ABEs mitführen?

Themen die sonst nirgendwo rein passen.

Re: ABEs mitführen?

Beitragvon Boxerrockser » 31.05.2010, 20:18

Die Frage war doch, muß die komplette ABE mitgeführt werden, oder reicht es die betreffende Seite zu kopieren.
Ich habe eine 20-seitige ABE, in der alle Fahrzeugtypen aufgeführt sind. Wenn man ein paar von den Dingern hat, wirds im Tankrucksack bald eng.
Wäre es in dem Fall nicht austeichend die Seite mit dem eigenen Mopped rauszunehmen oder zu kopieren?
Oder gilt die ABE nur als vollständiges Dokument?
Grüße
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Re: ABEs mitführen?

Beitragvon bazi » 31.05.2010, 20:23

Kopie der entsprechenden Seite sollte genügen. Das Original kann man ja nachreichen.
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Re: ABEs mitführen?

Beitragvon sck1176@web.de » 31.05.2010, 23:21

Servus,
scheint ja viele Meinungen zu diesem Thema zu geben.Aber wie immer liegt die Wahrheit in den vielen Antworten verborgen. Kurz nochmal die Fakten zusammengefasst!!! Du mußt leider immer die vollständige ABE mitführen! Wenn Du nur die Kopie einer Seite aus der Original ABE mitführst, kannst Du die auch gleich zu Hause lassen! Ist wie die Kopie von nem Zulassungsteil A oder B oder von Deinem Führerschein... schlicht sie gilt nicht und ersetzt in keinem Fall das Original welches Du gemäß der StVO, FZV etc. den zur Kontrolle befugten Behörden ( z.B. "Rennleitung"!) vorlegen mußt.
Wenn Du die nicht dabei hast gibt es im günstigsten Fall eine Mängelkarte/schein, welche auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach sich ziehen kann.
Übrigens ist auch bei Anbauteilen jeglicher Art die ein E-Prüfzeichen haben die vollständige ABE im Original mitzuführen!
Da gibt es keine Unterschiede in der Art der Anbauteile (egal ob KZH o.ä.) !
Im übrigen gibt es auch keinen Unterschied zwischen TÜV oder der Kontrolle auf der Strasse! Dies alles setzt allerdings voraus, das die Herren von der "Rennleitung" über die nötige Kenntnis verfügen um die Umbauten an Deinem / euren Moppeds auch zu erkennen.
Leider oder vielleicht auch zum Glück verfügen die meisten der Herren/Damen der Polizei nur über Grundkenntnisse zu Thema Fahrzeugumbauten ( ist aber auch super umfangreich und bei der Fülle an Aufgaben der Polizei, nur bei privaten Engagement zu erlernen).
Wenn Du aber an einen gerätst, der seine Hausaufgaben gemacht hat oder einfach nur ein Freund der Materie ist, hast Du ganz schnell mit einer Kombination von einigen Änderungen an Deinem Kfz ein Erlöschen der Betriebserlaubnis verursacht, was i.d.R. ne Sicherstellung nach sich zieht.
Also am besten Du nimmst einfach die Original ABE`s mit oder Du bist perfekt und lässt alle Deine Umbauten von ner zuständigen Stelle eintragen und es gibt keine Probleme mehr.

Und nicht vergessen, immer schön nett sein zu den Herren der Exekutive, die sind nämlich auch nur Menschen wie Du und ich.Mit Freundlichkeit kommt man meistens weiter (habe immer gute Erfahrungen gemacht), weil die ja auch nur ihre Arbeit machen. :P

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Re: ABEs mitführen?

Beitragvon schrader999 » 31.05.2010, 23:31

Soweit so gut, also am besten ABEs mitnehmen, dann kann mir keiner was. Kapiert

Können bitte noch ein paar Käufer von Kennzeichenhaltern posten, ob bei Ihren Zubehör-Kennzeichenhaltern eine ABE dabei war (und welcher es war). Bei meinem war keine dabei, auch nicht auf Nachfragen erhältkich.

Würde mir weiterhelfen.

Gruss
schrader
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Re: ABEs mitführen?

