Seite 1 von 4

ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 27.09.2019, 15:24
von Platinchen
Am Sonntag in Kontrolle gefahren und nach der Durchsicht meiner R mit verschiedenen Anbauten , teils mit EG Gutachten und 2 ABE´s wurde ich aufgeklärt das nur ein ABE am Bike zulässig wäre ! Bei mir sind Brems-Kupplungshebel und Ilmber Carbonfender verbaut , die Fussrastenanlage ( ABE ) haben sie gottseidank nicht bemerkt ! Musste für dieses Vergehen 50 Euro zahlen und zum Tüv vorfahren und das so abnehmen lassen :ahh: Bei meinen Kumpels waren sie nicht so genau 8) da haben sie nichts gefunden . Nun kommt aber der Hammer , während der Begutachtung von 5 Beamten wurde ein GS Fahrer mit Frau durch gesehen , der hatte 4 ABE´s und der OberSheriff meinte zu mir , der fährt so nicht mehr weiter das Fahrzeug bleibt stehen plemplem

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 27.09.2019, 15:47
von Heli
Ich weiß nur, dass man aufpassen muss, dass sich die ABE´s nicht gegenseitig aufheben.

Also praktisch Luftfilter mit ABE und Auspuffanlage mit ABE. Beide ABE gelten ja nur für das Motorrad im Original Zustand.

Ich habe noch nie gehört, dass Hebel und Carbonzeugs nicht gemeinsam montiert sein sollten. scratch

Hast du denn irgendeinen Paragraphen genannt bekommen, nachdem das angeblich so wäre? Normal sag ich Schwamm drüber aber ich glaube das hätte ich nicht bezahlt...!

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 27.09.2019, 15:49
von hora2014
Was ist das denn für ein Schwachsinnn?
Die jeweilige ABE gilt für das eingebaute Teil und wurde für den Betrieb am Fahrzeug geprüft und abgenommen.
Habe bei meiner S1000R zig Teile mit ABE (z.B. Bremshebel, SLP, 10 x Ilmberger Carbonteile, etc.) eingebaut,
führe daher mehrere ABE's mit (allerdings für alle Carbonteile nur 1x).
Gruss Horst

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 27.09.2019, 15:51
von Kafuzke
Ist völliger Bullshit.
ABE bzw. die Bauteile dürfen sich nur nicht gegenseitig beeinflussen. In dem Fall müssen die Anbauten doch abgenommen werden.
Als Beispiel fällt mir am Moped nix ein, beim Auto sind das oft Bauteile des Fahrwerks, z. B. Federn und Felgen.

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 27.09.2019, 16:04
von JuMei1965
Hi,
ich teile die Auffassung meiner Vorredner, grundsätzlich nur ein Anbauteil mit ABE pro Fahrzeug zulässig, ist so in der STVZO (siehe § 19) sicher nicht zu finden.

Auf jeden Fall gilt es zu beachten, wie auch bereits geschrieben, dass die eine ABE, die andere nicht aufhebt, weil durch die Änderungen des einen Bauteils, die Voraussetzungen für die Erteilung der ABE für das andere Bauteil nicht mehr gegeben sind. Hinweise hierzu sind in der jeweiligen ABE zu finden.

Waren das überhaupt richtige Polizisten?

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 27.09.2019, 16:32
von sakurakira
Wo war die Kontrolle denn?

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 27.09.2019, 16:39
von JuMei1965

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 27.09.2019, 17:40
von herbyei
.
Zunächst ist es immer schwierig eine konkrete Beurteilung der Sache vorzunehmen, da es oft auf das i-Tüpfelchen ankommt, was oft im Beitrag nicht erwähnt wird. Hierunter meine ich, um welche konkreten Anbauten (Hersteller, Typ) es sich handelt und welche Freigabe (ABE, EG-BE, Teilegutachten) genau dieses Teil erhalten hat. In den jeweiligen Papieren sind die Voraussetzungen Anbau, Abnahme, Eintragung) benannt, wie damit zu verfahren ist.
Die gesetzlichen Bestimmungen haben wir hier im Forum schon zu genüge behandelt.

Geht man von der Erstinfo wie oben erwähnt aus, ist es wahrlich als Schwachsinn zu bezeichnen, was von den kontrollierenden Organen hier durchgeführt wurde. Wenn ich an meinem Bike 5 verschiedene Zubehörteile verbaut habe, wovon 3 eine ABE und 2 eine EG-BE genau für mein Bike haben und aus den Papieren hervorgeht dass keine Eintragung vorzunehmen ist, dann ist das so und der kontrollierende Beamte kann dies nur auf Richtigkeit überprüfen, ob diese Teile an mein Bike zugehörig sind.

