Rechtliche Fragen zur Motorrevision

Alles rund um die S1000RR, und alles was noch mit der S 1000 RR, S1000R und S 1000 XR zu tun hat. Und natürlich der - HP4 - HP 4.

Rechtliche Fragen zur Motorrevision

Beitragvon chris_trem » 24.06.2020, 10:48

Hallo zusammen,

ich habe eine etwas andere Frage bzw. benötige eure Hilfe zu einem komplexen Thema.

Ich habe im Dezember letzten Jahres meine BMW S1000RR zur Motorrevision weggebracht.
Vorab, es handelt sich um ein reines Rennstreckenmotorrad.
Das Motorrad lief eigentlich okay, hatte aber schon paar KM auf der Rennstrecke und ich wollte es einmal Frisch haben.

Ich habe den Zeitpunkt recht früh gewählt um keinen Stress am Anfang der Saison zu haben.
Leider ist danach vieles schief gelaufen.

Ich wurde Monatelang von der Werkstatt mit diversen Aussagen vertröstet warum es sich verzögert.
Hier hat mir Corona in die Karten gespielt, weil eh alles zu war.

Im Mai hatte ich dann meinen Start geplant, den ich jedoch verschieben musste. Das Motorrad war nicht fertig.
Auf drängen hin wurde das Bike dann letzte Woche Samstag zur Abholung fertig gestellt.

An dem Motor wurde tatsächlich kein Schaden festgestellt, sodass die üblichen Verschleißteile einfach gewechselt wurden.

Am Montag war ich dann auf der Rennstrecke. Es war kurz vor knapp und ich habe das ganze Wochenende durchgeschraubt um noch alles für die erste Ausfahrt vorzubereiten. An der Rennstrecke angekommen habe ich insgesamt 3 Runden gedreht. Eine Outlap, eine fliegende Runde und eine Inlap.

Problem war folgendes:

Motorrad lief im warmen Zustand nur auf 3 Zylindern.
Schaltautomat ohne Funktion.
Ich konnte nach paar Metern selbst mit Kupplung nicht schalten. Zwischen jedem Gang ist ein Leerlaufgang. Beim runterschalten (ich bin sehr sanft gefahren) hat das dermaßen im Getriebe geknallt bis der Gang drin war, dass ich Angst um mein Getriebe hatte bzw. von Folgeschäden immernoch habe.
Weiterhin hat die mir am linken Lenkerstummel Kühlwasser auf die Scheibe von innen gespritzt.

Ich habe das Bike gestern Vormittag umgehend wieder zur Werkstatt gebracht. Aussage war, dass man das prüfen muss und sicher wieder hinbekommt.

Nun ist es so, dass ich kommenden Sonntag schon ein Event gebucht und bezahlt habe, weil ich mich auf die Zusagen der Werkstatt verlassen habe. So wie das Schadensbild ist werde ich wohl nicht teilnehmen können.

Meine Frage, wer steht für die Kosten gerade? Wir haben bald Juli und ich bin ganze 3 Runden im Schleichtempo gefahren. Zudem hatte ich jede Menge Aufwände und Stress. Genau das wollte ich vermeiden, als ich im Dezember letzten Jahres alles in die Wege geleitet habe.

Ich will nicht nicht über die Werkstatt schlecht reden oder irgendwelche Namen nennen. Eigentlich ist das eine top Adresse und ich habe mir vorher natürlich Erfahrungsberichte eingeholt. Zudem denke ich auch, dass die es technisch drauf haben. Nur war die Betreuung echt schlecht und wir reden hier über eine teure Dienstleistung.

Mein Problem ist, dass ich auch keine weiteren Veranstaltungen planen kann, weil ich Angst habe auf den Kosten sitzen zu bleiben. Dank der Werkstatt ist meine Saison fast schon gelaufen. Ich habe irgendwie die Lust am Fahren gerade veloren.

Was kann oder soll ich machen?

Besten Dank!
Chris
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Re: Rechtliche Fragen zur Motorrevision

Beitragvon Stratos-Schorsch » 24.06.2020, 14:08

Die Werkstatt sollte doch eine Betriebshaftpflichtversicherung haben, wenn das Moped vorher lief und kein Schaden (wie du sagst) festgestellt wurde, hat die Werkstatt es kaputt "repariert"!

Beziffer deinen Schaden und sprich mit dem Inhaber der Werkstatt!

Da die Werkstatt offensichtlich für das nicht funktionierende Moped verantwortlich ist, sollte sie für ein Ersatzfahrzeug aufkommen oder dein kommendes Event bezahlen!

Eine Rechtsberatung könnte auch nicht schaden, nur ein Anwalt weiß genaueres!

Gruß Jörg
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Re: Rechtliche Fragen zur Motorrevision

Beitragvon chris_trem » 24.06.2020, 14:48

Danke für die Antwort.
Über ein Ersatzfahrzeug habe ich auch nachgedacht. Nur weiß ich nicht wie es dort mit der Haftung bzw. Versicherung auf der Rennstrecke aussieht. Denke sowas ist eher unrealistisch.

Das einzige was ich für realistische halte ist, dass die Werkstatt für alle bisher entstandenen Kosten aufkommt. Auch für das letzte Event. So wie es aussieht hat man den Motor nach der Revision nicht mal warm laufen lassen. Sowas ist fahrlässig.
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Re: Rechtliche Fragen zur Motorrevision

Beitragvon Artvox » 24.06.2020, 15:06

bevor man sich und andere in Rage redet, finde ich es immer besser zuerst mit dem jenigen ein Gespräch zu führen und die Punkte
zu besprechen. Auf dieser Basis ist meist mehr zu erreichen als direkt mit Anwalt zu drohen.

