Auspuffanlage ohne ABE

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Auspuffanlage ohne ABE

Beitragvon s1000 » 04.06.2015, 13:21

Kurze Frage die ich mir immer wieder stelle, was passiert wenn man mit einer zu lauten- bzw. einer Auspuffanlage angehalten wird, die im öffentlichen Straßenbereich nicht erlaubt ist?

Die Meinungen sind da sehr unterschiedlich. Offiziell heißt es ja wie folgt:

Manipulierter Auspuff

Ist die Auspuffanlage manipuliert, d.h. willentlich verändert, also z.B. ein nicht zugelassener Schalldämpfer montiert, vom an sich zugelassenen Schalldämpfer der db-Killer / db-Eater entfernt, der Schalldämpfer oder Krümmer angebohrt usw., erlischt aufgrund dieses Eingriffs die Betriebserlaubnis des Autos oder Motorrades. Dann gibt es nach altem Recht Nr. 214 des Bußgeldkatalogs 90 € und 3 Punkte:

„214a – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO) 214a.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €, 3 Punkte214a.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €, 3 Punkte“

Nach neuem Recht gibt es Punkte nur noch für Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Ein zu lauter Auspuff gehört nicht dazu. Nr. 214a des alten Bußgeldkataloges wurde deshalb in Nr. 214a und 214b gesplittet:

„214a – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214a.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214a.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €

214b – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214b.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214b.2 – ein anderes als in 214b.1 genanntes Fahrzeug – 90 €“

Nach Nr. 3.5.8 des neuen Punktekataloges (Anlage 13 zu § 40 FEV) gibt es für Verstöße gegen Nr. 214a BKatV einen Punkt, nicht aber für Verstöße gegen Nr. 214b.


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Re: Auspuffanlage ohne ABE

Beitragvon Pinocchio » 04.06.2015, 14:23

Einfach so was nicht machen. Wenn dich die Grünen anhalten wird dein Moped stillgelegt d.h. Abschleppen, umbauen, vorführen, Strafe bezahlen ..... das sollte es nicht wert sein mit einem nicht legalen Sportauspuff rumzufahren nogo
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Re: Auspuffanlage ohne ABE

Beitragvon Din0zz0 » 04.06.2015, 15:15

Akra ohne Kat?

"Dämpfer hat eine ABE- Nummer und kann in Einzelfällen per Einzelabnahme eingetragen werden. Wir übernehmen keinerlei Erfolgs- Garantie oder Kosten für diese Eintragu
Racingline?"[...]

Mach dir kein Kopf, fahren einige damit rum!
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Re: Auspuffanlage ohne ABE

Beitragvon s1000 » 04.06.2015, 16:11

Also meinst du man kann relativ entspannt sein und sollte sich nicht zu viele Gedanken machen das keine ABE vorliegt? Wer von euch fährt denn ohne ABE rum? :mrgreen:
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Re: Auspuffanlage ohne ABE

Beitragvon Gese » 06.06.2015, 01:04

Der Pott sollte auf jeden Fall ne e-Nummer haben.
Darauf wird geachtet.
Ob da ein Kat ist oder nicht wurde bei mir noch nie kontrolliert und ich bin auf der R1 2 Jahre ohne unterwegs gewesen und war auch in mehreren Kontrollen u.A. Geräuschemmissionskontrolle.

Wenn zu laut kannste Glück haben und es passiert nichts.
Je nach Bundesland wird da doch recht hart durchgegriffen.
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Re: Auspuffanlage ohne ABE

Beitragvon Kajo » 06.06.2015, 08:34

Bei einer ernsthaften Kontrolle wird das möglicherweise richtig teuer. Keine Weiterfahrt mit dem Motorrad, vorläufige Sicherstellung mit Abtransport und Aufbewahrung und anschließender Begutachtung.

Jetzt rate mal wer diese Kosten zahlen soll.

Gruß Kajo
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Re: Auspuffanlage ohne ABE

Beitragvon Din0zz0 » 07.06.2015, 23:48

Ah Käse, teuer wird es werden. Aber die weiterfahrt wird nur untersagt wenn eine Gefährdung 3er nicht ausgeschlossen werden kann z.b Slicks & Regen, oder Bremse ohne Enr, Lachgas etc.
Aufjedenfall: Steuerhinterziehung ( Auch wenn Bikes nach Hubraum besteuert werden ) Gutachten etc.... vierstellligen Betrag wird es kosten.

Aus Erfahrung: Bei Kontrollen wird in 99% der Flälle nur nach der E. nr geschaut und ggfl ne Lautstärkenmessung.
Jedoch: Wenn du an den EINEN kommst...... dann bist im Arsch.

Eintragung ist nur mit KAT möglich, und wie geschrieben KEINE GARANTIE!
Einschubkat kostet 160 € bei jamaparts....
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