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Reifenfreigabenmärchen

BeitragVerfasst: 09.06.2018, 00:24
von roterflieger
Hallo Zusammen

ich möchte mal ein wenig Licht ins Dunkel der "Reifenfreigabe" bringen.

Man möge mich steinigen, aber der ganze Firlefanz mit den "Reifenfreigaben" ist albern.
Juristisch gesehen mache ich mir in richtiger Dimension, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex
auf mein Moped was ich will, auch von verschiedenen Herstellern vorne und hinten.

Damit erhalte ich bei jeder dafür zuständigen Stelle eine HU, vorausgesetzt der Rest ist OK.

Auch wird mir kein Gesetzeshüter der was von seiner Aufgabe versteht bei einer Kontrolle Probleme machen können.

Juristisch gesehen sind das alles Empfehlungen, mehr nicht.

(Oh je, das wird jetzt lustig)
roterflieger

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Re: Reifenfreigabenmärchen

BeitragVerfasst: 09.06.2018, 04:24
von fazer-fighter
War letzens beim TÜV und hab den Prüfer auch mal danach gefragt. Hat sich auch rumgewunden und "äh" und "is nich so ganz klar" und "wenn nicht ein ganz bestimmter Reifen eingetragen ist". ..
Fazit: Wenn Größe stimmt und Profil ok wird dir keiner Ärger machen.
Als mein erster Hinterreifen (Pirelli) fertig war, hab ich auch nen Metzeler M7RR aufgezogen und vorne war noch der Pirelli drauf. so what neenee

Re: Reifenfreigabe

BeitragVerfasst: 09.06.2018, 06:24
von Iceman64
Dem stimm ich zu ! ThumbUP

Re: Reifenfreigabenmärchen

BeitragVerfasst: 09.06.2018, 06:39
von Smarty
roterflieger hat geschrieben:Hallo Zusammen

ich möchte mal ein wenig Licht ins Dunkel der "Reifenfreigabe" bringen.

Man möge mich steinigen, aber der ganze Firlefanz mit den "Reifenfreigaben" ist albern.
Juristisch gesehen mache ich mir in richtiger Dimension, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex
auf mein Moped was ich will, auch von verschiedenen Herstellern vorne und hinten.

Damit erhalte ich bei jeder dafür zuständigen Stelle eine HU, vorausgesetzt der Rest ist OK.

Auch wird mir kein Gesetzeshüter der was von seiner Aufgabe versteht bei einer Kontrolle Probleme machen können.

Juristisch gesehen sind das alles Empfehlungen, mehr nicht.

(Oh je, das wird jetzt lustig)
roterflieger

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Ich halte diese Haltung für absolut neu und revolutionär popcorn
Sehr gut, denn das wurde hier bisher noch nicht thematisiert :P

Re: Reifenfreigabenmärchen

BeitragVerfasst: 09.06.2018, 07:05
von ufoV4
Kennt ihr Karl Valentin? Der hat mal gesagt: Eigentlich ist schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem. :lol:

Re: Reifenfreigabenmärchen

BeitragVerfasst: 09.06.2018, 07:13
von OSM62
Zweimal dieses revolutionäre Thema muss nicht sein.
Deswegen habe ich die Beiträge zusammen geführt.

Re: Reifenfreigabenmärchen

BeitragVerfasst: 09.06.2018, 07:21
von Heli
roterflieger hat geschrieben:.
Juristisch gesehen mache ich mir in richtiger Dimension, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex
auf mein Moped was ich will, auch von verschiedenen Herstellern vorne und hinten.

Motorrad: S1000XR


Für das meiste gebe ich dir vollkommen recht, aber keine Ahnung wie es bei deiner XR ist, bei meiner steht im CoC die Auflage vo/hi gleicher Hersteller, damit ist dies Zulassungsrelevant, nur mal so juristisch.....

