Gerichtsurteil: Motorradfahren in der Gruppe....

Themen die sonst nirgendwo rein passen.

Gerichtsurteil: Motorradfahren in der Gruppe....

Beitragvon Blacky » 23.09.2015, 21:44

...ein wichtiges und, wie ich meine, gutes Urteil:
http://www.versicherungsjournal.de/mark ... p?auto=yes
Gruß Roger

Grip ist wie Luft - beides vermißt man erst, wenn's zu spät ist.....
Benutzeravatar
Blacky
 
Beiträge: 898
Registriert: 24.02.2014, 12:45
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Motorrad: S1000XR Sport (2021)

Re: Gerichtsurteil: Motorradfahren in der Gruppe....

Beitragvon MSHPU » 23.09.2015, 22:47

Das schätze ich auch als gut und richtig ein.

Da zeigt sich aber mal wieder, dass der Sicherheitsabstand eben doch seinen Sinn hat. Wenn ich richtig lese, war der Abstand bei 60 km/h nur fünf Meter. Da muss man sich nicht wundern, wenn es zu so einer Kettenreaktion kommt. Ich fahre in der Gruppe vielleicht auch mal mit weniger Abstand (dann aber eher 30 statt 5) aber dann fährt der eine auf der einen Hälfte der Spur und der andere fünf Meter dahinter auf der anderen Hälfte der Spur, so dass der Bremsweg nach vorne frei bleibt.
2012 BMW S1000RR Motorsportfarben
Benutzeravatar
MSHPU
 
Beiträge: 4416
Registriert: 30.05.2009, 10:00
Wohnort: Augsburg
Motorrad: 2x S1000RR ('10+'12)

Re: Gerichtsurteil: Motorradfahren in der Gruppe....

Beitragvon paradise » 23.09.2015, 22:48

Ich glaube das war die letzte Fahrt, die sie mit dem Kläger unternommen haben.
paradise
 
Beiträge: 156
Registriert: 17.10.2014, 00:43
Motorrad: S1000RR 14'

Re: Gerichtsurteil: Motorradfahren in der Gruppe....

Beitragvon Kraftwürfel » 23.09.2015, 23:14

paradise hat geschrieben:Ich glaube das war die letzte Fahrt, die sie mit dem Kläger unternommen haben.


War auch mein erster Gedanke. Müssen ja richtig gute Freunde sein...
Auch ich finde das Urteil gut. Bei unseren geführten Touren unterschreiben alle Teilnehmer jedesmal vor Fahrtantritt einen Haftungsausschluss. Ich bin hier lediglich Teilnehmer. Bei privat organisierten Ausfahrten sollte das Selbe gelten. Warum sollte Jemand aus seinem selbst verschuldeten Fehler noch Profit schlagen?!
Nicht zuletzt sollte eine Freundschaft- und davon gehe ich bei 3
Fahrern aus- an einem Unfall wachsen und nicht zerbrechen. plemplem
Gruß Christoph
Benutzeravatar
Kraftwürfel
 
Beiträge: 1936
Registriert: 17.11.2014, 21:55
Motorrad: rote Tausender

Re: Gerichtsurteil: Motorradfahren in der Gruppe....

Beitragvon Sebastian » 24.09.2015, 06:23

Man kann den Leuten halt nur vor den Kopf gucken scratch es kann ja auch sein das sowas abgesprochen ist, verklag mich und wir machen halbe halbe plemplem

Ansonsten muss ich sagen, das man den Sicherheitsabstand leider zu oft unterschätzt bzw ignoriert
Benutzeravatar
Sebastian
 
Beiträge: 39
Registriert: 03.06.2012, 11:59
Motorrad: S1000RR

Re: Gerichtsurteil: Motorradfahren in der Gruppe....

Beitragvon Blacky » 24.09.2015, 06:37

Na das mit den 5 Meter Abstand halte ich auch für zu gering bzw. bezweifle ich stark.
Wenn die, wie's richtig ist, versetzt gefahren sind, ist ein Abstand von 5 Meter auf einer Landstrasse kaum möglich.
Auf dem Track mag das möglich sein, aber so?
Gruß Roger

Grip ist wie Luft - beides vermißt man erst, wenn's zu spät ist.....
Benutzeravatar
Blacky
 
Beiträge: 898
Registriert: 24.02.2014, 12:45
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Motorrad: S1000XR Sport (2021)

Re: Gerichtsurteil: Motorradfahren in der Gruppe....

