herbyei hat geschrieben:Schorschel hat geschrieben:Die können Dir meiner Meinung gar nichts. Da könnte ja jeder irgendwas behaupten.
Die sind in der Beweispflicht! Und nicht einfach irgendwas in den Raum werfen.
holzweg. ist ein altes spielchen wenn es zum bescheid bzw. zur anklage kommt.
grundsätzlich gilt: die behörde bzw. der staat hat für diese anschuldigung (da in der mehrzahl berichtet wurde) min. zwei zeugen.
zudem haben diese ordnungshüter eine höhere glaubwürdigkeit als normale bürger.
zum besseren verständnis, dasselbe spiel in der arbeitswelt:
du hast mit deinem vorgesetzten unter vier augen einen disput der zur kündigung führt.
bei der kündigungsschutzklage tritts du auf und sagst dass soll er mal beweisen, es hat ja keiner sonst mitbekommen.
der arbeitgeber tritt bei gericht damit auf, dass er dem mitarbeiter verhaltensbedingt kündigen musste und hat als zeugen den vorgesetzen. 2:1 - pech gehabt.
Da hast du vollkommen recht aber nichts desto trotz können selbst die Polizisten nicht beweisen, dass Rot war, weil Sie es selber nicht gesehen haben sondern es lediglich vermuten.
Hätten Sie hinter ihm gestanden würde die ganz Situation anders aussehen.
Selbst wenn die Ampel rot gewesen sein sollte müsste ein Gutachter klären wieviel Sekunden Sie rot war, denn ob 1 oder 3 Sekunden ist ein grosse Unterschied.
Aber ich muss auch zugeben, dass ich für genau sowas eine Rechtsschutzversicherung habe.