TimoXR hat geschrieben:Wenn man dieses Licht verbaut fährt man definitiv mit "erheblichen " Mängeln weil das so schlicht und ergreifend nicht zulässig ist. Auch bin ich der Meinung dass man mit dem Motorrad oft den Gegenverkehr blendet nämlich immer dann wenn man am Kabel feste zieht. Wenn man dann Xenonlicht hat blendet es noch viel mehr, deshalb ist Xenonlicht im Pkw auch nur zulässig wenn automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage verbaut ist.
roterflieger hat geschrieben:Mein Händler hat sich selber eine GS umgebaut mit 17 Zoll Rundrum als Speichenräder
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