Erfahrungsbericht 1. Tüv Termin

Alles rund um die S1000RR, und alles was noch mit der S 1000 RR, S1000R und S 1000 XR zu tun hat. Und natürlich der - HP4 - HP 4.

Erfahrungsbericht 1. Tüv Termin

Beitragvon scaltbrok » 26.06.2013, 20:26

Da ich heute beim abholen meiner RR mit Überraschungen zu kämpfen hatte, wollte ich euch daran teilhaben lassen.

Zunächst hole ich ein wenig aus:

Jahr 2011, es ist Juli. Ich hatte mich an meiner ZX10R Baujahr 2004 in Giftgrün sattgesehen und es musste was neues her. Etwas mit Traktionskontrolle!
Ab zum BMW Händler, Probefahrt gemacht. Verliebt. Alte Kawa verkauft, wieder zu BMW und Kaufvertrag gemacht.
Da meine Kawa eine Umkehrschaltung hatte, wollte ich das unbedingt wieder. Der Händler kam mir entgegen und verbaute mir eine Gilles Fußrastenanlage mit zugehörigem drehen des Schaltschemas. Ausserdem hat er mir einen kleinen Kennzeichenhalter spendiert. (Beides im Kaufvertrag festgehalten, was später noch wichtig wird)

3 Wochen später steht die auslieferung an. Der Händler hat die Rastenanlage und den KZH montiert. Er hat das Motorrad zugelassen (bis hierher Top Service). Ich musste nur noch erscheinen, den Schlüssel nehmen und losfahren.

Spitze!

Nun habe ich diesen Montag meine kleine zum frisch TÜVen vorbei gebracht. (Ich weiß ich hatte noch den ganzen nächsten Monat Zeit). Ich habe mir eine leihmaschine geben lassen und bin losgefahren.
Mittwoch, also heute, kann ich sie wieder abholen.

Gesagt getan, heute um 17.30 stand ich bei meinem Händler auf der Matte.
Mich begrüßte eine betagte Frau und betreute mich sofort.
Dann las sie mir die Rechnung vor.

1. Mangel vom Tüv: Rückholfeder für Pedal 2. Achse fehlt
2. Bremsleistung 2. Achse ungenügend
3. Kosten für Eintragung von Gilles Fußrastenanlage
4. Arbeitszeit und Materialkosten für entlüften der Hinterradbremse
5. Garantieverlängerung
6. HU+AU Kosten

Ich schonmal viele fragezeichen überm Kopf wegen Punkt 1-4..

Sofort der alten Dame gesagt das ich die ungereihmtheiten der Fußrastenanlage nicht verstehe, da vom Händler schon montiert vor Auslieferung.
Die holte umgehend den Werkstattmeister. Folgendes Gespräch (Gedächtnisprotokoll):

Ich: Was ist mit dem Fußbremspedal??
Werkstattmeister: Da hat eine feder gefehlt die das Bremspedal in Grundstellung befördert!
Ich: ??? Kann man sowas verlieren oder warum fehlt die??
Werkstattmeister: Keine Ahnung, ich hab jetzt eine von ner Yamaha hingemacht, das passt!

Ich: Die Fußrastenanlage habt ihr mir vor Auslieferung montiert, für die Nachträgliche eintragung zahle ich sicher nichts! Ich habe das Motorrad bei euch in Empfang genommen und gehe davon aus das alles passt!
Werkstattmeister: Echt??? Die haben wir montiert!?
Ich: Ja!

Ich: Und was war mit der Bremse hinten?
Werkstattmeister: Ja das ist ein Typisches S1000 Problem. Da sammelt sich halt Luft an und dann bremst die nicht mehr Ordentlich.
Ich: Aha, bei anderen Leuten gibt es für genau das gleiche Problem halt einen Kulanzantrag bei BMW.
Werkstattmeister: Ach stimmt.. das mach ich gleich morgen mal!

Werkstattmeister: Also ich muss Rücksprache mit meinem Chef halten und wir werden die Rechnung dann anpassen.
Ich: Alles klar, schickt mir die dann zu. Die Anschlussgarantie kann ich ja schon gleich bezahlen, das ist ja kein Thema.


Gesagt getan. Garantie hab ich bezahlt (260 €) und bin dann von dannen gezogen, natürlich mit meinem Motorrad.


Nicht nur das BMW Händler absolut garkeine Ahnung (ausnahmen bestätigen hier die Regel) von Ihrer S1000 geschweige denn von Rennstreckentrimms, nein sie sind auch noch Frech! Mich würde es noch nicht einmal wundern wenn sie auf die Frage ob man ein Öhlinscartige in die Gabel verbauen kann mit lauter Fragezeichen über dem Kopf mit den Schultern zucken.

