Catwiesel hat geschrieben:Danke habe ich mir fast gedacht, mir geht der ganze Euro Mist gewaltig auf die Senkel
Catwiesel hat geschrieben:Danke habe ich mir fast gedacht, mir geht der ganze Euro Mist gewaltig auf die Senkel
Catwiesel hat geschrieben:Danke habe ich mir fast gedacht, mir geht der ganze Euro Mist gewaltig auf die Senkel
hora2014 hat geschrieben:Hatten wir schon:
Bei der Entfernung der "Katzenaugen" erlischt die Betriebserlaubnis
(gehört zu EURO 4).
Gruss Horst
Fafnir hat geschrieben: Wenn die Katzenaugen entfernt werden, ist das Motorrad natürlich nicht mehr ordnungsgemäß ausgestattet und es kann einen Mängelbericht und/oder eine Verwarnung von 25 Euro geben. Die Untersagung der Weiterfahrt bei einer Kontrolle wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis braucht man allerdings nicht zu befürchten, eine verweigerte Prüfplakette könnte ich mir zwar vorstellen, halte ich aber auch für eher unwahrscheinlich.
Kafuzke hat geschrieben:Die legen das als "Manipulation der lichttechnischen Anlage" aus und schon hast Du die Gefährdung, die es braucht, um Dir die Weiterfahrt zu untersagen.
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