Heli hat geschrieben:Bodo2009 hat geschrieben:finden nur durch die deutschen Verkaufsorganisationen statt
Der TÜV in A zieht seit geraumer Zeit die Freigaben der deutschen Verkaufsorganisation als Grundlage zur "TÜV" Begutachtung heran.
Verbreitest du solche pauschal vollkommen falschen Aussagen aus Absicht oder aus Unwissen?
Zur Paragraph 57a Begutachtung hier in Österreich (zärtlich von uns Pickerl {=Aufkleber} genannt) zieht die akkreditierte Prüfstelle (zumeist Werkstätten) bei allen Motorrädern, die hier in diesem Forum von Bedeutung sind, also S1000R/RR/XR nur den österreichischen Zulassungsschein heran, der aus den Daten aus dem CoC besteht. Solange also eingetragene Dimension und das Profil gut ist, bekommt man das Pickerl.
Wie es bei Motorrädern mit Reifenbindung aussieht kann ich nicht sagen, so eines hatte ich seit meiner 2001er Monster S4 nicht mehr.
Heli hat geschrieben:Heli hat geschrieben:Bodo2009 hat geschrieben:finden nur durch die deutschen Verkaufsorganisationen statt
Der TÜV in A zieht seit geraumer Zeit die Freigaben der deutschen Verkaufsorganisation als Grundlage zur "TÜV" Begutachtung heran.
Verbreitest du solche pauschal vollkommen falschen Aussagen aus Absicht oder aus Unwissen?
Zur Paragraph 57a Begutachtung hier in Österreich (zärtlich von uns Pickerl {=Aufkleber} genannt) zieht die akkreditierte Prüfstelle (zumeist Werkstätten) bei allen Motorrädern, die hier in diesem Forum von Bedeutung sind, also S1000R/RR/XR nur den österreichischen Zulassungsschein heran, der aus den Daten aus dem CoC besteht. Solange also eingetragene Dimension und das Profil gut ist, bekommt man das Pickerl.
Wie es bei Motorrädern mit Reifenbindung aussieht kann ich nicht sagen, so eines hatte ich seit meiner 2001er Monster S4 nicht mehr.
Gut, dann halt noch eine Runde, ich habe dir kein Halbwissen vorgeworfen. ich habe dir pauschal falsche Aussagen unterstellt. Dazu stehe ich nach wie vor.
Die Aussage: Die Prüfer in A halten sich an die deutschen Freigaben zur Erteilung des Pickerls
Ich habe gesagt,die Organisationen in A halten sich an die Freigaben / Serviceschreiben der Hersteller aus D
Im Gegensatz zu der Aussage: Bei vereinzelten Motorrädern die einen Schlauch in einem schlauchlosen Reifen benötigen zieht der Prüfer entweder die Hersteller oder die Reifenherstellergenehmigung heran.
ich habe zu keinem Zeitpunkt die Anzahl definiert..meine Aussage war..auch die Kollegen in A ziehen die Freiganbn aus D bei der Prüfung als Prüfkriterium zu Rate.
Sind in den Weiten ihrer Aussage doch massiv unterschiedlich, meinst du nicht? Nun ich schon. Du weisst genau wie ich, wie Internet Foren funktionieren und es finden sich genug Leute, die deine pauschale Aussage, gerade weil du als Händler bekannt bist, weitertragen und dann wieder das Gerücht verbreiten, dass auch die Österreicher Reifenfreigaben brauchen.
Habe ich zu keinem Zeitpunkt behauptet..meine Aussage war..auch die TÜV-Organe in A orientieren sich an den Freigaben der Hersteler in D.
Ich kanns dir nur gerade aus sagen, du schmeisst mit Aussagen um dich, die eben in ihrer pauschalen Aussage nicht so passen oder, wie in deinem ersten Beitrag hier schwingst die große Haftungskeule, die noch nie jemand gesehen hat.
Das ist wieder nicht korrekt. Ich haben zu keinem Zeitpunkt eine Haftungskeule geschwungen. Es gibt in D eine Halterhaftung, eine Gefährdungshaftung und eine Produkthaftung. Gerne werden diese in einen Topf geschmissen...haben jedoch nichts miteinander zu tun.
Ich verkaufe im Jahr eine nicht unerhebliche Anzahl von Motorrradreifen in D/A/NL und möchte in keinem Verkaufsfall in eine Haftungsfrage involviert wrden.
Aber es ist Fakt (zumindest für mich und offenbar auch für alle Behörden), dass es keine Reifenfreigaben, auch nicht in Deutschland benötigt, solange man sich an die Zulassungsbestimmungen aus dem CoC des Motorrades hält.
Mittlerweile schreiben selbst die Hersteller Serviceinformation auf ihre Zettel.
Bodo2009 hat geschrieben:
Wir haben in D die Halterhaftung, somit haftet der Halter für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges inklusive der Gefährdungshaftung ( Hans..korrigier mich das ist Dein Politessen-Thema :-))
Bodo2009 hat geschrieben:Um es für die Motorradfahrer aus D nochmals klar zu stellen:
wenn die Reifengröße bei EU Fahrzeugen mit den COC Papieren DECKUNGSGLEICH übereinstimmt kann man nach STvZo fahren was man will (wenn nicht nur ein Hersteller vermerkt)
Meister Lampe hat geschrieben:
Und ich fahre welchen Reifen ich will , selbst auf alten Mopeds , dann gehts einmal zur Einzelabnahme und feddich ...
Gruß Uwe
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