Was kann ich dafür wenn die selber verbummeln die Rastenanlage einbauen zu lassen?
Was kann ich dafür wenn BMW eine blöde Hinterradbremse verbaut?

Auf die Rückholfeder lasse ich mich noch ein, die kann ich zahlen kein Thema.
Jetzt muss ich die Rastenanlage natürlich selber eintragen (Kostet glaube 10€), das schlimme daran ist aber das ich NIE darauf hingewiesen wurde.

Alles in allem eine Bodenlose frechheit.

Achja der Händler befindet sich im Großraum Stuttgart, genauer in Herrenberg. Den rest kann jeder selber googeln.

Nun bin ich mal gespannt was noch als Rechnung auf mich zu kommt. Ich weiß das unwissenheit nicht vor Strafe schützt, genauso wenig darf er mich aber mit nicht eingetragenen Teilen ohne kommentar vom Hof fahren lassen. Was wäre denn gewesen wenn mich die Polizei angehalten hätte und mich wegen der Fußrastenanlage verwarnt oder bestraft hätte? Wer hätte hier die kosten tragen müssen? Sicherlich ich, weil der Fahrzeugführer auf einen Verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges achten muss..

Demnächst kommt eine Umfrage von BMW direkt über meinen Händler (sie haben beim letzten Termin nach meiner Email Adresse für die Umfrage gefragt)

Und nun bin ich sehr gespannt auf eure Kommentare!
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Re: Erfahrungsbericht 1. Tüv Termin

Beitragvon RR Klaus » 26.06.2013, 20:35

Weshalb überrascht mich das nicht :wink:
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Re: Erfahrungsbericht 1. Tüv Termin

Beitragvon mehrschbass » 26.06.2013, 20:37

Wechseln. Sei froh, dass Du nicht auf dem Land wohnst und Auswahl hast. Aber Vorsicht - von der Sorte gibt es noch mehr... :cry:

Die fehlende Eintragung haette Dir bei der Uebergabe auffallen muessen. Hast ja bestimmt die Papiere bekommen, somit haette ein Blick genuegt. Soll nicht heissen, dass der Haendler deswegen weniger schuld an der Sache ist, nur haette Dir das knapp 2 Jahre Risiko erspart erwischt zu werden mit u.U. erloschener Betriebserlaubnis.
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Re: Erfahrungsbericht 1. Tüv Termin

Beitragvon scaltbrok » 26.06.2013, 20:48

RR Klaus hat geschrieben:Weshalb überrascht mich das nicht :wink:

Darauf hab ich gewartet Klaus haha ;)



mehrschbass hat geschrieben:Wechseln. Sei froh, dass Du nicht auf dem Land wohnst und Auswahl hast. Aber Vorsicht - von der Sorte gibt es noch mehr... :cry:

Die fehlende Eintragung haette Dir bei der Uebergabe auffallen muessen. Hast ja bestimmt die Papiere bekommen, somit haette ein Blick genuegt. Soll nicht heissen, dass der Haendler deswegen weniger schuld an der Sache ist, nur haette Dir das knapp 2 Jahre Risiko erspart erwischt zu werden mit u.U. erloschener Betriebserlaubnis.


Ich hab aber nicht von meinem Händler erhalten. Nur die Fahrzeugunterlagen. Unterlagen zu Rastenanlage und KZH gab es nicht. Definitiv nicht! Dann hätte ich es ja gesehen das ich diese eintragen muss. Was nun?

Was ich mich auch noch gefragt habe. Aufgabe an meinen Händler waren 1. Tüv machen und 2. Garantieverlängerung.
Ich habe nicht gesagt das sie alles Schrauben sollen was sie wollen damit ich Tüv bekomme. Also keinerlei Auftrag dazu gegeben zb. die Feder zu ersetzen, die Rasten einzutragen, die Bremse zu entlüften.
Ich hab im Kopf das es einen Grenzwert (ka 100€ vielleicht) gibt, bei dem der Händler selbst entscheiden darf ob es nötig ist zb. die Bremsanlage zu entlüften ohne vorher den Kunden zu informieren. Wie sieht diese Wert wirklich aus oder gibt es den nicht?
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Re: Erfahrungsbericht 1. Tüv Termin

