Reifenfreigabenmärchen

Reifen - Freigaben - Erfahrungen - S 1000 XR - S1000XR - M 1000 XR.

Re: Reifenfreigabenmärchen

Beitragvon virility » 13.02.2020, 19:32

Meister Lampe hat geschrieben:Es brauchen keine zusätzlichen Reifen mehr eingetragen werden , wenn man was anderes fahren will wie in der CoC Bescheinigung (EU Bescheinigung) , da im Fahrzeugschein eigentlich alles unsichtbar ... :D . hinterlegt ist ,

unter der Pos.6 steht das Hinterlegungsdatum vom Hersteller an das KBA und bei der Neuen S1000RR steht 12.04.2019 ,
in Pos.16 steht der Zulassungscode und dort ist für die S1000RR eine zusätzliche Reifengröße von 200/55 hinterlegt ,

sowie das höhere Windschild , das es ein 1 Mannfahrzeug ist und sobald Fußrasten und Haltegriffe dran sind , ist es ein 2 Personenfahrzeug , Reifenpaarungen nur von einem Hersteller und eine Tieferlegung auf 790 mm zugelassen ist .


Hast du all diese Infos evtl auch für S1000XR?
Verkaufe S1000XR | 08/16 | 26k km | 30k km Inspektion frisch gemacht
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Re: Reifenfreigabenmärchen

Beitragvon 007 » 17.02.2020, 15:19

scratch Es kursieren im Netz sehr viele "Meinungen" zu den ab diesem Jahr geltendem "Reifenfreigabe-Wahnsinn" plemplem

Da es offensichtlich den "Aufsichtsbehörden" nicht möglich war sich konkret auszudrücken, entstanden die unterschiedlichen Interpretationen!! Keineswegs möchte ich die Kompetenz von Bodo, bzw. der Reifenhersteller in Frage stellen!!!!


Da ich als "Prüfer" :roll:, bei der HU, direkt mit diesem Thema konfrontiert bin, möchte ich mal "zusammenfassen" was im Verkehrsblatt 05/2019 diesbzgl. behandelt wird und meine "Arbeitsanweisung" ist winkG

Vorab:
@Meister Lampe: Hast dich wohl verschrieben ;-) In Feld 16 steht die Nummer der ZB Teil 2 , quasi der "alte Brief"!
Du meintest Feld K, da steht die Betriebserlaubnisnummer, anhand derer man erkennen kann, ob es sich um eine EG-Betriebserlaubnis, eine ABE oder eine EBE handelt! Im Fall von EG und ABE können "wir" tatsächlich recherchieren was der Fzg-Hersteller im Zuge der "Homologation" vorgesehen hat!!!!!

Zum Thema:
In der Verlautbarung 05/2019 geht es um Größen- bzw. Bauartänderungen!! NICHT um Hersteller oder Profiländerungen (z.B. Road1 zu Road5)!!!!!

Heißt im unserem Fall (Feld K - EG-Betriebserlaubnis, e1......) eigentlich "Feel Free"!!!! Keine Anbauabnahme erf. ThumbUP

Für diejenigen, die ein "Zweitmopped" mit nationaler Genehmigung (ABE - Feld K z.B H231) haben gilt:
Bei gleicher vom Hersteller vorgegebenen Reifengröße ist, entgegen der letztjährig geltenden Regelung, ab Reifenherstelldatum DOT ...0120, KEINE Freigabe mehr erforderlich!

Eine Begutachtung gem. §19 bzw. §21 ist bei vom Hersteller vorgegebener Reifendimension NICHT gefordert!!!


Im Fall, dass ich das ursprüngliche Thema verfehlt habe scratch ...... SRY!!!

Noch Fragen? Ich stelle mich popcorn
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Re: Reifenfreigabenmärchen

Beitragvon TP55 » 22.02.2020, 16:51

Hallo 007,

Du hast ja anscheinend die Lizenz zum Aufklären :)

Ich habe noch ein altes Zweitmoped, Bj1999 . Habe noch den "deutschen" Fahrzeugschein da gibt es kein Feld K
im Fahrzeugbrief und in den letzten Jahren genutzen "Reifenfreigaben" finde ich aber die EG/ABE-nr. K426.
Für das Fahrzeug ist noch eine Reifenherstellerbindung eingetragen. Dunlop D205 und Bridgestone BT054
Die dort aufgeführten Reifen sind längst nicht mehr zu bestellen, mit solch einer Reifentechnik will heute auch keiner mehr fahren.

