Zimmy hat geschrieben:Bezüglich der Frage :
Wenn ich mich recht erinnere,dann ist das Teil eh nicht für den Straßenverkehr zugelassen.
Oder hat sich in der Zwischenzeit was geändert ?
Das ist vollkommen richtig.
Es liegt aber nicht daran, das der Rückstrahler montiert sein muss (das muss er sowieso sein), sondern an der Neigung des Kennzeichens. Dieser ist nicht verstellbar beim Evotech und hat eine Neigung von 40°. Erlaubt sind aber nur laut Straßenverkehrsamt in Deutschland 30°.
Aus diesem Grunde hat er keine Zulassung.
Es sind einige Händler die Beschreiben das der Evotech Kennzeichenhalter nicht dem § 10 FZV ( Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen ) entspricht, leider gibt es keine konkrete Angabe was nicht konform ist.
z. B. Rizoma bieten Ihren Kennzeichenhalter für die XR mit ABE an.