Sehr geehrter Herr Rinner,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Bei der von Ihnen angesprochenen Umrüstung der Übersetzung würde die Neufahrzeuggewährleistung natürlich nicht generell erlöschen. Diese wäre rechtlich gar nicht möglich bzw. zulässig. Wir würden aber bei Schäden oder Defekten, die in einem Zusammenhang mit diesem Umbau stehen könnten, eine Einzelfallprüfung vornehmen. Sollte dabei festgestellt werden, dass der Schaden in einem Zusammenhang mit dem Umbau steht, würden wir eine Übernahme der Reparaturkosten im Rahmen der Neufahrzeuggewährleistung ablehnen.
Inwieweit dieser Umbau bei einem Leasing-Fahrzeug zulässig ist können wir leider nicht beurteilen. Dies müssten bzw. sollten Sie im Vorfeld direkt mit dem Leasinggeber klären.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kraft
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