Nur meine Meinung winkG
S1000 XR,Triple Black/Carbon, SC Anlage,Schnitzer Hebel,Kurzer KZH, Powerbronze Scheibe und Scheinwerfer,Fußrastenanlage schwarz mit Rizoma Pad, Wilbers WESA kpl. Fahrwerk mit Gabel Optimierung und Open Cartridge kpl. einstellbar in Black Style,RS2E ECU mit Sonderprogramierung RR Airbox-Trichteranhebung.
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Re: Rechtliche Fragen zur Motorrevision

Beitragvon chris_trem » 24.06.2020, 15:16

Artvox hat geschrieben:bevor man sich und andere in Rage redet, finde ich es immer besser zuerst mit dem jenigen ein Gespräch zu führen und die Punkte
zu besprechen. Auf dieser Basis ist meist mehr zu erreichen als direkt mit Anwalt zu drohen.

Nur meine Meinung winkG

Hat ja niemand gesagt.

Nur versuche ich schon seit Monaten eine Basis zu finden und stehe jetzt wie ein Trottel dar. ;)
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Re: Rechtliche Fragen zur Motorrevision

Beitragvon Meister Lampe » 24.06.2020, 16:08

Wenn nur eine Wartung anstand und nichts kaputt war , sollte mit Ventile prüfen und allem drum und dran das Moped nach 7 Tage laufen und dann hat sich der Monteur schon Zeit gelassen , auch wenn noch Teile benötigt werden , aber nach 4 Wochen sollte alles Tacko sein und da bringst du zum Zweitenmal das Moped hin , ohne vorher Tachles mit dem Cheffe gesprochen zu haben ... ohha ... :?

Vor allem vorher Kilometerstand auslesen und nach der Wartung kontrolle , die haben niemals eine Probefahrt gemacht und auch bei einem Rennstreckenmoped kann man auf der Rolle eine Probefahrt machen oder auf einer abgesperrten Straße oder Nachts auf der Straße ... ;-)

Gruß Uwe Bild
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Re: Rechtliche Fragen zur Motorrevision

Beitragvon sporadic_r1 » 25.06.2020, 12:02

Stratos-Schorsch hat geschrieben:Die Werkstatt sollte doch eine Betriebshaftpflichtversicherung haben, wenn das Moped vorher lief und kein Schaden (wie du sagst) festgestellt wurde, hat die Werkstatt es kaputt "repariert"!

Beziffer deinen Schaden und sprich mit dem Inhaber der Werkstatt!

Da die Werkstatt offensichtlich für das nicht funktionierende Moped verantwortlich ist, sollte sie für ein Ersatzfahrzeug aufkommen oder dein kommendes Event bezahlen!

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Gruß Jörg


ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und hoffe ich kriege das richtig zusammen, die Betriebshaftfpflicht, haftet nur für Sach,Personen und Vermögensschäden aus der Tätigkeit des Betriebes heraus. Ein Vermögensschaden muss aus einem Personen oder Sachschaden entstehen, damit dieser versichert ist. Da es sich hier um einen direkten Vermögensschaden ( für den Teil, dass du das Event nicht fahren konntest+ Umkosten wegen anreise etc hattest ) aus mangelhafter Leistung ohne Sach oder Personenschaden handelt, ist dieser Fall nicht versichert, . Für den konkreten Fall hier, wo ein reiner Vermögensschaden eingetreten ist, wird also der Werkstattinhaber selber gerade stehen müssen. Er muss dir das Dingen nun so lange nachbessern bis es funktioniert, nach der 2ten Nachbesserung darfst du dein Geld zurück verlangen und wo anders hin gehen, sollte es dann immernoch nicht passen. Da jetzt mehr zu erwirken, geht nurnoch über den Anwalt und bei der Rechtsschutz, muss auch der Bestandteil Vertragserfüllung wieder mitversichert sein! Falls er dir zugesichert hat, das Teil ist bis Tag XY ready und es ist das nicht, wodurch du wieder einen Vermögensschaden hast, greift die Versicherung auch nicht, lass dir sowas übrigens schriftlich geben.

Ich hoffe ich konnte dir mit meinem noch kleinen Fachwirtwissen helfen :)
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Re: Rechtliche Fragen zur Motorrevision

Beitragvon Stratos-Schorsch » 25.06.2020, 14:31

Danke für die Erklärungen!

Der (indirekte) Vermögensschaden ist doch durch den direkt entstandenen Sachschaden des vermurksten Motorrades entstanden?

Gruß Jörg
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Re: Rechtliche Fragen zur Motorrevision

Beitragvon sporadic_r1 » 25.06.2020, 14:37

Stratos-Schorsch hat geschrieben:Danke für die Erklärungen!

Der (indirekte) Vermögensschaden ist doch durch den direkt entstandenen Sachschaden des vermurksten Motorrades entstanden?

Gruß Jörg


sollte das Fahrzeug das Event nicht gefahren sein, weil z.B. Getriebe oder so kaputt war, ja dann hat er einen Sachschaden und den daraus resultierenden Vermögensschaden, die Versicherung der Werkstatt sollte eigentlich zahlen. Jetzt muss er beweisen, dass die Werkstatt den Schaden verursacht hat, was zu dem Ausfall geführt hat, oder aber, diese gibt es zu und alle sind happy
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