Beitragvon papajo » 24.09.2015, 08:57

Diesen Satz musste ich erstmal sacken lassen:

„Für den Senat stellt sich damit das durchaus im Straßenverkehr vertraute Bild dar, dass Motorradfahrer in einer Gruppe fahren, bei der alle den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht einhalten und die Reihenfolge je nach Verkehrssituation und anderen Umständen wechseln kann“, so das Gericht.

Es ist also scheinbat ein vertrautes Bild. Schade. :(

Neulich hatte ein Tour-Eröffner einen dezenten Hinweis bei "Besonderheiten der Tour" gemacht.
Er schrieb, dass er nicht wolle, dass der Mifahrer einen mehr als 1 km-Langen Abstand zum Tour-Guide lässt bzw. zügig bei der Truppe aufschließt.
Er meinte mich. Hatte er zwar übertrieben, jedoch weiß ich, warum ich meist ganz hinten fahre und entsprechend Abstand lasse.

Eine ähnliche Situation habe ich selbst erlebt.
Als Gruppe sind wir durch eine lang gezogene Linkskurve gefahre. Für uns gut einsehbar. Ich fuhr hinten.
Uns kam ein kleiner dunkelgrüner Trekker entgegen (ca. 30-40km/h langsam). Ca. 6 Motorradfahrer durchfuhren diese, für sie lang gezogene Rechtskurve, ohne ausreichenden Sicherheitsabstand.
Der erste Motorradfahrer konnte nicht mehr ausreichend bremsen. Ihm rutsche das Vorderrad weg. :( Er kam hinter dem Trekker zu Fall. Die anderen konnten mehr oder weniger Ausweichen. Einer suchte den Ausweg in die Botanik. :shock:

Bei allen Fahrsicherheitstrainings, die ich bisher absolviert habe, wurde immer wieder über Bremswege und Abstand gesprochen. Es gab auch entsprechende Trainingsübungen dazu.
Warum wohl?! winkG
Eala freya fresena
Wenn's Arscherl brummt, is Herzerl g'sund
Benutzeravatar
papajo
 
Beiträge: 1565
Registriert: 25.09.2014, 19:34
Wohnort: WST
Motorrad: XR K69 Bj.20

Re: Gerichtsurteil: Motorradfahren in der Gruppe....

Beitragvon Kajo » 24.09.2015, 09:24

Bei der Diskussion bitte beachten, dass es sich bei diesem Richterspruch um eine konkrete Einzelfallbewertung handelt, aus der nicht zwingend künftige Verhaltensregeln abgeleitet werden können.

Nach meiner Meinung muss der Abstand innerhalb einer Motorradgruppe sich nach der jeweiligen Geschwindigkeit richten. So ist auf Landstraßen ein größerer Abstand notwendig als bei Ortsdurchfahrten. Wenn dann noch jeder brav versetzt fährt sollte man dem Vordermann nicht auf`s Motorrad auffahren.

Kraftwürfel hat geschrieben:... Bei unseren geführten Touren unterschreiben alle Teilnehmer jedesmal vor Fahrtantritt einen Haftungsausschluss. Ich bin hier lediglich Teilnehmer. Bei privat organisierten Ausfahrten sollte das Selbe gelten...

Der Haftungsausschluss bezieht sich dann auf Handlungen des Veranstalters. Ein Haftungsausschluss der jeweiligen Teilnehmer der Tour untereinander ist nach meiner Meinung nicht möglich. Schließlich handelt es sich nicht um eine geschlossene Veranstaltung in einem abgegrenzten Raum.

Im öffentlichen Straßenverkehr ist nun einmal jeder Fahrzeugführer für sein Verhalten verantwortlich und im Falle eines Unfalles muss die Frage der Schuld- /Teilschuldzuweisung jeweils im Einzelfall beurteilt werden.

Gruß Kajo
Benutzeravatar
Kajo
 
Beiträge: 2627
Registriert: 19.03.2015, 18:58
Wohnort: Platten
Motorrad: S1000R - 2018

Re: Gerichtsurteil: Motorradfahren in der Gruppe....