Wird jedoch in den Papieren benannt, dass eine Vorführung und Eintragung notwendig ist (was es auch bei einigen ABE gibt), dann ist dies auch so durchzuführen, ansonsten fehlt die BE durch Veränderungen am Moped.

@Heli: gegenseitig aufheben - Luftfilter und Abgasanlage - ??
Habe mehrere Mopeds die eine alte BE mit ABE und neue BE nach EG haben. Jeweils haben die andere Luftfilter und Abgasanlagen verbaut, die alten gemäß ABE und die neuen gemäß ABE und EG-BE. - da hebt sich nichts gegenseitig auf, sondern ersetzen jeweils ein originales Teil in ein Zubehörteil, welches je die gesetzlichen Bestimmungen und Freigaben erfüllen.

Da muss ich Sascha beipflichten, am Moped fällt mir diesbezüglich nichts ein, was sich gegenseitig aufheben könnte. Das Beispiel von Sascha ist korrekt, wenn eine ABE für Felgen vorliegt, das Fahrzeug aber tiefergelegt ist, so kann die Freigabe mittels ABE der Felgen verweigert werden, da diese Felgen dann nur im Originalzustand gefahren werden dürfen.

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 27.09.2019, 19:01
von Heli
herbyei hat geschrieben:.

@Heli: gegenseitig aufheben - Luftfilter und Abgasanlage - ??
Habe mehrere Mopeds die eine alte BE mit ABE und neue BE nach EG haben. Jeweils haben die andere Luftfilter und Abgasanlagen verbaut, die alten gemäß ABE und die neuen gemäß ABE und EG-BE. - da hebt sich nichts gegenseitig auf, sondern ersetzen jeweils ein originales Teil in ein Zubehörteil, welches je die gesetzlichen Bestimmungen und Freigaben erfüllen.


Ja, ich habe schon ABE für Luftfilter gesehen, die eine original Auspuffanlage vorausgesetzt haben. Kommt aber eher öfter bei Harleys und dgl. vor wo der Filter mit einem evetnuell offenen Gehäuse die Geräuschmessung zusätzlich beeinflusst.

Zweite Begründung war dazumals (und die hat gehalten) dass sowohl Auspuff als auch Luftfilter das Abgasverhalten beeinflussen und eben jedes der beiden Bauteile nur mit dem Moped ansonsten in Originalzustand getestet wurde.

Schlag mich nicht, ich habs nicht erfunden :lol: :D

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 27.09.2019, 19:37
von Sandie
herbyei hat geschrieben:.
... am Moped fällt mir diesbezüglich nichts ein, was sich gegenseitig aufheben könnte.


Theoretisch ist die Kombi Hebel / Lenker, beides Zubehör mit ABE, problematisch.

Beide ABEs gehen von Originalzustand aus, was es jeweils nicht ist.

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 28.09.2019, 06:49
von Platinchen
IMG_1707.JPG

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 28.09.2019, 06:54
von Platinchen
Da ich im Oktober sowieso Tüv habe und da werde ich das Eintragen lassen plemplem . Eine Rechtschutzversicherung habe ich , vielleicht weiss ich nach dem Tüv mehr scratch

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 28.09.2019, 07:03
von Sandie
Der TÜVler wird mit dem Kopf schütteln und das eintragen.
Mehr wird da nicht passieren.

Wenn du ne Rechtsschutz hast, würde ich dagegen vorgehen.

Das ist definitiv falsch, selbst der entsprechende 19 spricht von "Teilen" (Mehrzahl)

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 28.09.2019, 13:15
von R-Techi
Bei der Rechtsschutz-Versicherung die Freigabe einholen, dann Einspruch über Rechtsanwalt.
Diese Mitteilung über Fahrzeugmängel dürften rechtlich keinen Bestand haben und das Verwarngeld muss dann auch zurückgezahlt werden.
Eine TÜV-Eintragung ist meiner Meinung nach NICHT notwendig.

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 28.09.2019, 14:46
von Dinoz
Die Kohle würde ich mir wiederholen. Was haben die Hebel mit der HRA zu tun. Nur eine ABE erlaubt, ist auch falsch.
Wenn nur die Hälfte der Verwarnten nicht zurückholt, ist das ein Geschäftsmodell!