geggo hat geschrieben:Ab Januar müssen alle neu zuzulassenden Motorräder die Abgasnorm Euro 4 erfüllen.
MfG geggo
OBI hat geschrieben:geggo hat geschrieben:Ab Januar müssen alle neu zuzulassenden Motorräder die Abgasnorm Euro 4 erfüllen.
MfG geggo
Hallo
ich habe mir vor kurzem eine nagelneue Modell 2015 gekauft. Wollte sie eigentlich erst zur neuen Saison anmelden. Soll das nun bedeuten das ich sie nächstes Jahr nicht mehr zugelassen bekomme?
Gruss
Daniel
MrMaus hat geschrieben:Das mit den Daten ist halt gesetzliche Vorschrift, dass das nicht schon vorher gemacht wurde heisst das nicht.
Bei dem "Problem" geht es um die einfacheren Maschinen...
Im Prinzip hat aber jedes Motorrad mit Einspritzung das schon. Von daher ruhig Blut.
Was mich persönlich zur 2017ner zieht sind die 10 Kg mehr Zuladung. Aber das ist auch mehr meinem Gewicht geschuldet...
gegen die 16ner spricht ansonsten eigentlich nichts.
OBI hat geschrieben:Na zum Glück hatte sie ne Tageszulassung von BMW, somit dürfte ich hoffentlich keine Schwierigkeiten bekommen. Hat zwar 0 km drauf aber das dürfte wohl egal sein.
der Mark hat geschrieben:MrMaus hat geschrieben:Das mit den Daten ist halt gesetzliche Vorschrift, dass das nicht schon vorher gemacht wurde heisst das nicht.
Bei dem "Problem" geht es um die einfacheren Maschinen...
Im Prinzip hat aber jedes Motorrad mit Einspritzung das schon. Von daher ruhig Blut.
Was mich persönlich zur 2017ner zieht sind die 10 Kg mehr Zuladung. Aber das ist auch mehr meinem Gewicht geschuldet...
gegen die 16ner spricht ansonsten eigentlich nichts.
du nutzt die Zuladung einer s1000rr 2016 mit deinem Körpergewicht aus??
LG Mark
mapa812 hat geschrieben:leider gibt es aber aus dem Autobereich div. Fälle wo die Daten nach richterlicher Anordnung eben doch ausgewertet wurden.
mapa812 hat geschrieben:Die 15 und 16 haben ja kein OBD. Erst damit ist es quasi Hinz und Kunz möglich an die Daten zu kommen. Einfach einen USB Stecker anschließen und es kann los gehen. Bis jetzt kann höchstens der Fehlerspeicher ausgelesen werden. Das es nicht ausgelesen werden darf ist richtig. leider gibt es aber aus dem Autobereich div. Fälle wo die Daten nach richterlicher Anordnung eben doch ausgewertet wurden. Meistens um den Unfallhergang und die Schuldfrage klären zu können.
Ist natürlich alles nichts womit man nicht zurecht kommt aber wenn ich die Wahl habe, entscheide ich mich doch lieber für das alte und Bewährte.
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