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Re: Guter Anwalt Verkehrsrecht Rotlichtverstoss

BeitragVerfasst: 25.12.2018, 12:26
von delta.hf
Hallo
mein Problem in der ganzen Sache ist eigentlich,die Polizei hätte mir eine Anzeige , wegen des Rotlichtverstosse geben können, hätte ich akzeptiert,aber sofort einen Rotlichtverstoss mit Führerscheinentzug daraus zu machen, mir unverständlich.

Re: Guter Anwalt Verkehrsrecht Rotlichtverstoss

BeitragVerfasst: 25.12.2018, 12:41
von vessi
delta.hf hat geschrieben:....Was ich hier sagen kann, die Ampel ist auf gelb umgesprungen und es war definitiv kein rot,aber die netten Herrn behaupten das Gegenteil.....


hmm....versteh ich jetzt nicht, warum du dann die anzeige akzeptierst hättest...


per tapa...

Re: Guter Anwalt Verkehrsrecht Rotlichtverstoss

BeitragVerfasst: 25.12.2018, 13:20
von Meister Lampe
Rotlichtverstoss mit Gefährdung 200,-€ und 1 Monat Fahrverbot , ganz einfach , wenn die angerollt sind , ist das eine Gefährdung ... feddich ... ;-)

Und jeder vernünftige und gute Rechtsverdreher hätte dir gesagt , ohne Zeugen , nur Ehefrau gegen Polizeiaussage , lass es ... das verlierst du locker , kostet dich nur nerven ... ;-)

Unser Rechtssystem ist nun mal was für die Tonne ... isso ... winkG

Gruß Uwe Bild

Re: Guter Anwalt Verkehrsrecht Rotlichtverstoss

BeitragVerfasst: 25.12.2018, 15:20
von Kajo
Den Beiträgen vorweg kann ich mich nur anschließen.

Man sollte hier und da auch "Manns genug sein" und ein eigenes Fehlverhalten einsehen und nicht gleich mit jedem Furz zu irgend einem Anwalt laufen.

Lass es jetzt gut sein und fahre demnächst ein wenig vorsichtiger an Ampeln ran.

Gruß Kajo

Re: Guter Anwalt Verkehrsrecht Rotlichtverstoss

BeitragVerfasst: 25.12.2018, 16:26
von delta.hf
das stimmt,hat mich nur Nerven gekostet,trotz allem habe ich ja einen Teilsieg erreicht,denn das Ziel des Führerscheinentzuges,hat dieser nette Polizist nicht erreicht,also nehme ich da auch etwas positives mit.

Re: Guter Anwalt Verkehrsrecht Rotlichtverstoss

BeitragVerfasst: 25.12.2018, 17:51
von Noppenkiller
Den standpunkt kann ich nachvollziehen. Zudem könnte es auch für den polizisten eine lehre sein. Nämlich dass er, sollte er solche aktionen öfters vorhaben, irgendwann ein beschriebenes blatt ist. Unabhängig davon ob er gewinnt oder nicht, würde er auffällig wenn weitere beschuldigte vor gericht gehen. Insofern hast du weiteren pozenziellen opfern einen gefallen getan.

Das bittere aus deiner sicht. Ein monat entzug würde ich jederzeit 1,5 jahren prozess vorziehen.

Re: Guter Anwalt Verkehrsrecht Rotlichtverstoss

BeitragVerfasst: 25.12.2018, 18:34
von Sandie
delta.hf hat geschrieben:... trotz allem habe ich ja einen Teilsieg erreicht,denn das Ziel des Führerscheinentzuges,hat dieser nette Polizist nicht erreicht...


Ich hab jetzt bissken den Faden verloren...
Wie war denn jetzt das Urteil?
Doppelte Geldbuße und Führerschein behalten oder wie?

