von Svenssons » 08.01.2021, 09:05
Moin,
ich fasse einmal zusammen:
die Verkürzung von 17/45 auf 16/45 beträgt 8,6% und ist damit eintragungspflichtig.
Die Gewährleistung bei Übersetzungsumbauten seitens BMW bleibt bestehen, allerdings behalten sie sich vor, eine Gewährleistung im Falle eines Schadens abzulehnen, wenn er im Zusammenhang mit dem Übersetzungsumbau steht.
Meine Fragen: Ohne (kostenpflichtigen) Eintrag erlischt die Betriebserlaubnis. Richtig?
Versicherung: Was ist im Falle eines Unfalls (bessere Beschleunigung)? Der Versicherungsschutz erlischt (nach meiner Recherche im Netz) erstmal nicht durch eine fehlende ABE. Wenn die Versicherung allerdings einen Zusammenhang zwischen Umbau und Unfall herstellt (herstellen kann), wird sie Regressansprüche stellen können und sich ggf. zumindest einen Teil des Geldes wiederholen. Ich bin mir sicher, dass eine Zahlung der Vollkaskoversicherung definitiv gefährdet ist. Zumindest wird es bei der Summe des Moppeds (> 20.000€) zu einem Rechtsstreit kommen, bei dem ICH den Nachweis führen müsste, dass der Umbau NICHT im Zusammenhang mit dem Unfall steht. Wenn ich mich also ablegen würde könnte die Versicherung immer sagen, klar, bessere Beschleunigung, daher weniger Kontrolle = Unfallursache.
Natürlich ist auch klar, dass die Versicherung erstmal darauf kommen müsste, dass ich ein kleineres Ritzel fahre.
Größe hat nichts mit Länge zu tun.