Seite 3 von 4

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 30.09.2019, 19:25
von Stratos-Schorsch
Meister Lampe hat geschrieben:
Stratos-Schorsch hat geschrieben:Danke Herb für deine ausführliche Recherche!

Ganz unlustig wird's z. B. bei Ilmberger Carbonteilen wie Rahmen und Schwingenabdeckung, da dort nur innen die Kennzeichnung vorhanden ist!
Also müsste man vor der Montage zum TÜV und die Teile vorzeigen, dann kleben und nochmal hin :ahh:

Hab zwar die letzten 6,5 Jahre keine ABE gebraucht, auch nicht beim TÜV, aber trotzdem sehr kurios!

Gruß Jörg


Du brauchst auch nicht für jedes Teil eine ABE und nicht alles muß eingetragen werden , der Schwingen- und Rahmenschutz muß nicht eingetragen werden , ebenso die anderen Sturzpads für Rahmen und Motor .

Auch ein zusätzlicher Soziahaltegriff darf zusätzlich montiert werden , solange der Originale auch vorhanden ist , dein TÜV Mann weiß was nicht eingetragen werden muß und so verbaut werden darf ... ;-)

Auch dein Kennzeichenhalter ist frei ... ;-)

Gruß Uwe Bild


Uwe, wenn ich angehalten werde, hab ich ein ganz anderes Problem :mrgreen:

Gruß Jörg

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 30.09.2019, 21:07
von Neo2005
Ist das nicht schön.....ABE vorhanden? Du kriegst Ärger :clap: Früher wurdest gebeutelt wenn Du keine ABE hast, heute wenn Du zuviel erlaubte Teile hast? plemplem Ich verstehe das formaljuristisch sicherlich und trotzdem frage ich mich gleichzeitig, ob der eine oder andere Staatsbedienstete in diesem schönen Land noch bei Trost ist :ahh:

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 30.09.2019, 21:43
von Dinoz
Das ist ja wieder eine Posse.
In Deinem ersten Post schreibst Du, daß ein GS Fahrer nicht weiterfahren durfte wegen 4 ABE.
Die habe ich auch dabei, und in mindestens zwei steht der Zusatz, mit dem Serienzustand.
Das heißt,
vor dem Kauf von Zubehör ABE lesen.
Alle ABE eintragen lassen.
ABE gar nicht mitnehmen um eine Stilllegung zu vermeiden?

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 01.10.2019, 01:51
von Platinchen
@herbyei meine Brems-& Kupplungshebel sind von ABM Synto mit der KBA 91118

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 01.10.2019, 11:25
von cpu
das ist mal wieder typisch für die typisch deutsche Korinthen-Kackerei,
ist das gleiche wie mit den Reifengrößen 190 und 200, wovon nur eine im Schein eingetragen ist.
Kotzt mich aber sowas von an

:ahh:

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 04.10.2019, 13:09
von Platinchen
Hatte heute TüV und der Prüfer hat die ABE´s alle für Rechtmäßig abgestempelt ! Nun habe ich mir überlegt Einspruch zu machen ,
aber wenn ich da selber beim Gericht in Dinkelsbühl erscheinen muss , das sind von mir ca. 90 km das wird sich bei der Strafe die ich zahlen musste , nicht lohnen . :ahh:

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 04.10.2019, 14:15
von Dinoz
Hi Platinchen,
heißt abgestempelt, daß sie gemeinsam gelten dürfen und nicht eingetragen werden müssen?
Danke.

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 04.10.2019, 15:21
von hora2014
Das interressiert mich auch: Jede ABE hat einen TÜV-Stempel erhalten?
Wozu soll das gut sein? Eine ABE ist auch ohne neuen TÜV-Stempel gültig.
Eine Zusammenhang zum dem Motorrad, wo die Teile eingebaut sind, gibt es aber nicht.
Ein Schreiben, in dem das Motorrad und die Teile aufgeführt sind und dieses mit einem
TÜV-Stempel versehen wäre sicher sinnvoll.
Muss noch eine Eintragung in den Kfz-Schein erfolgen?
Gruss Horst

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 04.10.2019, 16:14
von Platinchen
Habe das falsch formuliert , also die ABE´s müssen nicht eingetragen werden !

Soweit alles in Ordnung , bis zur nächsten Kontrolle :ahh:

Vielleicht wäre Eintragung sinnvoller , aber dazu habe keine Lust :(

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 04.10.2019, 16:17
von Dinoz
Geschäftsmodell, sag ich ja. Wieviele holen sich die Tacken zurück? nogo

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 04.10.2019, 17:09
von Viper
Hallo in die Runde

Das Thema hier wird nicht ganz korrekt wiedergegeben.