Re: Guter Anwalt Verkehrsrecht Rotlichtverstoss

BeitragVerfasst: 16.01.2019, 22:31
von tigerchen
Ich kann aus über 40 Jahren Erfahrung mit der sich verschärfenden SVO nur bestätigen, es gibt nicht wenige schwarze Schafe in der Rennleitung, die auch vor Gericht die Unwahrheit sagen, vielleicht auch weil die Richter sich immer hinter sie stellen.

Fall 1 bei Gelb über die Fußgänger Ampel gefahren, Polizei sagt rot, ich sage gelb der Richter sagt rot, warum sollte die Polizei lügen.

Fall 2 Zebrastreifen, es stehen 3 Frauen auf dem Bürgersteig und sind am quatschen, machten keine Anstalten die Straße zu überqueren, ein paar Meter weiter, Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte, dann, sie wissen warum wir sie angehalten haben? Nein, ich war doch nicht zu schnell. Richtig aber sie haben Fußgänger am Zebrastreifen behindert. Nein sagte ich und meine Frau bestätigte sie hätten dort gestanden und sich unterhalten. Leider waren die Fußgänger inzwischen weg.
Vor Gericht haben alle Beteiligten ihre Aussage gemacht, der Richter entschied, warum sollte die Polizei lügen.

IMO hat der Bürger schon lange und immer weniger Chancen sich, wenn er im Recht ist, gegen die Judukative und Executive zu behaupten und die Legislative steuert uns immer weiter in Richtung Überwachungs - und Nani-Staat.

Gesendet von meinem KFSUWI mit Tapatalk

Re: Guter Anwalt Verkehrsrecht Rotlichtverstoss

BeitragVerfasst: 16.01.2019, 23:00
von Kajo
tigerchen hat geschrieben:... IMO hat der Bürger schon lange und immer weniger Chancen sich, wenn er im Recht ist, gegen die Judukative und Executive zu behaupten und die Legislative steuert uns immer weiter in Richtung Überwachungs - und Nani-Staat...


Auch wenn sich die vorweg dargestellten Beispiele so zugetragen haben sollten, ist die Schlußfolgerung nach meiner Meinung nicht richtig.

Wenn ich im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung meine Darstellung nicht durch Zeugen, Beweise belegen kann - die Ehefrau eignet sich hierfür nicht wirklich - darf ich mich nicht wundern, dass das Gericht nach Anhörung der jeweils im Verfahren beteiligten Polizisten entscheidet.

Von daher gilt es möglichst frühzeitig Beweise zu sichern und mögliche Zeugen mit Name und Anschrift fest zu halten.

Gruß Kajo

Re: Guter Anwalt Verkehrsrecht Rotlichtverstoss

BeitragVerfasst: 17.01.2019, 19:33
von delta.hf
Moment mal.
der Polizist bekommt immer Recht,ich dachte wir sind alle gleich,finde es schon sehr,sehr fragwürdig,wenn dem Polizisten immer von Seiten des Gerichts gefolgt wird,da wird nichts hinterfragt.
Ich bin einfach nur enttäuscht von unserer Staatsmacht

Re: Guter Anwalt Verkehrsrecht Rotlichtverstoss

BeitragVerfasst: 17.01.2019, 20:21
von herbyei
.
das ist doch ein altbekanntes spiel und wird auch auf anderen ebenen angewendet. typisches beispiel: der meister gibt seinem mitarbeiter eine abmahnung wegen fehlverhaltens - der mitarbeiter wehrt sich vor dem arbeitsgericht und verklagt seinen arbeitgeber auf zurücknahme - der arbeitgeber sagt, nein, die ist gerechtfertigt und ich habe den meister als zeugen. - damit steht der arbeitgeber 2:1 gegenüber seinem mitarbeiter. demzufolge reicht auch ein ausgleich des mitarbeiters nicht, wenn er einen zeugen als gegenbeweis hat = 2:2, er benötigt zwei zeigen um 2:3 gegenüber seinem arbeitgeber erfolgreich mit der zurücknahme durchzukommen.

bei den ordnungshütern gibt es noch ein weiteres spiel, was sehr oft so erfolgt. im einsatz sind regelmäßig zwei, bezeichnen wir sie mal mit lang und kurz. lang sieht was und stellt fest und will dem dick damit an den kragen. kurz schreibt den bericht zu lasten von dick und unterschreibt den bericht, in dem lang als zeuge dafür angegeben wird. dick wehrt sich und geht vor gericht. der richter lädt die beiden zeugen lang und kurz. - da wie bekannt die ordnungshüter als ehrlich sich mit dem richter verbünden, meist kennen sie sich auch schon jahre, wäre es 3:1. der dick bräuchte also entsprechende nachweise die den sachverhalt total erschüttert oder drei zeugen, dass es 3:4 für ihn steht. lang und kurz werden als zeugen bestätigen was in dem bericht steht. - nur wer die akte kennt, kann auch entsprechend darauf eingehen und auch die beiden zeugen richtig befragen. nicht selten kommt es dann dazu, dass kurz einräumen muss, es gar nicht festgestellt zu haben, das hat ihm sein kollege so erzählt und deshalb wurde der bericht so geschrieben. - alles klar? - das 3:1 reduziert sich auf 2:1 und dick benötigt nur noch zwei zeugen.

Re: Guter Anwalt Verkehrsrecht Rotlichtverstoss

BeitragVerfasst: 17.01.2019, 21:36
von virility
In meinen Augen ist die ganze Sache eine bodenlose Frechheit und ich stehe voll hinter dem TO.

Es ist Aussage gegen Aussage, niemand hat hier irgendwelche handfesten Beweise (Foto / Video / Messung / etc).
Genau an dieser Stelle MUSS in dubio pro reo gelten. Kann etwas nicht zu 100% bewiesen werden, ist der Angeklagte
freizusprechen, punkt. Wo kommen wir denn da hin?

Ein riesengroßes :finger: an die deutsche Justiz.

Re: Guter Anwalt Verkehrsrecht Rotlichtverstoss

BeitragVerfasst: 17.01.2019, 22:01
von Kajo
virility hat geschrieben:Es ist Aussage gegen Aussage, niemand hat hier irgendwelche handfesten Beweise (Foto / Video / Messung / etc).
Genau an dieser Stelle MUSS in dubio pro reo gelten. Kann etwas nicht zu 100% bewiesen werden, ist der Angeklagte
freizusprechen, punkt. Wo kommen wir denn da hin?


Den konkreten Sachverhalt kann man nur beurteilen wenn man tatsächlich alle Fakten kennt. Hier eine bewertende Stellungnahme auf die Aussage eines Users abzugeben ist nicht wirklich hilfreich und zielführend.

Ansonsten kann ich den Beitrag von herbyei voll unterstreichen. Wenn nur eine Aussage gegen eine andere Aussage steht wird in DEU kein Richter ein Urteil aussprechen.

Gruß Kajo

Re: Guter Anwalt Verkehrsrecht Rotlichtverstoss

BeitragVerfasst: 17.01.2019, 23:13
von Sandie
Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, nicht der Arithmetik.

Re: Guter Anwalt Verkehrsrecht Rotlichtverstoss

BeitragVerfasst: 18.01.2019, 10:53
von vessi
virility hat geschrieben:In meinen Augen ist die ganze Sache eine bodenlose Frechheit und ich stehe voll hinter dem TO.

Es ist Aussage gegen Aussage, niemand hat hier irgendwelche handfesten Beweise (Foto / Video / Messung / etc).
Genau an dieser Stelle MUSS in dubio pro reo gelten. Kann etwas nicht zu 100% bewiesen werden, ist der Angeklagte
freizusprechen, punkt. Wo kommen wir denn da hin?

Ein riesengroßes :finger: an die deutsche Justiz.

angenommen du wohnst an einer beruhigten strasse, auf der deine kinder spielen....
und nun kommt so'n arsch und brettert wie doof dadurch...
ein polizist sieht das und schreibt ne anzeige...

wie wäre dann deine meinung...?

per tapa...