Übersetzung XR ab 2020

Die Technik der S 1000 XR - S1000XR.

Re: 16/46 = 8.6%

Beitragvon danielrinner87 » 07.01.2021, 20:24

Shithappens hat geschrieben:
danielrinner87 hat geschrieben: ... Nachweis über die Einhaltung der Geräusch- und Abgasvorschriften von einer ASTRA anerkannten Prüfstelle ...



Falls es dich interessiert: kostet ca 3500,- CHF aufwärts

Gruss



Vielen Dank.

Die spinnen ja...
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Re: Übersetzung XR ab 2020

Beitragvon Svenssons » 08.01.2021, 08:05

Moin,

ich fasse einmal zusammen:

die Verkürzung von 17/45 auf 16/45 beträgt 8,6% und ist damit eintragungspflichtig.
Die Gewährleistung bei Übersetzungsumbauten seitens BMW bleibt bestehen, allerdings behalten sie sich vor, eine Gewährleistung im Falle eines Schadens abzulehnen, wenn er im Zusammenhang mit dem Übersetzungsumbau steht.

Meine Fragen: Ohne (kostenpflichtigen) Eintrag erlischt die Betriebserlaubnis. Richtig?

Versicherung: Was ist im Falle eines Unfalls (bessere Beschleunigung)? Der Versicherungsschutz erlischt (nach meiner Recherche im Netz) erstmal nicht durch eine fehlende ABE. Wenn die Versicherung allerdings einen Zusammenhang zwischen Umbau und Unfall herstellt (herstellen kann), wird sie Regressansprüche stellen können und sich ggf. zumindest einen Teil des Geldes wiederholen. Ich bin mir sicher, dass eine Zahlung der Vollkaskoversicherung definitiv gefährdet ist. Zumindest wird es bei der Summe des Moppeds (> 20.000€) zu einem Rechtsstreit kommen, bei dem ICH den Nachweis führen müsste, dass der Umbau NICHT im Zusammenhang mit dem Unfall steht. Wenn ich mich also ablegen würde könnte die Versicherung immer sagen, klar, bessere Beschleunigung, daher weniger Kontrolle = Unfallursache.

Natürlich ist auch klar, dass die Versicherung erstmal darauf kommen müsste, dass ich ein kleineres Ritzel fahre.
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Re: Übersetzung XR ab 2020

Beitragvon papajo » 08.01.2021, 09:45

Alles richtig.
Habe es leider schon in meiner Mandantschaft erlebt.
Thema: Gutachter.

Die Verhältnismäßigkeit ist immer ausschlaggebend.
Der Richter tut sein übriges hinzu, wenn der Motorradfahrern nicht wohl gesonnen ist.

Ich habe auf meiner S1000R eine andere Übersetzung gefahren.
Macht dann gerade in den Dolos mehr Spaß.
Werde die XR auch anders übersetzen.

Ich muss dazu sagen, dass wenn meine XR kalt ist und ich losfahre, das vorsichtige Betätigen von Gas und Kupplung ausschlaggebend ist. Sonst macht sie einen Satz. Sie dreht dann ja auf ca 2000 U/min
Fahre ich also aus meiner Spielstrasse in die 30er Zone hinein und es kommt zu einem Unfall (ich habe sie noch nicht unter Kontrolle), wer zahlt dann.
Ist eine rethorische Frage ohne Antwortverlangen.
Muss ich also dann erst einmal warten, bis die Leerlaufdrehzahl runter gekommen ist, damit sie evtl bei nicht behutsamer Handhabung nach vorne springt?
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Re: Übersetzung XR ab 2020

Beitragvon Nexilis » 12.01.2021, 12:11

Habt ihr eine Bezugsquelle für qualitativ hochwertige 16er Ritzel für die XR K69 (2020 -)?
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Re: Übersetzung XR ab 2020

Beitragvon driver001 » 12.01.2021, 13:29

rookie15 hat geschrieben:Änderung von 17/45 auf 16/45 bedeuten 6,25% (eintragungsfrei), erst die Änderung auf 16/46 bedeuten 8,6% (eintragungspflichtig und Gutachten für Geräusche/Abgasverhalten notwendig).
...


