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ProViDa Gerichtstermin

BeitragVerfasst: 23.10.2018, 12:10
von oberflaeche.com
Hallo
Ich wurde vor kurzer Zeit von einem Polizisten auf einem ProViDa Motorrad angehalten.
Kurz darauf erhielt ich einen Bußgeldbescheid.
Mir wird zur Last gelegt auf der Rodberger Straße FR Velbert die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h überschritten zu haben.

Bild

Auf der Verfolgungsstrecke fand die Annäherung an mein Motorrad auf einer 430 m langen Geraden statt. Ungefähr auf halber Länge der langen Geraden war das Polizeimotorrad dann nahe hinter mir. Im weiteren Verlauf der Verfolgung bis zum Stopp an der Kreuzung Ludscheidstraße, gibt es kein gerades Teilstück, welches länger als 220 m ist.

Ich bin der Meinung, dass mein Tacho während der Verfolgungsfahrt zu keiner Zeit mehr als 70 km/h angezeigt hat.
Ich habe einen RA eingeschaltet welcher bisher Akteneinsicht und das Video auf DVD angefordert hat.
Jetzt soll es bald eine Gerichtsverhandlung geben.

Einige von euch werden jetzt sagen, dass man für 150,- €, einen Punkt und kein Fahrverbot nicht so ein Fass aufmachen sollte.

Mir geht es aber darum aufzuzeigen wie fehlerträchtig die Messung eines ProViDa Motorrades ist und ich will nicht bei gefahrenen 70 km/h für 84 km/h bezahlen müssen.

Eine ProViDa-Messung ist nach meinen Kenntnissen in folgenden Punkten Fehlerträchtig:

Schräglagenproblematik, Reifenabnutzung, Tachowert abhängig von Reifentyp und Reifendruck, kein konstanter Abstand,
Ich werde möglicherweise einen Sachverständigen für Verkehrsüberwachung einschalten müssen.

Ich könnte also ein paar hilfreiche Informationen gebrauchen.
z.B. Welchen Einfluss haben Profiltiefe und Reifenluftdruck auf das Tachosignal des ProViDa-Motorrades?
Kennt jemand einen Sachverständigen für Verkehrsüberwachung?
Wie gewinnt das Provida-Motorrad sein Geschwindigkeitssignal?
Aus der Raddrehzahl?
Auf welche Profiltiefe und auf welchen Reifen ist der Tacho geeicht?
Wie war die Profiltiefe zum Zeitpunkt der Messung?
Welcher Reifen wurde zum Zeitpunkt der Messung gefahren?
Welchen Luftdruck hatte das Motorrad zum Zeitpunkt der Messung?
Ist die Messung irgendwo belegt?
Gibt es einen Eichschein für das Gerät?
Welche Messanlage war im Polizeimotorrad verbaut?

Ich hoffe auf rege Beteiligung

L.G.
Frank

Re: ProViDa Gerichtstermin

BeitragVerfasst: 23.10.2018, 12:19
von Kafuzke
Das Thema halte ich für interessant und werde es verfolgen.

Die meisten Deiner Fragen sollte ein wirklicher Fachanwalt aber so wissen.

Re: ProViDa Gerichtstermin

BeitragVerfasst: 23.10.2018, 13:26
von tigerchen
Kafuzke hat geschrieben:Das Thema halte ich für interessant und werde es verfolgen.

Ich auch, fahre da auch oft rum.

Re: ProViDa Gerichtstermin

BeitragVerfasst: 23.10.2018, 13:48
von krulli#10
Ich weiß nicht genau, woher das ProVida-Motorrad sein Geschwindigkeitssignal bekommt. Kommt es aber nicht über GPS, sondern "mechanisch" von der Raddrehzahl sind deine Vermutungen bezüglich des/der Reifen sind schon richtig.

Ein abgenutzter Reifen ist im Umfang kleiner. Das führt dazu, dass sich das Rad bei gleicher Geschwindigkeit schneller dreht und somit eine höhere Geschwindigkeit weiter gibt. Das führt aber m.E. nicht zu einem Unterschied von 14 km/h.

Wesentlich höhere Abweichungen kommen da schon bei Schräglage zustande. In Schräglage hat der Reifen einen wesentlich kleineren Durchmesser als bei Geradeausfahrt. Ich nehme jetzt mal folgende theoretische Werte an:

Gesamtdurchmesser eines normalen Vorderradreifens (Größe: 120/70-17, alles gerundete Werte): 600mm
Durchmesser an der Reifenschulter: 500mm

Da wird es schon deutlich. In voller Schräglage hat mein Beispielreifen nur noch etwa 84% des Durchmessers. Das wiederum führt dann zu einem ca. 20% höherem Tachosignal. Das ist die Theorie. Inwiefern das bei der Geschwindigkeitsmessung einberechnet wird, weiß ich nicht.

Allerdings gehe ich bei den gefahrenen Geschwindigkeiten und der Strecke auch nicht davon aus, dass das ProVida- Motorrad in voller Schräglage hinter Dir gemessen hat.

Aber aufgrund dieser ganzen Faktoren könnte man schon mutmaßen, dass es da zu Ungenauigkeiten kommen kann. Bestätigen kann Dir das Ganze nur jemand, der sich exakt mit den Messmethoden und der Technik auskennt; sprich so ein Sachverständiger.

Re: ProViDa Gerichtstermin

BeitragVerfasst: 23.10.2018, 13:54
von virility
Spannendes Thema....den folgenden Artikel kennst du bestimmt schon, aber für alle anderen ists auch interessant:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/provi ... 48690.html

Zitat:
"Tatsächlich ergab eine sehr starke Hochvergrößerung der jeweils bei der Auswertung der Einzelfotos angelegten Messlinien, dass am Ende des Messsektors die Vertikalausdehnung um 1 Pixel größer war."

1 PIXEL ... EINER

weiter gehts:

"Dieser Umstand indizierte eine geringfügige Annäherung des ProViDa-Kraftrades an das vorausfahrende Krad des Betroffenen innerhalb des ausgewählten Sektors. Diese Annäherung konnte bei der vorliegenden kurzen Messstrecke eine Differenzstrecke von zusätzlich 2 Metern ausgemacht haben"

-> "Die auf dieser Grundlage durchgeführte Korrekturrechnung des Gutachters führte zu dem Ergebnis, dass dem Mandanten statt 58 km/h lediglich eine gefahrene Geschwindigkeit von 55 km/h vorzuwerfen war."


Zusammenfassend lässt sich sagen: EIN EINZIGER PIXEL hat in dieser Berechnung zu 3 km/h Unterschied geführt plemplem

Wie kann man denn mit solchen Messinstrumenten überhaupt irgendwas beweisen? EIN PIXEL !!

Re: ProViDa Gerichtstermin

BeitragVerfasst: 23.10.2018, 14:13
von Meister Lampe
Vergiss es ... auch wenn in beiderseitigem Einvernehmen der Fall vor Gericht eingestellt wird , zahlst du 500,-€ für deine Kosten .

Wir hatten den Fall mit hoher Geschwindigkeit in 50 Grad Schräglage bei 500m Entfernung , (der ProVida kam nicht nach ... ;-) ) gab es eine 0,7 sek. Videosequenz , die wurde hochgepixelt und man erkannte alles verschwommen , daraus haben sie Fahrversuche und ein Gutachten erstellt und die Strafe wurde nach zähen Verhandlungen gedrittelt , es blieben noch 180,-€ und 4 Wochen Fahrverbot über , obwohl der Oberstaatsanwalt in Hamm vom Oberlandesgericht vorher uns sagte , er will keine Videos in Schräglage sehen ... so siehts aus.

Das ganze war in Hallo Deutschland zu sehen ... winkG

Schnapp dir ein Bier , setz dich vorm Motorrad und spül den Ärger herunter , ich habe noch nie für ein ProVida gehalten , kostet im nachhinein 20,-€ wegen Anhaltezeichen mißachtet , aber so nah lass ich ihn erst garnicht kommen ... :mrgreen:

https://www.bussgeldkatalog.net/strasse ... g/36-stvo/

Gruß Uwe Bild

Re: ProViDa Gerichtstermin

BeitragVerfasst: 23.10.2018, 15:40
von herbyei
.
die strecke hat durchgehend eine beschränkung auf 50 km/h und überholverbot.
der tacho der R hat nur eine sehr geringe abweichung, die zur last gelegte geschwindigkeit war 89 km/h ./. 5 km/h.

sei mal so nett und teile noch mit was der zu dir nach dem anhalten gesagt hat und hast du den video vor ort sehen dürfen und ist dir etwas aufgefallen.
wie war die verkehrslage, tageszeit, wetter, sonnenblendung, etc.?
dein anwalt (macht nur mit rechtsschutz sinn) kennt sich in verkehrsrecht und den kniffen aus?


entscheidend ist was aus der akteneinsicht und dem evtl. vorhandenen video daraus hervorgeht.
- ist kein video mehr vorhanden (kommt auch mal vor dass versehentlich überspielt wurde) bist du raus aus der nummer.
- war es ein verdachtsabhängiges oder ein verdachtsunabhängiges nachfahren? (letzteres könnte zur einstellung des verfahrens beitragen)
- wie lange übte der fahrer des messfahrzeuges seine tätigkeit in bezug auf diese überwachungsmethode und diesem gerät schon aus und wurde dieser ausreichend geschult und wann?
- ist eine fehlerhaftigkeit bei der auswertung vorhanden, ist ein anderer abzug als die 5 km/h vorzunehmen. (den beweis dafür musst jedoch du erbringen)

- das gericht hält sich grundsätzlich an gesetz und geltendes recht. d.h. sich auch mit entscheidungen pro und contra geschwindigkeitsverstösse auseinander zu setzen, denn darin wird vieles im detail dargelegt. z.b. die eichung bei neuem reifen nach reifenwechsel, fahrzeughöhe des vorausfahrenden, etc.
- geht es um wenige km/h um in den niederen behaftenden verstoss zu kommen, kann es sinnvoll sein sich mit abweichungen der geschwindigkeit des messfahrzeuges auseinander zu setzen (reifenprofil, luftdruck, schräglage, etc.), sofern man damit gehör bei gericht erlangt. grundlage für den richter ist was im messprotokoll und eichschein steht.

https://www.bussgeldtabelle.org/geschwi ... chreitung/
https://de.wikipedia.org/wiki/Police-Pilot-System
https://www.anwalt.de/rechtstipps/tipps ... 75067.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/provi ... 48690.html
https://www.wbs-law.de/verkehrsrecht/ge ... chreitung/
https://www.burhoff.de/asp_weitere_besc ... e/2886.htm
http://webcache.googleusercontent.com/s ... =firefox-b
https://www.autorechtler.de/ag-luebben- ... _1071.html
....

Re: ProViDa Gerichtstermin

BeitragVerfasst: 23.10.2018, 16:05
von uniqueAndreas
lass mal bitte hören wie es denn dann ausgegangen ist.

Ich frage mich bei solchen Sachen eigentlich immer, wie das denn sein kann, dass man eine Verkehrsgefährdung vorgeworfen bekommt - das Verfolger Fahrzeug, welches ja kurzzeitig sogar schneller fahren muss um aufzuholen den Verkehr nicht gefährden sollte. Eigentlich müsste dieser Fahrer mindestens die gleiche Strafe bekommen :lol: Immerhin fährt er ja auch zu schnell!

Das sollte mal einer versuchen anzuzeigen :lol:

LG,
Andy

Re: ProViDa Gerichtstermin

BeitragVerfasst: 23.10.2018, 19:49
von Kajo
uniqueAndreas hat geschrieben:... Ich frage mich bei solchen Sachen eigentlich immer, wie das denn sein kann, dass man eine Verkehrsgefährdung vorgeworfen bekommt...

Lediglich eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im beschriebenen Beispiel reicht sicher nicht um auch noch eine Verkehrsgefährdung festzustellen. Dazu müsste schon eine tatsächliche Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers, zum Beispiel bei einem Überholvorgang, dazu kommen.

uniqueAndreas hat geschrieben:...das Verfolger Fahrzeug, welches ja kurzzeitig sogar schneller fahren muss um aufzuholen den Verkehr nicht gefährden sollte. Eigentlich müsste dieser Fahrer mindestens die gleiche Strafe bekommen :lol: Immerhin fährt er ja auch zu schnell! Das sollte mal einer versuchen anzuzeigen :lol: LG, Andy

Das kann man sich getrost sparen, da der "Motorradpolizist" in Ausübung seines Dienstes schneller fahren darf. Allerdings muss auch ein Polizeifahrzeug die Verhältnismäßigkeit, insbesondere unter Betrachtung der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer berücksichtigen und gegebenenfalls eine Verfolgungsfahrt abbrechen.

Gruß Kajo

Re: ProViDa Gerichtstermin

BeitragVerfasst: 23.10.2018, 20:18
von Iceman64
https://www.meinbezirk.at/tennengau/c-l ... r_a1730907

Und ich war der .....
Und ein Motorradfahrer brauste auf der Krispler Landesstraße mit 167 km/h anstatt der erlaubten 100 km/h entlang. arbroller

Nach 1,5 Jahren und zig Schreiben wurde das Verfahren von "3" Richtern gegen uns eingestellt. Der Polizist änderte im ersten Jahr 5 x seine Aussagen ! Und dann kam ich mit "meinem" Video und wiederlegte alles. Also, auch in ÖSIEN kannst ihnen an ! Viel Erfolg !

Re: ProViDa Gerichtstermin

BeitragVerfasst: 24.10.2018, 07:57
von hoschi
einige jahre her, L74 oder wie wir "eingebohrenen" sagen kohlfurt

richtung wuppertal fahrend ab der ampel mittig, pro vida kam nicht mit, abfahrt sonnborn, pro vida kam näher,
wir sahen den gar nicht...auf der brücke gabs dann satt belehrungen...
nun wissen wir bestimmt, der muss dich nicht sehen, die ganze kohlfurt ist mit markierungen gepinselt, so kleine weisse streifen links, 90° zur fahrbahn...anhand derer und des nicht nachkommens, seines tachos...etc...
wobei, zu unserer verdeidigung sei gesagt, wir haben nur laufen lassen...weder messer zwischen den zähnen noch ... winkG
der name des rennleiters ist hier in der region recht bekannt...

Re: ProViDa Gerichtstermin

BeitragVerfasst: 24.10.2018, 17:16
von oberflaeche.com
Von entscheidender Bedeutung für die Genauigkeit der Messung wäre die Art, auf welche das Geschwindigkeitssignal am ProViDa-Motorrad gewonnen wird.

Falls dieses aus der Raddrehzahl gewonnen wird, so gilt die Überlegung zum Reifendurchmesser im Anhang.

Bei so vielen Unsicherheitsfaktoren müsste praktisch zeitnah zu jeder Messung eine Eichung der Anlage durchgeführt werden.

Wie viele km fährt ein ProViDa-Motorrad an einem sonnigen Tag?

Danach wäre wichtig, wann die letzte Eichung der Messanlage war.

http://frankiepix.de/Ueberlegungen%20zum%20Reifendurchmesser.pdf

L.G.
Frank

Re: ProViDa Gerichtstermin

BeitragVerfasst: 24.10.2018, 17:59
von Sandie
Von entscheidender Bedeutung ist, wie die Geschwindigkeit ermittelt wurde:

Durch Nachfahren: eher unwahrscheinlich da nach deinen Angaben die Annäherung in der 450-m-Zone stattgefunden hat und die anschließende Gerade die Mindestlänge scheinbar unterschreitet.