Beitragvon Ego » 26.06.2013, 20:54

Ich sage grundsätzlich vorher, das wenn was gemacht werden muss, das sie mich vorher zu informieren haben! Sonst zahle ich auch nichts, wenn ich keine Zustimmung gegeben habe...
Wer ist denn dieser Sozius, der immer mit will??
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Re: Erfahrungsbericht 1. Tüv Termin

Beitragvon scaltbrok » 26.06.2013, 21:32

Ego hat geschrieben:Ich sage grundsätzlich vorher, das wenn was gemacht werden muss, das sie mich vorher zu informieren haben! Sonst zahle ich auch nichts, wenn ich keine Zustimmung gegeben habe...


klar.. nur was folgt als nächstes? Neue reifen? Neue Bremsbeläge, ach die scheiben vorne sahen auch nicht mehr so toll aus..

so einfach kommt er mir nicht davon. Er hat als Offizieller Händler immerhin eine Hinweispflicht das ich mich nicht STVZO konform bewege und das nachbessern muss. Klar ist das schlecht nachzuweisen das er er mir nichts gesagt hat, allerdings kann er auch nicht nachweisen das er mir es gesagt hat. Wie gesagt, schriftlich gibt es nichts.
In meinen Augen hat er einfach geschlafen, weil er ist der experte und ich bin ein Kunde der sich auf einen Experten verlässt. Bin mal gespannt wie er sich jetzt verhält.
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Re: Erfahrungsbericht 1. Tüv Termin

Beitragvon Pinocchio » 26.06.2013, 21:41

...ich sage nur "Niederlassung Stuttgart" geh dort hin. Die Preise sind ein wenig höher aber eine kompetente Werkstatt.
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Re: Erfahrungsbericht 1. Tüv Termin

Beitragvon ursjuerg » 26.06.2013, 21:51

scaltbrok hat geschrieben:… bei dem der Händler selbst entscheiden darf ob es nötig ist zb. die Bremsanlage zu entlüften ohne vorher den Kunden zu informieren.

Ich denke, dass der Händler Dich nicht mit mangelhafter Bremse vom Hof fahren lassen darf!

Aber er wird Dir das Fahrzeug sicher gerne mit einem Transport nach Hause bringen.
Und sich seinen Teil denken bezüglich des Lamentos über ein paar Euro.
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Re: Erfahrungsbericht 1. Tüv Termin

Beitragvon RockstaRR » 26.06.2013, 22:00

Pinocchio hat geschrieben:...ich sage nur "Niederlassung Stuttgart" geh dort hin. Die Preise sind ein wenig höher aber eine kompetente Werkstatt.


Kann ich bestätigen! Bisher alles Top in Vaihingen, sogar wenn unplanmässig :oops: Und die kennen sich auch aus mit unserem Teilchenbeschleuniger :D
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Re: Erfahrungsbericht 1. Tüv Termin

Beitragvon scaltbrok » 26.06.2013, 22:17

RockstaRR hat geschrieben:
Pinocchio hat geschrieben:...ich sage nur "Niederlassung Stuttgart" geh dort hin. Die Preise sind ein wenig höher aber eine kompetente Werkstatt.


Kann ich bestätigen! Bisher alles Top in Vaihingen, sogar wenn unplanmässig :oops: Und die kennen sich auch aus mit unserem Teilchenbeschleuniger :D


Hmm in vaihingen bin ich dann wohl mit meiner frage nach dem ausprogrammieren von den lampenfehlern wohl an den falschen geraten. Der hat nämlich behauptet das dass nicht geht, man könne nur generell alles was mit der beleuchtung zutun hat deaktivieren, was zur folge hätte dass das Licht und die blinker auch im montiertem zustand nicht funktionieren. Wie mir mein jetziger händler bewies war due ausprogrammierung der lampenfehler allerdings kein thema und wurde zu meiner zufriedenheit erledigt.
Beim nächsten mal werd ich eure empfehlung aber wahrnehmen und nach vahingen fahren.

Es geht mir bei der sache auch weniger ums geld, sondern ums prinzip. Es kann einfach nicht sein das er teile verbaut die einer eintragung bedürfen, diese dann vergessen wird und ich sie dann nachträglich selber zahlen soll, obwohl im kaufvertrag so verhandelt und unterschrieben.
Genauso kann es nicht sein das ich bei einem bekannten bremsenproblem sofort selber zahlen soll anstatt das sie erst bei bmw anfragen. Klar ist mir das geld unter umständen leichter auis der tasche zu ziehen als erst einen kulanzantrag bei bmw zu stellen. Nur was geht denn bitte vor? Kundenzufriedenheit oder eigener geldbeutel?
Klar der eigene geldbeutel, nur sollte ein kunde so etwas nicht spüren! Und da hat er völlig versagt!
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Re: Erfahrungsbericht 1. Tüv Termin

Beitragvon Wobbly » 26.06.2013, 22:22

Ich denke, dass der Händler Dich nicht mit mangelhafter Bremse vom Hof fahren lassen darf!