Beitragvon bazi » 01.06.2010, 06:24

sck1176@web.de hat geschrieben:Servus,
scheint ja viele Meinungen zu diesem Thema zu geben.Aber wie immer liegt die Wahrheit in den vielen Antworten verborgen. Kurz nochmal die Fakten zusammengefasst!!! Du mußt leider immer die vollständige ABE mitführen! Wenn Du nur die Kopie einer Seite aus der Original ABE mitführst, kannst Du die auch gleich zu Hause lassen! Ist wie die Kopie von nem Zulassungsteil A oder B oder von Deinem Führerschein... schlicht sie gilt nicht und ersetzt in keinem Fall das Original welches Du gemäß der StVO, FZV etc. den zur Kontrolle befugten Behörden ( z.B. "Rennleitung"!) vorlegen mußt.
Wenn Du die nicht dabei hast gibt es im günstigsten Fall eine Mängelkarte/schein, welche auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach sich ziehen kann.
Übrigens ist auch bei Anbauteilen jeglicher Art die ein E-Prüfzeichen haben die vollständige ABE im Original mitzuführen!
Da gibt es keine Unterschiede in der Art der Anbauteile (egal ob KZH o.ä.) !
Im übrigen gibt es auch keinen Unterschied zwischen TÜV oder der Kontrolle auf der Strasse! Dies alles setzt allerdings voraus, das die Herren von der "Rennleitung" über die nötige Kenntnis verfügen um die Umbauten an Deinem / euren Moppeds auch zu erkennen.
Leider oder vielleicht auch zum Glück verfügen die meisten der Herren/Damen der Polizei nur über Grundkenntnisse zu Thema Fahrzeugumbauten ( ist aber auch super umfangreich und bei der Fülle an Aufgaben der Polizei, nur bei privaten Engagement zu erlernen).
Wenn Du aber an einen gerätst, der seine Hausaufgaben gemacht hat oder einfach nur ein Freund der Materie ist, hast Du ganz schnell mit einer Kombination von einigen Änderungen an Deinem Kfz ein Erlöschen der Betriebserlaubnis verursacht, was i.d.R. ne Sicherstellung nach sich zieht.
Also am besten Du nimmst einfach die Original ABE`s mit oder Du bist perfekt und lässt alle Deine Umbauten von ner zuständigen Stelle eintragen und es gibt keine Probleme mehr.

Und nicht vergessen, immer schön nett sein zu den Herren der Exekutive, die sind nämlich auch nur Menschen wie Du und ich.Mit Freundlichkeit kommt man meistens weiter (habe immer gute Erfahrungen gemacht), weil die ja auch nur ihre Arbeit machen. :P

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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindúng.

1. Gem. § 19 (4) StVZO sind die ABE's mitzuführen.
2. Bei Anbauteilen mit einem E-Prüfzeichen gibt es KEINE ABE sondern eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht
3. Aus dem § 19 (4) ergibt sich KEINE, ich wiederholen KEINE Mitführungspflicht der EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht , sondern nur der ABE nach §19 (3) 1 StVzO
4. Sollte das Anbauteil eine EG Typengenehmigung haben, ist diese nach § 19 (7) StVZO i.V.m. § 19 (4) StVZO mitzuführen
5. Es stimmt schon, dass die vollständige ABE mitzuführen ist. Aber ich kenne genug Kollegen, die die Kopie mit dem Wesentlichen vorläufig anerkennen, weil man aufm Moped ja die "Bücher" gar net mitnehmen kann. Und wenn man kontrolliert wird, is das besser als nix. Und wie bereits geschrieben, heist es dann: Zeig mal die Originale vor, dazu gibts dann die (kostenlose) Mängelkarte.
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Re: ABEs mitführen?

Beitragvon schrader999 » 01.06.2010, 19:36

So noch mal bisschen gegoogelt und nachgefragt. (Zum KZH).

Egal ob man eine ABE mitführen muss oder nicht, ist eh wurscht, es scheint keine zu geben. S1000RR und Schnitzer haben auf alle Fälle keine zu ihren KZHs.

Ralle vermutlich auch nicht :?: , sondern hätte er das hier wohl gepostet oder in seinem Shop.

(Auffällig zurückhaltend unsere KZH-Vertreibenden hier im Forum wenn es um dieses Thema geht :oops: ).

Also geh ich mal vom besten aus, man braucht keine.

In den anderen Bike-Foren habe ich die gleiche Diskussionen gefunden, mit dem gleichen Ergebniss: Weiss nicht.. ich glaube... mal so... mal so..., also dann halt ohne... :D
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Re: ABEs mitführen?

Beitragvon Cougarman » 01.06.2010, 20:16

@ Bazi

Das heißt: E-Zeichen keine Doku mitnehmen und wenn nur KBA Nummer die Doku mitführen!? Das wär ja praktisch, müssen das nur alle "Wegelagerer" bescheid wissen. :twisted:

Ansonsten stimme ich sck1176@web.de zu, immer freundlich. Oder wie die Pinguine in Madagaskar - Immer lächeln und winken... :mrgreen:
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Re: ABEs mitführen?