Nun meine Fragen:

> Muss ich für jeden Reifen mit DOT für 2020 nun eine Eintragung vornehmen lassen, auch wenn diese dem Original 120/70 + 170/60 entsprechen? (habe ich in Bodo's Video so verstanden)

> bei mopedreifen.de sehe ich aber bei Reifen neuester Generation von Bridgstone in 120/70+170/60 z.b. BT31 ein "grünes" Freigabenfeld , somit nach Bodo's Erklärung ohne TÜV Abnahme und mitführen der Unbedenlichkeitsbescheinigung erlaubt? Selbst bei der Eintragung abweichenden Herstellern der Reifenbindungen z.B. für Metzeler;Michelin;Pirelli etc. das "Grüne" Freigabenfeld, Ist das korrekt?

> Klar ist, wenn ich Reifen in 120/70 + 180/55 aufgezogen habe (was nach Reifenhersteller Unbedenklichkeitserklärungen geprüft ist und funktioniert), ist nun eine Abnahme fällig. Frage die sich mir stellt: wird dann eine Herstellerbindung eingetragen oder nur die abweichende Reifengrößen?

Für Deine aufklärenden Antworten vorab schon mal Danke (weil es keine diesem Marken-Forum entsprechenden Fragen sind) ;-)
Gruß Tommaso secondo Bild


Der Kurvenjäger, Cacciatori dei Tornanti
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Re: Reifenfreigabenmärchen

Beitragvon Fafnir » 24.02.2020, 08:07

Mopedreifen hat recherchiert und Stellung genommen:

http://video.mopedreifen.de/T%C3%9CV_%C ... /1080p.mp4
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Re: Reifenfreigabenmärchen

Beitragvon Bonifaz » 24.02.2020, 10:36

:clap: :ahh: scratch
Es lebe die Bürokratie. Schlimm daran nur, dass sie unsere Steuergelder damit zum Fenster raus schmeißen!

Danke an Mopedreifen für die Aufklärung.

Gruß, Markus
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Re: Reifenfreigabenmärchen

Beitragvon Eifelbiker » 24.02.2020, 10:49

Bonifaz hat geschrieben::clap: :ahh: scratch
Es lebe die Bürokratie. Schlimm daran nur, dass sie unsere Steuergelder damit zum Fenster raus schmeißen!

Danke an Mopedreifen für die Aufklärung.

Gruß, Markus



Genau...reine Geldmacherrei und Ge-deale mit der Politik winkG aber... die können mich mal ..hust.
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Re: Reifenfreigabenmärchen

Beitragvon 007 » 24.02.2020, 16:31

TP55 hat geschrieben:Hallo 007,

Du hast ja anscheinend die Lizenz zum Aufklären :)l


Nee, ganz sicher nicht, ich steh an der Front und muss mich mit diesem "Schwachsinn" auseinandersetzen"!!!! :ahh:

Ihr seid ALLE Kunden, keine Bittsteller!!!! cofus

Gleichwohl, muss ich mich an meine Arbeitsanweisung von "oben" halten!! Nicht denken, gehorchen - letztendlich reiner Selbstschutz!!!

Fafnir hat geschrieben:Mopedreifen hat recherchiert und Stellung genommen:

http://video.mopedreifen.de/T%C3%9CV_%C ... /1080p.mp4



Vielen Dank für den Link!!!! ThumbUP ThumbUP

Bodo hat das "perfekt" erklärt, bei Mopeds die die 300km/h kratzen, muss sich jeder auf das "Gesamtsystem" verlassen können!

Im Moment sieht`s für uns so aus, dass (bei nicht EU-Fzgen) nur eine Bauart, bzw. Größenänderung zum "Erlöschen der BE" führt. scratch
Ich würde gerne ...., aber ich kann keine stichhaltige Stellungnahme abgeben!!!! plemplem :finger:

"Freu mich schon auf die Saison" :ahh: Hätte seehr gerne eine rechtskonforme "Anweisung", stay tuned!!

Ich empfehle, bei der Prüfstelle Eures Vertrauens vor einer "Änderung" anzufragen was Phase ist, evtl. eine "Zweitmeinung" einholen... 8)

cofus Sry....ich halt mich mal zurück!!

cya :roll:
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Re: Reifenfreigabenmärchen

Beitragvon 007 » 28.02.2020, 15:59

Aber Achtung :ahh:

Fühle wie der "Präfekt" bei "Asterix und Obelix" arbroller

https://www.youtube.com/watch?v=lIiUR2gV0xk
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Re: Reifenfreigabenmärchen

Beitragvon odin.6 » 28.02.2020, 16:55

ThumbUP :clap:
007 hat geschrieben:Aber Achtung :ahh:

Fühle wie der "Präfekt" bei "Asterix und Obelix" arbroller

https://www.youtube.com/watch?v=lIiUR2gV0xk
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