Beitragvon gstrecker » 24.09.2015, 09:33

Damit hat sich für mich jedenfalls Gruppenfahren erledigt. Ich bin jetzt in meinen Leben zweimal vom HIntermann abgeräumt worden. Brauch ich nicht mehr. Insbesondere wenn so ein Döspaddel nicht den Sicherheitsabstand einhält.
gstrecker
 
Beiträge: 608
Registriert: 06.09.2010, 11:10
Wohnort: 36093
Motorrad: S1000XR 2019

Re: Gerichtsurteil: Motorradfahren in der Gruppe....

Beitragvon papajo » 24.09.2015, 09:47

Kajo hat geschrieben:Im öffentlichen Straßenverkehr ist nun einmal jeder Fahrzeugführer für sein Verhalten verantwortlich und im Falle eines Unfalles muss die Frage der Schuld- /Teilschuldzuweisung jeweils im Einzelfall beurteilt werden.
Gruß Kajo


ThumbUP
Zum einen erfreut es mich, dass wir hier Juristen an Bord haben
zum anderen:
gibt es da nicht Empfehlungen zum Thema "Abstand"?
1/2 Tacho: 100km/h=50 Meter Abstand?
Eala freya fresena
Wenn's Arscherl brummt, is Herzerl g'sund
Benutzeravatar
papajo
 
Beiträge: 1565
Registriert: 25.09.2014, 19:34
Wohnort: WST
Motorrad: XR K69 Bj.20

Re: Gerichtsurteil: Motorradfahren in der Gruppe....

Beitragvon DrJones » 24.09.2015, 10:07

Genau deswegen fährt man ja mit System. Bis maximal 5 Leute mag das noch gehen in der Gruppe, aber da hat der Leader die Aufgabe zu merken wenn hinten einige abhängen und entsprechend zu warten. Wenn's mehr Leute sind fährt man halt anders (mit Leader und Schlussfahrer und die dazwischen werden als Posten platziert wenn man abbiegen muss oder so).
Das gefährlichste in der Gruppe ist doch einfach die Tatsache, dass jemand Angst hat abgehängt zu werden. Wenn das latent im Hinterkopf ist (bloss nicht abreissen lassen, bloss dran bleiben) fährt man doch gezwungenermassen zu dicht auf.
Auf den Graden gilt halt dann versetzt zu fahren und genügend Abstand hat da sogar noch den Vorteil, dass man von den anderen als viel grössere Gruppe wahrgenommen wird. Und das Wahrgenommen werden ist ja eigentlich der Gewinn.

Von diesem Urteil bzw. dessen Beschreibung nehm ich eigentlich nur eins mit: Offenbar war das nicht eine Gruppe, wo ich hätte mitfahren wollen... Diese Konsequenz hab ich übrigens auch schon gezogen. Habe mich nach ca. 20min aus der Gruppe verabschiedet und bin meine eigene Tour gefahren. Und so konsequent sollte man auch unter Freunden sein.
Grüsse
Jonas
Benutzeravatar
DrJones
 
Beiträge: 1175
Registriert: 11.12.2013, 19:53
Wohnort: Zürich
Motorrad: S1000R 2014

Re: Gerichtsurteil: Motorradfahren in der Gruppe....

Beitragvon herbyei » 24.09.2015, 10:39

.
diese entscheidung mag zwar eine einzelfallentscheidung sein, jedoch ist das problem in unserem lande, dass sich die juristen so was ganz schnell zu nutze machen in ähnlich gelagerten fällen. wie sieht es denn mit den lkw-konvois aus? in anwendung nämlich nichts anderes und die halten allesamt nicht den notwendigen sicherheitsabstand ein, die fahren alle im pulk.

hab mir diese entscheidung angesehen und muss sagen, fürchterlich was die auch an den haaren herbeigezogen haben zur begründung, nämlich eine entscheidung des bgh bei sportlichen veranstaltungen und haben es dann für sich ausgestaltet. so was geht gar nicht. das alleine begründet eine grundsätzliche entscheidungsfeststellung durch nichtzulassungsbeschwerde zum bgh. denn es geht auch klar daraus hervor, dass sich die motorradfahrer generell so verhalten, damit werden die auch vorverurteilt.

und ab wieviel motorräder ist es anzuwenden? hier ist der nächste fehler zu finden, denn es wurden vier motorräder als eine gruppe angesehen, weil die zeugin diese so als gruppe wahrgenommen hat, absolut irre sowas.
bist zu zweit unterwegs und damit keine gruppe? was aber wenn sich ein fremder von hinten anschließt, bist dann eine gruppe und fahrst im pulk?