Aber mit deiner gebastelten Tieferlegung aus UK musst du dir um die Reifen wirklich keine Gedanken machen :lol: arbroller

Re: Reifenfreigabenmärchen

BeitragVerfasst: 09.06.2018, 07:23
von Serpel
Bodo hat uns ja auch bereits aufgeklärt ...

Gruß
Serpel, den das in CH überhaupt nicht interessiert

Re: Reifenfreigabenmärchen

BeitragVerfasst: 09.06.2018, 07:37
von JuMei1965
Wie es sich in Deutschland verhält, auch noch mal zum Nachlesen.

Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.

1. Es gibt keine Reifenbindung:
Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.

2. Es gibt eine Reifenbindung:
Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt.

3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

Es war einmal...

BeitragVerfasst: 09.06.2018, 07:43
von Kajo
ufoV4 hat geschrieben:Kennt ihr Karl Valentin? Der hat mal gesagt: Eigentlich ist schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem. :lol:


Welches Motorrad fährt Karl Valentin und hält er sich an die Reifenfreigabe der Reifenhersteller?

Mit freigebendem Gruß - Kajo

Re: Es war einmal...

BeitragVerfasst: 09.06.2018, 09:06
von herbyei
Kajo hat geschrieben:
Welches Motorrad fährt Karl Valentin und hält er sich an die Reifenfreigabe der Reifenhersteller?

Mit freigebendem Gruß - Kajo



„Mögen hätt ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut"

Re: Reifenfreigabenmärchen

BeitragVerfasst: 09.06.2018, 13:03
von RD350-YPVS
Smarty hat geschrieben:
roterflieger hat geschrieben:Hallo Zusammen

ich möchte mal ein wenig Licht ins Dunkel der "Reifenfreigabe" bringen.

Man möge mich steinigen, aber der ganze Firlefanz mit den "Reifenfreigaben" ist albern.
Juristisch gesehen mache ich mir in richtiger Dimension, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex
auf mein Moped was ich will, auch von verschiedenen Herstellern vorne und hinten.

Damit erhalte ich bei jeder dafür zuständigen Stelle eine HU, vorausgesetzt der Rest ist OK.

Auch wird mir kein Gesetzeshüter der was von seiner Aufgabe versteht bei einer Kontrolle Probleme machen können.

Juristisch gesehen sind das alles Empfehlungen, mehr nicht.

(Oh je, das wird jetzt lustig)
roterflieger

Beiträge: 15
Registriert: 16.07.2017, 21:59
Motorrad: S1000XR


Ich halte diese Haltung für absolut neu und revolutionär popcorn
Sehr gut, denn das wurde hier bisher noch nicht thematisiert :P


Harald, der war gut........ neee sehr gut
arbroller ThumbUP

Re: Reifenfreigabenmärchen

BeitragVerfasst: 09.06.2018, 13:12
von Smarty
Bevor Maxwell63 noch kommt cofus

Re: Reifenfreigabenmärchen

BeitragVerfasst: 09.06.2018, 13:15
von RD350-YPVS
Serpel hat geschrieben:Bodo hat uns ja auch bereits aufgeklärt ...

Gruß
Serpel, den das in CH überhaupt nicht interessiert


Mich auch nicht. Inhaltlich kann ich dem Film leider nichts entnehmen, ausser wie bei Politikern, viel geredet, aber zu einem brauchbaren Arbeitsergebniss mit einer definitiven Aussage ist es nicht gekommen. Also bleibt die Grauzone, die es vllt auch nicht gibt. Hochgeschwindigkeitspendeln habe ich auch bei Reifen mit Hersteller / Fahrzeugfreigabe cofus

Was sagt mir der Film jetzt, ausser das was ich eh schon "nicht" weis :?:

Re: Reifenfreigabenmärchen

BeitragVerfasst: 09.06.2018, 14:16
von Smarty
Der Film soll Kompetenz vermitteln und wie alle anderen auch dein Unterbewusstsein zum Kauf der Reifen bei Mopedreifen.de bewegen.

Ein probates Mittel cofus