Ehrlich, bei der RR merke ich das gar nicht. Ein Umfaller und die Hinteradbremse muss entlüftet werden. Andererseits dauert es länger die Rechnung zu tippen als die Hinterradbremse zu entlüften.
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Re: Erfahrungsbericht 1. Tüv Termin

Beitragvon mehrschbass » 27.06.2013, 05:58

scaltbrok hat geschrieben:In meinen Augen hat er einfach geschlafen, weil er ist der experte und ich bin ein Kunde der sich auf einen Experten verlässt. Bin mal gespannt wie er sich jetzt verhält.



Das entbindet Dich nicht davon, Deinen Kopf zu benutzen. Diese 'er-ist-der-Experte-und-ich-nur-ein-Kunde' Sicht entlaesst Dich nicht aus der Verantwortung als Fahrzeugfuehrer. Ich wuerde mir nicht allzuviel Hoffnung machen, mit dieser merkwuerdigen Einstellung etwas erreichen zu koennen.
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Re: Erfahrungsbericht 1. Tüv Termin

Beitragvon Wobbly » 27.06.2013, 09:50

Ich denke auch nicht, dass eine Bremsentlüftung ein Garantiefall ist und es daher keinen Kulanzantrag geben wird. Wir reden hier ohnehin nur von ein paar Euros. Außerdem bin ich der Auffassung, dass der Fahrzeughalter für etwaige Eintragungen in seine Papiere prinzipiell selbst zuständig ist-nicht die Werkstatt die Teile besorgt und installiert. Ein schriftlicher Auftrag dazu—und darum geht es dir ja hier—lag sicher damals auch nicht von dir vor. Ein Gutachten hätte aber ausgehändigt werden sollen. Hier wäre es sicher gut gewesen, wenn du deine Hausaufgaben gemacht hättest weil du dieses Versäumnis sofort erkannt hättest. Wie du selbst schreibst, die Verantwortung liegt bei dir:
Was wäre denn gewesen wenn mich die Polizei angehalten hätte und mich wegen der Fußrastenanlage verwarnt oder bestraft hätte? Wer hätte hier die kosten tragen müssen? Sicherlich ich, weil der Fahrzeugführer auf einen Verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges achten muss


Alles in allem eine Bodenlose frechheit.
Das ist sicher überzogen aber in jedem Fall Ansichtssache. Ich bin beispielsweise dankbar, wenn bei einer Inspektion
der Händler selbst entscheiden darf ob es nötig ist zb. die Bremsanlage zu entlüften ohne vorher den Kunden zu informieren
und es deshalb nicht zu unnötigen Verzögerungen bei der Abholung kommt.
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Re: Erfahrungsbericht 1. Tüv Termin

Beitragvon Dannbacher » 27.06.2013, 10:38

ursjuerg hat geschrieben:
scaltbrok hat geschrieben:… bei dem der Händler selbst entscheiden darf ob es nötig ist zb. die Bremsanlage zu entlüften ohne vorher den Kunden zu informieren.

Ich denke, dass der Händler Dich nicht mit mangelhafter Bremse vom Hof fahren lassen darf!

Aber er wird Dir das Fahrzeug sicher gerne mit einem Transport nach Hause bringen.
Und sich seinen Teil denken bezüglich des Lamentos über ein paar Euro.


(Fast) Richtig. Hab ja einige Zeit in nem High Performance Center bei Nissan (GTR-Autohaus) als Serviceberater gearbeitet und kenn mich da (würd ich mal behaupten) ganz gut aus.
Er darf dich nicht mit irgendwelchen sicherheitsrelevanten Mängeln einfach wegfahren lassen. Er darf aber genauso wenig an deinem Fzg. irgendwelche Reparaturen durchführen von denen du nichts weißt,
es sei denn du hast bei Abgabe deines Fzg. auf dem Rep.-Auftrag bzw. Werkstattauftrag etwas unterschrieben dass notwendige Reparaturen bis zu einem gewissen Betrag durchgeführt werden können ohne dich zu informieren. Solltest du aber z.B. ablehnen deine Bremse (sicherheitsrelevant) reparieren zu lassen, dann muss er dich darauf hinweisen dass du mit dem Fzg. nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr fahren darfst, solltest du aber mit deinem Fzg. vom Hof fahren ist er eigentlich dazu verpflichtet die Polizei anzurufen.