der nächste pulk ist auf der bab auf der überholspur zu finden, wenn ein lkw überholt und sich zig autofahrer dahinter befinden, alle ohne den sicherheitsabstand einzuhalten, hierzu fehlt nur noch die zeit. ein lkw darf für seinen überholvorgang nicht länger als 45 sekunden benötigen. die praxis sieht ja bekanntlich anders aus und nimmt daher eine längere zeit in anspruch, was dann auch fahren im pulk bedeuten könnte, genauso wie die notorischen linksfahrer.

die versicherungen können bei solchen auffahrunfällen zunächst mal die zahlung verweigern, sich auf diese entscheidung berufen und wie willst dann den eingehaltenen sicherheitsabstand beweisen oder dass es keine gruppe war und nicht im pulk gefahren wurde? der ärger ist vorprogrammiert.

das ist wieder mal eine typische deutsche entscheidung so wie sie jedenfalls nicht ergehen sollte. die auswirkungen davon kann sich viele jahre hinwegziehen, bis eine gegenteilige oder grundsätzliche entscheidung hierzu erfolgt. viel spaß für die geschädigten, die anwälte freuen sich.
Viele Grüße Herb

Eine Breze ist eine Breze und kein 8-Brötchen.
herbyei
 
Beiträge: 2851
Registriert: 25.09.2014, 17:08
Motorrad: S1000R +

Re: Gerichtsurteil: Motorradfahren in der Gruppe....

Beitragvon Peti » 25.09.2015, 10:43

Die vier Fahrer wurden wohl als Gruppe definiert, weil sie sich selber als zusammen gehörend beschrieben haben.
Wenn das vier Fremde waren, die nur zufällig den selben Weg hatten, hätte das Gericht das Ganze wohl anders beleuchtet.
Dann hätte das auch in dem Bericht gestanden.

Und zu dem Thema "in der Gruppe fahren und automatischer gegenseitiger Haftungsverzicht":
Sehe ich nicht so. Denn man kann zusammen fahren, auch versetzt, aber wenn mein Hintermann immer nur 2m Abstand einhält, obwohl alle anderen und ich auch ihre 20 oder 25m einhalten, dann verzichte ich bestimmt nicht auf die Haftung. Da hilft dann wohl nur, den Hintermann ausdrücklich um mehr Abstand zu bitten. Ich werde nämlich auch immer nervös, wenn ich den Hintermann nicht im Rückspiel sehe und im toten Winkel vermuten muss.
Grüße, Peter

ʎɐqǝ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝɟnɐʞ ɥɔı ´uuɐɯ ɥo
Benutzeravatar
Peti
 
Beiträge: 2963
Registriert: 09.12.2013, 14:57
Motorrad: BMW

Re: Gerichtsurteil: Motorradfahren in der Gruppe....

Beitragvon Meister Lampe » 25.09.2015, 11:04

Hoffentlich fahren jetzt einige Moralapostel nicht auch aufm Kreisel mit Sicherheitsabstand , dann ist manche Runde zu kurz ... winkG

Gruß Uwe Bild
Achtung !!! " Neuer Schutzengel gesucht , meiner ist nervlich am Ende " ...


Bild Bild Bild Bild Bild

R(h)einpower Racing Team
Benutzeravatar
Meister Lampe
 
Beiträge: 3783
Registriert: 16.10.2010, 15:56
Wohnort: Niederrhein
Motorrad: ÄRÄR

Re: Gerichtsurteil: Motorradfahren in der Gruppe....

Beitragvon heinz » 25.09.2015, 15:18

Motorrad Fahren in der Gruppe ist geil und dank belgischem Kreisel bis zu 30 Mann überhaupt kein Problem und jeder hat Spaß, sofern das Können einigermaßen auf gleichem Niveau ist.
Sicherheitsabstand halber Tacho funktioniert da natürlich nicht, aber zum Glück hat jeder die freie Wahl zu entscheiden wo er mit fährt oder nicht.
locker flockig Bild
heinz
 
Beiträge: 1181
Registriert: 11.06.2009, 18:17
Motorrad: nix

Nächste

Zurück zu Off Topic



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste