von Fafnir » 21.04.2018, 10:56
Ich teile die überwiegende Meinung über die rechtliche Situation nicht. Kein Mensch weiß (und kann das u.U. in einem Rechtsstreit belegen) ob hier nicht aufschiebende Bedingungen vereinbart oder anzunehmen sind. Aufschiebend in der Art, dass der Übernehmende ähnlich wie bei einem Geschäft mit Fernabsatz die Ware nach Eintreffen in aller Ruhe prüfen und ggf. ohne Angaben von Gründen von seiner Willenserklärung und dem Tausch zurücktreten kann. Also so einfach wie ich das hier gelesen habe, scheint mir das nicht zu sein.
Meinem Rechtsverständnis nach, will einer das Geschäft abschließend machen, der andere nicht. Dann kommt das auch nicht zustande. Auf jeden Fall gibt das nur unnötigen Ärger, dem ich aus dem Weg gehen würde. Marc-Amato hat da einen guten Vorschlag gemacht (frag nach was er haben will) oder geb ihn einfach zurück, Du weißt ja jetzt was Dir gefällt und was Du haben willst. Notfalls kauf Dir den neu, dann hast Du auch einen, der noch nicht vorverpupst ist.