ABE’s welche explizit am Motorrad im Originalzustand gültig sind müssen in Kombination hingegen eingetragen werden.

Beispiel:

1. Endschalldämpfer am originalen Motorrad erlaubt
2. Luftfilter am originalen Motorrad erlaubt
3. Kombination der beiden ABE Teile nur nach Eintragung erlaubt.

Die Eintragungspflicht ist immer dann gegeben, wenn sich die ABE auf den Originalzustand bezieht. Das das nicht immer Sinn macht und verärgert ist klar, aber so ist es nun mal.

Lieber Gruss
Paolo

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 04.10.2019, 18:40
von hora2014
Platinchen hat geschrieben:Hatte heute TüV und der Prüfer hat die ABE´s alle für Rechtmäßig abgestempelt ! Nun habe ich mir überlegt Einspruch zu machen ,
aber wenn ich da selber beim Gericht in Dinkelsbühl erscheinen muss , das sind von mir ca. 90 km das wird sich bei der Strafe die ich zahlen musste , nicht lohnen . :ahh:

Hallo Platinchen,
Du warst doch beim TÜV, hättest Du die Teile nicht gleich eintragen lassen können
oder braucht man dafür extra einen Termin?
Was "Viper" geschrieben hat, macht durchaus Sinn und wird auch so sein,
das eine Eintragung daher bei mehreren Teilen sein muss.
"Ordnung in Deutschland muss sein ????".
Gruss Horst

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 05.10.2019, 12:31
von Blacky
Ich habe eine GIVI-TC-Platte sowie einen ESD (SC-Scorpion) an meiner XR verbaut - beides mit ABE
bzw. EG-Zulassung. Ist jetzt die BE meines XR erloschen?

Das kann ja nun jeder halten wie er mag, ich für mich würde rechtlich gegen einen solchen Bescheid vorgehen.
Immer nur wegducken und zahlen ist nicht so mein Ding... :finger:

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 05.10.2019, 18:53
von Fafnir
Ich kann mir viele verschiedene Argumentationen zu dem Thema vorstellen:

Die ABE ist ja eine Zulassung für ein Teil, dessen Bauart vorgeschrieben ist. Wenn in den Bedingungen nun steht, dass die Zulassung nur für diese eine Sache gilt, wenn das Motorrad sonst in einem serienmäßigen Zustand ist, dann wäre tatsächlich eben eine Bedingung nicht erfüllt, die Voraussetzung für die Wirksamkeit der ABE für das ausgetauschte Teil dessen Bauart vorgeschrieben ist.

Wahrscheinlich soll man bei mehr als einer Veränderung am Fahrzeug beim amtlich anerkannten Sachverständigen überprüfen lassen, ob sich verschiedene Sachen gegenseitig beeinflussen und die Betriebssicherheit beeinträchtigen oder eben auch nicht. Es muss aber mindestens in einer ABE drinstehen nur für Serienzustand. Steht das nicht in allen drin, wäre keine Bedingung verwirkt und das Möpp nicht zu beanstanden.

Andererseits ist in § 19 StVZO abschließend geklärt, in welchen Fällen die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.


Ich würde mir das derzeit nicht gefallen lassen und würde Bußgeldbescheide ablehnen, bis das gerichtlich geklärt ist. Die Richter sind manchmal vernünftiger und einsichtiger als Politiker. Haben wir aber erst mal wieder eine neue Regelung, können die auch nichts mehr tun.

Also derzeit noch alles wischi-waschi.​


Aus dem Grunde kann ich da auch nichts Belastbares zu sagen. Außer dass das Topcase von Givi ganz dicht an Alukisten aus dem Baumarkt ist. Kann man an ne GS bauen aber nie und nimmer an ne XR, alleine dafür würde ich 20 Liegestütze und 30 Kniebeugen an der Kontrollstelle verhängen. Vielleicht noch 5 Peitschenhiebe auf dem Marktplatz, wenn mit Widerworten zu rechnen ist.

winkG

Re: ABE nur eine Erlaubt ?

BeitragVerfasst: 14.10.2019, 11:04
von Dinoz
So Leutz,
war jetzt bei GTÜ.
1 ABE (Schnitzer Hebel), die sich auf Original bezieht wurde überprüft und zur Eintragung habe ich eine Bestätigung bekommen, daß die ordnungsgemäß verbaut sind, die ich solange ich noch nicht eintragen hab lassen, als Nachweis mit führen muss. Das reicht aus.
3 ABE soll ich weiterhin mit führen, da es keinen Bezug zum Originalzustand gibt, müssen diese nicht eingetragen werden und sind gemeinsam gültig.
Da bin ich auf die erste Kontrolle gespannt.


Gruß Dinoz, der mit der Schwatten tanzt.