selbstklebendes Reflektorband ersetzt, hatte mich vorher bei unserer TÜV Prüfstelle erkundigt, die sagten es muss vorn gelb oder weiß und hinter der Position des Fahrers rot seitlich deutlich erkennbar sein.
Und da die Streifen 150mm lang und 30mm breit waren, sind die auch noch besser als das Orginal gewesen, sowas wurde auch nie beanstandet und ich hab einige Kontrollen sowie einen Tüv mit der Maschine gehabt.

Deshalb habe ich schon mal als erstes goldenes Reflektorband in der Bucht bestellt.

gruß steward ThumbUP

Re: katzenaugen an der Gabel

BeitragVerfasst: 31.07.2019, 23:38
von Steini__22
Hast du mal einen Link von dem "Zauberband"?

Re: katzenaugen an der Gabel

BeitragVerfasst: 01.08.2019, 08:32
von driver001
little Steward hat geschrieben:Hallo zusammen,
Ich bekomme morgen meine neue und bin vorher eine F700GS gefahren, Baujahr 2016 Euro4, da sah das mir dem seitlichen Reflektor noch übler aus, auf einer schwarzen Telegabel so ein herrlich gelbes Etwas.
Das "Katzenauge" habe ich entfernt und durch ein schwarzes selbstklebendes Reflektorband ersetzt, hatte mich vorher bei unserer TÜV Prüfstelle erkundigt, die sagten es muss vorn gelb oder weiß und hinter der Position des Fahrers rot seitlich deutlich erkennbar sein.
Und da die Streifen 150mm lang und 30mm breit waren, sind die auch noch besser als das Orginal gewesen, sowas wurde auch nie beanstandet und ich hab einige Kontrollen sowie einen Tüv mit der Maschine gehabt.

Deshalb habe ich schon mal als erstes goldenes Reflektorband in der Bucht bestellt.

gruß steward ThumbUP


Bin mir jetzt nicht sicher, aber brauchen die Reflektoren nicht eine E-Nummer? scratch Ich glaube kaum das das Reflektorband eine hat und damit streng genommen nicht zulässig ist.

Mich stören die Reflektoren aber auch nicht im Geringsten. Ersten sehe ich sie beim fahren selber nicht und zweites ist das Moped für mich auch nur ein Gebrauchsgegenstand. Und wenn sie anderen nicht gefallen, mir egal.

Re: katzenaugen an der Gabel

BeitragVerfasst: 01.08.2019, 09:19
von Noppenkiller
TecCreator hat geschrieben:
Catwiesel hat geschrieben:Danke habe ich mir fast gedacht, mir geht der ganze Euro Mist gewaltig auf die Senkel


ja gell, das Bike ist mit den Dinger im Grunde unfahrbar :roll:


Da ist wirklich was dran. Mein Bike hatte einen leichten "rechtsdrang" (freihändig). Deshalb habe ich den Reflektor nur rechts entfernt (siehe Profilbild). Nun sieht es von rechts nicht nur besser aus, sondern lässt sich auch freihändig besser fahren ;-)

Man darf halt während des Fahrens nicht die linke Seite ansehen, denn dann drängt es sich plötzlich, fast schlagartig, nach links. Das alles nur wegen den bescheuerten Reflektoren.

PS: bei einer Kontrolle stelle ich das Motorrad einfach mit der rechten Seite immer ganz nah an das Polizeiauto, damit diese nur die linke Seite sehen und nicht ringsum das Motorrad laufen können ThumbUP klappt immer

Re: katzenaugen an der Gabel

BeitragVerfasst: 01.08.2019, 19:26
von little Steward
Steini__22 hat geschrieben:Hast du mal einen Link von dem "Zauberband"?


Genau das hier:
https://www.ebay.de/itm/Reflektorband-g ... 2749.l2649

Re: katzenaugen an der Gabel

BeitragVerfasst: 09.08.2019, 15:03
von AndyHP4
Zum Thema Rückstrahler in der Broschüre auf Seite 24 nachzulesen (§ 49a - 54 StVZO // 93/92 Anh. iv Nr.6.12 EWG):
2.10 Rückstrahler hinten - ist ein pdf:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... vv_KHShb1N

Re: katzenaugen an der Gabel

BeitragVerfasst: 08.09.2019, 00:18
von little Steward
AndyHP4 hat geschrieben:Zum Thema Rückstrahler in der Broschüre auf Seite 24 nachzulesen (§ 49a - 54 StVZO // 93/92 Anh. iv Nr.6.12 EWG):
2.10 Rückstrahler hinten - ist ein pdf:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... vv_KHShb1N


die seitlichen "Katzenauge" sind ja keine Rückstrahler, sie dienen nur der zusätzlichen Sicherheit, ein Polizist, den ich aus unserem Ort kenne, der hat mich mehrmals kontrolliert hat,(bei uns gibts das Kochertal, hier gab es schon sehr viele tödliche Unfälle von Motorradfahren, hier wird oft und gerne kontrolliert, finde ich übrigens sehr gut) verweist der mich an eine Aussage eines Anwaltes... (bei einem inoffiziellem Gespräch am Stammtisch)


"Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. Nur mit diesen seitlichen Reflektoren entspricht damit das Fahrzeug einem genehmigten Typ.
An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Nach § 3 (1) der FZV können nur solche Fahrzeuge zugelassen werden, welche einem genehmigten Typen entsprechen (oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben).

Im Umkehrschluss bedeutet dies praktisch, dass schlichtweg eine Neuzulassung nicht mehr möglich ist, bereits zugelassene Maschinen jedoch den Bestandsschutz genießen.

Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht. Dies tut sie ja nach Abbau der verpflichtenden Reflektoren nicht mehr."

wenn ich jetzt den Satz zu meinen Gunsten umbiege: ich entferne ja keine Refloktoren, ich bringe nur andere an, an meinem Motorrad sind diese sogar größer und intensiver, nur eben auch für mich persönlich formschöner, wenn nähmlich eine Vorschrift bestehen würde nach Form und Ausmaß und Größe dann ZB: vergleicht mal KAWA's mit Triumph oder Suzi's, alle unterschiedliche seitliche Reflektoren.

Re: katzenaugen an der Gabel

BeitragVerfasst: 08.09.2019, 13:42
von AndyHP4
little Steward hat geschrieben:
AndyHP4 hat geschrieben:Zum Thema Rückstrahler in der Broschüre auf Seite 24 nachzulesen (§ 49a - 54 StVZO // 93/92 Anh. iv Nr.6.12 EWG):
2.10 Rückstrahler hinten - ist ein pdf:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... vv_KHShb1N


die seitlichen "Katzenauge" sind ja keine Rückstrahler


Wieso seitlich? Ich rede von dem roten hinteren Rückstrahler... scratch

Re: katzenaugen an der Gabel

BeitragVerfasst: 11.09.2019, 00:33
von little Steward
AndyHP4 hat geschrieben:
little Steward hat geschrieben:
AndyHP4 hat geschrieben:Zum Thema Rückstrahler in der Broschüre auf Seite 24 nachzulesen (§ 49a - 54 StVZO // 93/92 Anh. iv Nr.6.12 EWG):
2.10 Rückstrahler hinten - ist ein pdf:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... vv_KHShb1N


die seitlichen "Katzenauge" sind ja keine Rückstrahler


Wieso seitlich? Ich rede von dem roten hinteren Rückstrahler... scratch


der Rückstrahler ist doch mit e-Nummer, selbst an der veränderten Kennzeichenhalterung, der Thread geht doch aber um Katzenaugen an der Gabel, steht zumindest im Thema

winkG