sck1176@web.de hat geschrieben:Servus,
scheint ja viele Meinungen zu diesem Thema zu geben.Aber wie immer liegt die Wahrheit in den vielen Antworten verborgen. Kurz nochmal die Fakten zusammengefasst!!! Du mußt leider immer die vollständige ABE mitführen! Wenn Du nur die Kopie einer Seite aus der Original ABE mitführst, kannst Du die auch gleich zu Hause lassen! Ist wie die Kopie von nem Zulassungsteil A oder B oder von Deinem Führerschein... schlicht sie gilt nicht und ersetzt in keinem Fall das Original welches Du gemäß der StVO, FZV etc. den zur Kontrolle befugten Behörden ( z.B. "Rennleitung"!) vorlegen mußt.
Wenn Du die nicht dabei hast gibt es im günstigsten Fall eine Mängelkarte/schein, welche auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach sich ziehen kann.
Übrigens ist auch bei Anbauteilen jeglicher Art die ein E-Prüfzeichen haben die vollständige ABE im Original mitzuführen!
Da gibt es keine Unterschiede in der Art der Anbauteile (egal ob KZH o.ä.) !
Im übrigen gibt es auch keinen Unterschied zwischen TÜV oder der Kontrolle auf der Strasse! Dies alles setzt allerdings voraus, das die Herren von der "Rennleitung" über die nötige Kenntnis verfügen um die Umbauten an Deinem / euren Moppeds auch zu erkennen.
Leider oder vielleicht auch zum Glück verfügen die meisten der Herren/Damen der Polizei nur über Grundkenntnisse zu Thema Fahrzeugumbauten ( ist aber auch super umfangreich und bei der Fülle an Aufgaben der Polizei, nur bei privaten Engagement zu erlernen).
Wenn Du aber an einen gerätst, der seine Hausaufgaben gemacht hat oder einfach nur ein Freund der Materie ist, hast Du ganz schnell mit einer Kombination von einigen Änderungen an Deinem Kfz ein Erlöschen der Betriebserlaubnis verursacht, was i.d.R. ne Sicherstellung nach sich zieht.
Also am besten Du nimmst einfach die Original ABE`s mit oder Du bist perfekt und lässt alle Deine Umbauten von ner zuständigen Stelle eintragen und es gibt keine Probleme mehr.
Und nicht vergessen, immer schön nett sein zu den Herren der Exekutive, die sind nämlich auch nur Menschen wie Du und ich.Mit Freundlichkeit kommt man meistens weiter (habe immer gute Erfahrungen gemacht), weil die ja auch nur ihre Arbeit machen.
MFG sck1176
Cougarman hat geschrieben:@ Bazi
Das heißt: E-Zeichen keine Doku mitnehmen und wenn nur KBA Nummer die Doku mitführen!? Das wär ja praktisch, müssen das nur alle "Wegelagerer" bescheid wissen.
Ansonsten stimme ich sck1176@web.de zu, immer freundlich. Oder wie die Pinguine in Madagaskar - Immer lächeln und winken...
MSHPU hat geschrieben:Theoretisch eine sehr interessante Frage, in der Praxis ist für mich der einfachste Ansatz, die paar Seiten einfach mitzuführen, um auf der sicheren Seite zu sein. Bei mir ist es auch überschaubar, ich habe momentan nur zwei kleine Hüllen für den Akrapovic und eine ABE für die MRA Scheibe. Ich habe alles in die schwarze Hülle mit der Betriebsanleitung gepackt und fahre einfach alles unter der Sitzbank spazieren.
HAF_Div28 hat geschrieben:Stimmt, und die e Nummer ist auf der Seite zur Schwinge.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste