Niederlassung und Vertragshändler Garantie Auslegung?

Das Unterforum zur M-Version der S 1000 R,
der BMW M 1000 R - Allgemein

Niederlassung und Vertragshändler Garantie Auslegung?

Beitragvon RRwolli » 30.03.2024, 13:41

Mopped ist von 03/23, hat jetzt knapp 6000 Kilometer runter. Diese Woche war ich zur Inspektion um die Garantie zu erhalten, Ölwechsel möchte ich erst bei der 10000er machen. So blieb dann nur der Bremsflüssigkeitswechsel über. 217 und ein paar kaputte Euro. :finger: :finger: :finger: Kühlwasser war auf minimum wurde aber wegen der Ilmberger Wasserkühlerverkleidung nicht nach gefüllt. Top Service. Zum Vergleich habe ich dann in Krefeld angerufen, dort hätte ich 110 bzw. wenn das Diagnosegerät zum entlüften angeschloßen werden müßte 120-150 € bezahlen müssen.
Man sagte mir aber auch das ich das ganze Jahr 24 noch Zeit gehabt hätte für die Inspektion bis ich die 10000 voll habe und der Wechsel der Bremsflüssigkeit garnicht notwendig war zu diesem Zeitpunkt.
Gibt es Unterschiede zwischen Niederlassung und Vertragshändler bei der Garantie Auslegung?

Gruß
Wolfgang
Bild

Zubehör (Kühlergitter, SC Project, Ilmberger, etc.) für S1000 XR auf Anfrage
Benutzeravatar
RRwolli
 
Beiträge: 2681
Registriert: 26.07.2013, 21:42
Motorrad: MR, Werksthunfisch

Re: Niederlassung und Vertragshändler Garantie Auslegung?

Beitragvon Kajo » 30.03.2024, 18:20

Die Vorgaben von BMW Motorrad sind klar und eindeutig und gelten sowohl für die Niederlassungen als auch für die Vertragshändler.

- 1.000 Km Einfahrkontrolle (KmStand 500 -1200)
- Jahresinspektionen jedes Jahr, gegebenenfalls mit Zusatzarbeiten in Abhängigkeit von der Laufleistung
- Wechsel Bremsflüssigkeit bei der 1. Jahresinspektion und danach alle zwei Jahre

- für Vielfahrer kommen dann alle 10.000 Km die Inspektionen, auch hier mit Zusatzarbeiten.

Wer also in einem Jahr 30.000 Km fährt muss 3 Inspektionen machen lassen, wobei die 3. Inspektion dann mit der Jahresinspektion zusammenfällt und bei der S 1000 R zum Beispiel die Ventile kontrolliert werden - das wird dann richtig teuer.

Wer dagegen im Jahr nur 1.000 Km fährt muss trotzdem jedes Jahr zur Jahresinspektion wenn Gewährleistung bzw. freiwillige Garantie erhalten bleiben soll.
Benutzeravatar
Kajo
 
Beiträge: 2632
Registriert: 19.03.2015, 18:58
Wohnort: Platten
Motorrad: S1000R - 2018

Re: Niederlassung und Vertragshändler Garantie Auslegung?

Beitragvon RRwolli » 30.03.2024, 18:23

also hätte ich mir den Wechsel jetzt sparen können.
Bild

Zubehör (Kühlergitter, SC Project, Ilmberger, etc.) für S1000 XR auf Anfrage
Benutzeravatar
RRwolli
 
Beiträge: 2681
Registriert: 26.07.2013, 21:42
Motorrad: MR, Werksthunfisch

Re: Niederlassung und Vertragshändler Garantie Auslegung?

Beitragvon Kajo » 30.03.2024, 19:36

RRwolli hat geschrieben:also hätte ich mir den Wechsel jetzt sparen können.


Dein Motorrad ist mit Erstzulassung März 2023 und hat 6.000 Km gelaufen - das heißt dann dass die 1. Jahresinspektion fällig war. Dabei ist dann neben dem Ölwechsel auch der Wechsel der Bremsflüssigkeit durchzuführen.

Was hat denn die Werkstatt als nächsten Termin für die Wartung im Heft eingetragen?
Benutzeravatar
Kajo
 
Beiträge: 2632
Registriert: 19.03.2015, 18:58
Wohnort: Platten
Motorrad: S1000R - 2018

Re: Niederlassung und Vertragshändler Garantie Auslegung?

Beitragvon baxter01 » 30.03.2024, 20:20

Stimmt so nicht, man muss jedes Jahr zu einer Inspektion oder nach 10000km. Wenn du im März 2023 zur Inspektion warst musst du im laufe des Jahres 2024 wieder zur Inspektion ,darfst aber die 10000km dabei nicht überschreiten. Kannst also auch im September erst zur Inspektion fahren .
LG Baxter
Benutzeravatar
baxter01
 
Beiträge: 10
Registriert: 22.11.2022, 23:14
Motorrad: S 1000 XR

Re: Niederlassung und Vertragshändler Garantie Auslegung?

Beitragvon Kajo » 30.03.2024, 20:25

baxter01 hat geschrieben:Stimmt so nicht, man muss jedes Jahr zu einer Inspektion oder nach 10000km. Wenn du im März 2023 zur Inspektion warst musst du im laufe des Jahres 2024 wieder zur Inspektion ,darfst aber die 10000km dabei nicht überschreiten. Kannst also auch im September erst zur Inspektion fahren . LG Baxter


Er war im März 2023 nicht zur Inspektion weil sein Fahrzeug im März 2023 zugelassen wurde.

