Hi,
"StVZO
§49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
Kraftfahrzeuge müssen so beschaffen sein, daß die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt. Fahrgeräusch-Grenzwerte: bis 30.09.83 84dB, bis 30.09.90 86dB, bis 30.09.95 82dB und ab 01.10.95 80dB !
Auspuffanlagen, die im Rahmen der Betriebserlaubnis des Kraftrads nach §20 oder 21 StVZO genehmigt wurden sowie Austauschanlagen und deren Einzelteile dürfen in Deutschland nur verwendet oder feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie mit dem vom KBA oder einer zuständigen Behörde eines EG-Mitgliedstaates EWG-Betriebserlaubniszeichen gekennzeichnet sind. "
In der StVZO ist von FAHRGERÄUSCHGRENZWERTEN die Rede.
Für die polizeiliche Überprüfung, oder auch an Rennstrecken, wird das Standgeräusch genommen, weil es schneller und einfacher zu ermitteln ist.
Dafür ist der Wert für das Standgeräusch bei zugehöriger Drehzahl auf dem Typenschild am Rahmen angegeben.
Hast Du noch weitere Fragen - google weiß das

ABS/DTC; Schaltassi; Heizgriffe; HP Race Parts Stahlbus; duo-drive-Soziushaltegriff; gilles rgk2; Sitzhöhe 860mm=Wunderlich plus 4cm;
STOMPGRIP; PAZZO PLA-17H-BL; LSL Brems- + Kupplungshebel kurz; LSL-Rastenanlage mit Umkehrschaltung (TÜV); HP Race Parts Bremshebelschutz; alphaRacing Sturzpads; GBRacing/BigRISK-Motorprotektoren; Öhlins 10,5/10,0 Gabelfedern (Stage1), Dämpfer mit FRS Stage2 und 100er Öhlinsfeder;
HSR-Radial-Reifenwärmer XXL; B V02 SBK f:med/r:soft