Chris hat geschrieben:nicht ganz.
Wenn du nen Sherrif erwischt der sich auskennt ist alles gut. Nur wenn es einer ist der keinen Plan hat. der will was sehen.
Es ist so: Wenn das Zubehörteil annähernd wie das original Teil ist. Dessen Haltepunkte und Befestigungsart verwendet. Das Material gleichwertig oder besser ist. Nicht maßgeblich in die Dynamik oder Sicherheit eingreift. Dann ist es "Unbedenklich". (Laut TÜV)
Jetzt ist es aber so. Um Teile produzieren zu dürfen die für "unbedenklich" erklärt werden können, muss der Hersteller zertifiziert und vom TÜV autorisiert worden sein.
Wenn dich jetzt ein kundiger Sheriff erwischt, musst du beweisen das der Hersteller zerifiziert ist und das Teil unbedenklich ist.
Das wird also schwer.
Daher eine Unbedenklickeitsbescheinigung
Ah ok gut zu wissen ;)
Allerdings kann ich mir beim TÜV die Bescheinigung ja nur holen wenn der jeweilige Hersteller zertifiziert ist.
Alles kompliziert hier in Deutschland
Ich glaub ich schraub für'n TÜV einfach den originalen Kotflügel daran, danach wieder den Carbon und fertig. Und falls ich mal von der Rennleitung angehalten werde glaub ich nicht das denen der Carbonkotflügel auffällt.
Oder ist das schon mal jemandem passiert?
Die Kurve ist die schönste und einzig legitime Art, sich um die Ecke zu bringen!