Hier noch einmal zum Nachlesen: https://www.bmw-motorrad.de/de/engineer ... -im-detail
Benutzeravatar
Kajo
 
Beiträge: 2632
Registriert: 19.03.2015, 18:58
Wohnort: Platten
Motorrad: S1000R - 2018

Re: Niederlassung und Vertragshändler Garantie Auslegung?

Beitragvon RRwolli » 31.03.2024, 11:01

die 1000er Inspektion war im April 23.
Bild

Zubehör (Kühlergitter, SC Project, Ilmberger, etc.) für S1000 XR auf Anfrage
Benutzeravatar
RRwolli
 
Beiträge: 2681
Registriert: 26.07.2013, 21:42
Motorrad: MR, Werksthunfisch

Re: Niederlassung und Vertragshändler Garantie Auslegung?

Beitragvon Kajo » 31.03.2024, 17:23

RRwolli hat geschrieben:die 1000er Inspektion war im April 23.


Passt schon und dann wurde vom Freundlichen die nächste Inspektion für April 2024 oder einem KmStand 10.000 eingetragen.
Benutzeravatar
Kajo
 
Beiträge: 2632
Registriert: 19.03.2015, 18:58
Wohnort: Platten
Motorrad: S1000R - 2018

Re: Niederlassung und Vertragshändler Garantie Auslegung?

Beitragvon Pidi » 31.03.2024, 17:33

RRwolli hat geschrieben:Mopped ist von 03/23, hat jetzt knapp 6000 Kilometer runter. Diese Woche war ich zur Inspektion um die Garantie zu erhalten, Ölwechsel möchte ich erst bei der 10000er machen. So blieb dann nur der Bremsflüssigkeitswechsel über. 217 und ein paar kaputte Euro. :finger: :finger: :finger: Kühlwasser war auf minimum wurde aber wegen der Ilmberger Wasserkühlerverkleidung nicht nach gefüllt. Top Service. Zum Vergleich habe ich dann in Krefeld angerufen, dort hätte ich 110 bzw. wenn das Diagnosegerät zum entlüften angeschloßen werden müßte 120-150 € bezahlen müssen.
Man sagte mir aber auch das ich das ganze Jahr 24 noch Zeit gehabt hätte für die Inspektion bis ich die 10000 voll habe und der Wechsel der Bremsflüssigkeit garnicht notwendig war zu diesem Zeitpunkt.
Gibt es Unterschiede zwischen Niederlassung und Vertragshändler bei der Garantie Auslegung?

Gruß
Wolfgang


Ich verstehe manche Leute nicht. Da kauft ihr euch ein Moped für über 20k und dann knausert ihr wegen ein paar Euro an der Inspektion oder wollt Teile selbst durchführen. Im Gegenzug wollt ihr aber vollen Garantieschutz. plemplem
Ich kann die Werkstatt voll und ganz verstehen und würde es genauso machen. BMW lebt nicht nur vom Verkauf der Bikes, sondern auch vom Service und bietet für diese Mischkalkulation die entsprechen Garantieleistungen!
Also einfach mal drüber nachdenken und sich Gedanken machen!
Gruß Peter
Benutzeravatar
Pidi
 
Beiträge: 75
Registriert: 15.09.2016, 16:45
Wohnort: Usingen
Motorrad: S1000XR K69

Re: Niederlassung und Vertragshändler Garantie Auslegung?

Beitragvon RRwolli » 01.04.2024, 09:53

Pidi hat geschrieben:
RRwolli hat geschrieben:Mopped ist von 03/23, hat jetzt knapp 6000 Kilometer runter. Diese Woche war ich zur Inspektion um die Garantie zu erhalten, Ölwechsel möchte ich erst bei der 10000er machen. So blieb dann nur der Bremsflüssigkeitswechsel über. 217 und ein paar kaputte Euro. :finger: :finger: :finger: Kühlwasser war auf minimum wurde aber wegen der Ilmberger Wasserkühlerverkleidung nicht nach gefüllt. Top Service. Zum Vergleich habe ich dann in Krefeld angerufen, dort hätte ich 110 bzw. wenn das Diagnosegerät zum entlüften angeschloßen werden müßte 120-150 € bezahlen müssen.
Man sagte mir aber auch das ich das ganze Jahr 24 noch Zeit gehabt hätte für die Inspektion bis ich die 10000 voll habe und der Wechsel der Bremsflüssigkeit garnicht notwendig war zu diesem Zeitpunkt.
Gibt es Unterschiede zwischen Niederlassung und Vertragshändler bei der Garantie Auslegung?

Gruß
Wolfgang


Ich verstehe manche Leute nicht. Da kauft ihr euch ein Moped für über 20k und dann knausert ihr wegen ein paar Euro an der Inspektion oder wollt Teile selbst durchführen. Im Gegenzug wollt ihr aber vollen Garantieschutz. plemplem
Ich kann die Werkstatt voll und ganz verstehen und würde es genauso machen. BMW lebt nicht nur vom Verkauf der Bikes, sondern auch vom Service und bietet für diese Mischkalkulation die entsprechen Garantieleistungen!
Also einfach mal drüber nachdenken und sich Gedanken machen!


sag mir mal Bescheid wenn Du dein Geld aus dem Fenster wirfst, ich komm dann vorbei.
Bild

Zubehör (Kühlergitter, SC Project, Ilmberger, etc.) für S1000 XR auf Anfrage
Benutzeravatar
RRwolli
 
Beiträge: 2681
Registriert: 26.07.2013, 21:42
Motorrad: MR, Werksthunfisch


Zurück zu BMW - M 1000 R - M1000R



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 77er und 8 Gäste