Beitragvon bazi » 01.06.2010, 20:23

Cougarman hat geschrieben:@ Bazi

Das heißt: E-Zeichen keine Doku mitnehmen und wenn nur KBA Nummer die Doku mitführen!? Das wär ja praktisch, müssen das nur alle "Wegelagerer" bescheid wissen. :twisted:

Ansonsten stimme ich sck1176@web.de zu, immer freundlich. Oder wie die Pinguine in Madagaskar - Immer lächeln und winken... :mrgreen:



Kowalski, du hast es verstanden!
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Re: ABEs mitführen?

Beitragvon Cougarman » 01.06.2010, 20:31

Man lernt nie aus...

Frag mich nur wie das jemand nachvollziehen soll ob z.B. ein Puff mit E-Zeichen an dieses Bike gehört. Ist dann wohl nur anstößig wenn die Rennleitung das behauptet, dann erst muss man sich rechtfertigen. §-Dschungel halt.
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Re: ABEs mitführen?

Beitragvon Knud » 12.08.2010, 19:55

MSHPU hat geschrieben:Theoretisch eine sehr interessante Frage, in der Praxis ist für mich der einfachste Ansatz, die paar Seiten einfach mitzuführen, um auf der sicheren Seite zu sein. Bei mir ist es auch überschaubar, ich habe momentan nur zwei kleine Hüllen für den Akrapovic und eine ABE für die MRA Scheibe. Ich habe alles in die schwarze Hülle mit der Betriebsanleitung gepackt und fahre einfach alles unter der Sitzbank spazieren.


Habe auch die Akrapovic (die Anlage, die von BMW als Sonderzubehör angeboten wird). Mein Händler sagte mir, dass dafür keine ABE erforderlich ist, weil die Anlage eine EG Nummer hat.
Stimmt das :?: Wo finde ich diese Nummer :?:
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Re: ABEs mitführen?

Beitragvon HAF_Div28 » 12.08.2010, 20:17

Stimmt, und die e Nummer ist auf der Seite zur Schwinge.
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Re: ABEs mitführen?

Beitragvon Knud » 12.08.2010, 21:31

HAF_Div28 hat geschrieben:Stimmt, und die e Nummer ist auf der Seite zur Schwinge.


Danke für die Info :D
Werde mal auf die Suche gehen. Ist immer doof, wenn man anfängt zu suchen und einem die Rennleitung über die Schultern schaut. :oops:
Gruß,
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Re: ABEs mitführen?

Beitragvon Bernd Lukas » 13.08.2010, 00:03

Hi zusammen,

war dann schon einer mit den diversen (hochgelegten) Kennzeichenhaltern in entweder einer Kontrolle der Rennleitung oder beim TÜV ???
Während die (hohe) Position des Kennzeichens und der nicht vorhandene Spritzschutz (vor 10 Jahren und früher ein Riesen-Thema !) vermutlich durchgehen, kann die fehlende Bauartgenehmigung der diversen Kennzeichenhalter wohl schon zum "Problem" werden ? ! Welches Vergehen liegt dann vor und was sind ("maximalen" negativen) Folgen ? Kann man "so" überhaupt zum TÜV hinfahren - oder sollte man schon vorher auf den Original-Halter zurückbauen ?

Gruß
Bernd
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Re: ABEs mitführen?

Beitragvon folger » 13.08.2010, 07:46

Das mit den KZHs wurde schon mal diskutiert. Es gibt einfach keine ABE dafür. Bei solchen Dikussionen hier im Forum beteiligigen sich die Vertreiber von KZHs aber leider nicht (obwohl sie sonst recht aktiv sind) obwohl sie sich damit auskennen sollten?

Ich hab mal bei der DEKRA nachgefragt, also ich mit nem anderen Bike dort war. Standpunkt des DEKRA-Prüfers war: KZHs müssen nur dann eingetragen werden, ne ABE, Unbedenklichkeitsbescheinigung haben, wenn sie einen sicherheitsrelevanten Einfluss haben. Aus Sicht des DEKRA-Prüfers war das z.B. ein KZH, der seitlich im Harley-Style raussteht, aber nicht ein normaler Underseat, der gut befestigt ist. Voraussetzung ist natürlich, dass der Mindestabstand der Blinker, fetse Montage, Winkel, E-Zeichen der Beleuchtung... eingehalten werden.

Fazit: Ich lass meine HU bei diesem Prüfer machen. Ob es ein zweiter auch so sieht, keine Ahnung. Aber ne ABE kriegste wohl kaum für nen KZH.
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Re: ABEs mitführen?

Beitragvon MSHPU » 13.08.2010, 07:58

PS oder Motorrad hatten vor kurzem eine Übersicht zur Eintragung bei Umbauten und wenn ich mich richtig erinnere wurden KZH explizit als eintragungsfrei bezeichnet.
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