Aber grundsätzlich darf er keine Reparaturen durchführen welche Kosten verursachen von denen du nichts weißt. (Zeit/Arbeitsaufwand wegen z.B. erschwerter Arbeit ist damit nicht gemeint)
Und du musst diese dann auch nicht zahlen, hätte ja z.B. sein können dass du deine Bremse selbst entlüften willst?!

Bei bekannten Problemen an Fzg. welche bei Inspektionen überprüft und repariert werden entstehen normalerweise für den Kunden auch keine Kosten. (Service- und/oder Rückrufaktionen)

Gibt leider immer wieder schwarze Schafe in der Branche welche meiner Meinung nach dem Motto: "Versuchen kann man es ja mal" arbeiten.
Aber ich finde dass ist im Pkw Bereich noch viel schlimmer... (Kann euch Storys erzählen, welche ich erlebt habe da würdet ihr vom Glauben abfallen :D )
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Re: Erfahrungsbericht 1. Tüv Termin

Beitragvon MSHPU » 27.06.2013, 11:28

Ich kenne die Details nicht so und meine es auch wirklich nicht böse - ich denke nur auch, dass die Verantwortung am Ende beim Fahrzeugführer liegt. Nur weil die Montage der Fußrastenanlage in der Werkstatt erfolgt ist, bleibt es der Besitzer, der auf die Einhaltung der Betriebserlaubnis achten muss.

Bei meiner alten CBR PC25 Rennmoped mit Umbau auf einen 180er Hinterreifen brauchte ich mal eine neue Kette und hatte einen falschen Kettenradträger beim Werkstatttermin drin, so dass die Kette am Reifen geschliffen hat (ich hatte da quasi eine "Standfelge" mit einem Altreifen, die nur zum Stehen in der Garage drin waren). War nichts Wildes, zu Hause einfach den richtigen Kettenradträger rein und alles war gut. Die Werkstatt hat das dann unter größten Bedenken gemacht und mich 5x unterschreiben lassen, dass ich so nicht fahren kann. Gemacht haben sie es aber. Will sagen - auf Kundenauftrag ("Bau mir eine Umkehrschaltung dran") macht jede Werkstatt alles, das entbindet den Besitzer aber nicht von der Pflicht, sich auch selbst um sein Fahrzeug zu kümmern, egal ob es nun nur um eine Eintragung geht oder um die Sicherheit.

Ich bin nicht der Schrauber vor dem Herren, aber jeder weiß, dass bestimmte Sachen eintragungspflichtig sind und eigentlich weiß auch jeder, dass Fußrastenanlagen dazu gehören. Ich persönlich möchte gerne vorher wissen, was mir ans Moped kommt aber selbst wenn mir das egal wäre, so hätte ich zumindest gerne für eine Kontrolle oder den späteren Wiederverkauf irgendwelche Unterlagen. Natürlich kann man sich blind verlassen, aber das ist irgendwie schon etwas fahrlässig, v.a. weil es die Polizei ja auch null interessieren wird, wer die Fußrastenanlage nun montiert hat, wichtig ist nur, dass sie dran ist.

Da die Eintragung also so oder so fällig gewesen wäre, sollte der Punkt auch nicht das große Thema sein.

Was anderes ist es mit den anderen Punkten, da vereinbare ich bei Abgabe immer den Arbeitsumfang und erwarte einen Anruf, wenn andere Sachen dazu kommen. Ich gehe bewusst bei meinem HU Termin nie direkt zum Händler, da ich keine Interessenvermischung möchte, aber wenn ich dort hingehen würde, würde ich beim Auftrag "HU" auch nicht davon ausgehen, dass einfach die Bremse entlüftet wird. Das ist aber auch sicher eine Frage des Auftrages bzw. der Kommunikation mit dem Händler. Das kannst nur du wissen. Je nachdem wie es abgelaufen ist musst du entweder präziser formulieren ODER falls du präzise formuliert hast, solltest du tatsächlich den Händler wechseln.

Kulanz für die Entlüftung sehe ich auch nicht so richtig, weil das an sich normaler Verschleiß ist, der wie die Flüssigkeit selbst zum normalen Wartungsumfang gehört. Die Kernfrage ist da vielleicht, ob die Bremse übermäßig oft entlüftet werden muss, beispielsweise alle sechs Monate während es im Wartungsplan nur alle zwei Jahre vorgesehen ist. Das wäre dann sicher Anlass für einen Mangel, aber dazu fehlen uns bisher die Fakten.
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