Meinem Kenntnisstand nach muss jede Änderung der Übersetzung eingetragen werden, da Abweichung zur Homologation. Nur ist das bei einer Abweichung unter 8% relativ einfach möglich, über 8% sind dann umfangreiche Messungen (wie hier schon erwähnt) notwendig.
Lass mich da aber auch gern eines Besseren belehren.
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Re: Übersetzung XR ab 2020

Beitragvon Svenssons » 12.01.2021, 14:54

Rechtliches

Wer die Übersetzung an seinem Motorrad ändert, beeinflusst damit auch das Abgas- und Geräuschverhalten. Wir haben beim TÜV Rheinland nach den Folgen gefragt. Die schlechte Nachricht: Laut den Sachverständigen führt an einer Eintragung gemäß §19(2) StVZO kein Weg vorbei, ansonsten kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Die gute Nachricht: Übersetzungsänderungen bis acht Prozent gelten als unschädlich für die Emissionsgenehmigung. Eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Prüfer ist zwar trotzdem angesagt. Doch bis zu den besagten acht Prozent sollte eine Eintragung in der Regel unkritisch sein, beispielsweise wird gegebenenfalls die eingetragene Höchstgeschwindigkeit korrigiert. Einfache Begutachtungen sind häufig unter 100 Euro möglich. Allerdings kommt es auch hier auf den Aufwand an, nicht jede technische Eventualität ist vorhersehbar.

aus: https://www.motorrad.net/was-muss-man-beim-umritzeln-beachten/#:~:text=Wer%20die%20%C3%9Cbersetzung%20an%20seinem,ansonsten%20kann%20die%20Betriebserlaubnis%20erl%C3%B6schen.


Wichtiger Hinweis: Eine Änderung der Sekundärübersetzung - die Primärübersetzung spielt sich zwischen Kurbel- und Getriebeeingangswelle ab - ist ohne weiteres nicht erlaubt und auf jeden Fall eintragungspflichtig, da die Übersetzung Bestandteil der Betriebserlaubnis ist. Schließlich hat sie Einfluß auf das Geräuschverhalten und die Endgeschwindigkeit. Wer eine andere Übersetzung eintragen lassen will, sollte das unbedingt vorher mit TÜV oder Dekra absprechen.

aus: https://www.motorradonline.de/ratgeber/kette-aendern-der-uebersetzung-kette-aendern-der-uebersetzung/
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Re: Übersetzung XR ab 2020

Beitragvon danielrinner87 » 24.01.2021, 18:12

Musstet ihr nach den Wechsel auf 16/46 die Kette kürzen?
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Re: Übersetzung XR ab 2020

Beitragvon OSM62 » 24.01.2021, 18:15

danielrinner87 hat geschrieben:Musstet ihr nach den Wechsel auf 16/46 die Kette kürzen?

Nein.
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Re: Übersetzung XR ab 2020

Beitragvon Gixxer46 » 25.01.2021, 17:36

Hallo,

bei 16/45 wird der Radstand länger, bei 16/46 wandert das Rad wieder vor und man hat mit 16/46 wieder den oem Radstand.

VG Markus
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Re: Übersetzung XR ab 2020

Beitragvon Nexilis » 27.01.2021, 13:56

Nexilis hat geschrieben:Habt ihr eine Bezugsquelle für qualitativ hochwertige 16er Ritzel für die XR K69 (2020 -)?


Kann ich dieses 16er Kettenritzel auch an der XR verbauen?
https://www.leebmann24.de/kettenritzel- ... 60446.html
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Re: Übersetzung XR ab 2020

Beitragvon RRwolli » 27.01.2021, 14:05

Google spuckt für die 310er eine 520er Kette aus. Also Nein.

Gruß
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Re: Übersetzung XR ab 2020

Beitragvon danielrinner87 » 27.01.2021, 15:09

Nexilis hat geschrieben:
Nexilis hat geschrieben:Habt ihr eine Bezugsquelle für qualitativ hochwertige 16er Ritzel für die XR K69 (2020 -)?


Kann ich dieses 16er Kettenritzel auch an der XR verbauen?
https://www.leebmann24.de/kettenritzel- ... 60446.html



http://www.jtsprockets.com/catalogue/part/JTF404/
https://www.mykettenkit.de/ritzel-jt-sp ... =JTF404.16
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Re: Übersetzung XR ab 2020

Beitragvon RRwolli » 27.01.2021, 17:07

das Serienritzel ist auch ein Low Bugtet Ritzel, ohne Gummiring.

Gruß
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Re: Übersetzung XR ab 2020

Beitragvon Nexilis » 28.01.2021, 16:15

An die Teilung der Kette habe ich gar nicht gedacht, danke für den Hinweis.

So wie ich es verstanden habe, funktionieren also folgende Ritzel:
https://www.mykettenkit.de/ritzel-jt-sp ... =JTF404.16
und
https://www.mykettenkit.de/ritzel-ognib ... mpft-18097

Ich denke das Ritzel ohne Gummiring tut es auch da da originale - wie Wolfgang schon sagte, auch keinen Gummiring hat und ich auch keine lauten/störenden Geräusche aus dem Bereich wahrnehmen kann.

Danke Leute!
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Re: Übersetzung XR ab 2020

Beitragvon RRwolli » 28.01.2021, 17:20

da habe ich bei allen Kettenkitwechsel von Original auf Zubehörkette noch nie einen Unterschied gehört.

Gruß
Wolfgang
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