Oder durch nachträgliche Auswertung des Videomaterials: bei dem du videographiert worden bist, welche Zeit du für eine definierte Wegstrecke benötigt hast. Daraus wird dann die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt.

Was steht im Bußgeldbescheid?

Wie konkret war der Tatvorwurf am Anhalteort?

Re: ProViDa Gerichtstermin

BeitragVerfasst: 24.10.2018, 19:06
von herbyei
.
deine überlegungen hinken, da diese nicht real gehen.
du musst die toleranz herausarbeiten die zu der gemessenen geschwindigkeit passt.
erst nachdem du deine erkenntnisse aus der akteneinsicht gewonnen hast, kannst du damit anfangen.

wenn du argumentierst neuprofil bis verschleißgrenze und 4,85% ansetzt, halt ich dir entgegen, dass auf diesen krädern nicht bis zur verschleißgrenze gefahren wird, sondern meist schon bei 2-2,5 mm restprofil ein neuer reifen montiert wird, meist in verbindung bei der wartung. also solltest du nicht von 5mm, sondern von 3,5 bis 4 mm ausgehen.
was den luftdruck anbelangt liegt es bei dir herauszuarbeiten wie groß die differenz ist, von 2,5/2,9 bis 0,3 weniger.

und bitte, du bekommst infos, beantworte aber auch die fragen.

Re: ProViDa Gerichtstermin

BeitragVerfasst: 24.10.2018, 20:17
von oberflaeche.com
herbyei hat geschrieben:.
sei mal so nett und teile noch mit was der zu dir nach dem anhalten gesagt hat und hast du den video vor ort sehen dürfen und ist dir etwas aufgefallen.
wie war die verkehrslage, tageszeit, wetter, sonnenblendung, etc.?
dein anwalt (macht nur mit rechtsschutz sinn) kennt sich in verkehrsrecht und den kniffen aus?
....


Sorry,
hast Recht. Ist alles auch ein bisschen viel im Moment.
Also wir waren zu zweit und haben beide angehalten.
Mein Kumpel hat inzwischen einfach bezahlt.
War vielleicht blöd von mir auch anzuhalten.
Er kann sich ja schlecht um beide kümmern, wenn einer einfach weiterfährt...
Beim nächsten Mal vielleicht.
Ich habe ihn als Rennleitung erst gar nicht erkannt. (Schwarze Kleidung, heller Helm, Nirgendwo ein Schild "Rennleitung")
Der Kumpel war am Stopschild gerade wieder angefahren, als die Rennleitung neben mir auftauchte und auf mein Vorderrad wies.
Zuerst dachte ich das wäre ein Spinner, dann dachte ich der kennt meinen Kumpel.
Erst als dieser anhielt sah ich das kleine Stop-Lichtsignal am Rücklicht.
Uns wurde vor Ort kein Video vorgespielt.
Die Personalien wurden aufgenommen.

Die Rennleitung hat nebenbei auf Kumpel gemacht und unsere Motorleistung und die Bikes gelobt.
Ich mochte ihn nicht. F***en und auf Kumpel machen geht irgendwie nicht zusammen.
Es war am 06.04. um 16:35 Uhr also noch hell.
Ob die Sonne geblendet hat, weiß ich jetzt nicht mehr.
Mein Anwalt ist Verkehrsrechtler und hatte inzwischen Akteneinsicht und wohl auch die DVD bekommen.
Ich habe bisher weder die Akten noch die DVD gesehen.

Ich habe in den Überlegungen versucht ein „worst-Case-Scenario“ zu rechnen.
Die Berechnungen müssten stimmen.
Ich werde weiter berichten.
Inzwischen wurde der Gerichtstermin verschoben. Aber zu dem neuen Termin ist mein Anwalt nicht im Lande. Vermutlich gibt es bald wieder einen neuen Termin.
L.G.
Frank