Jetzt ist es passiert ....

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Jetzt ist es passiert ....

Beitragvon MSHPU » 25.07.2013, 15:19

Bauteile des Reifens? Grammatik auch schlecht, inhaltlich aber eindeutig... ;-)
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Re: Jetzt ist es passiert ....

Beitragvon Wobbly » 25.07.2013, 15:52

MSHPU hat geschrieben:Bauteile des Reifens? Grammatik auch schlecht, inhaltlich aber eindeutig... ;-)

So ist das nun einmal mit e-mail. Dafuer gab es in wenigen Minuten Antwort.
Das mit den Bauteilen ist schon richtig. Ich habe den Reifen da gekauft wo unser Auto her ist:
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Re: Jetzt ist es passiert ....

Beitragvon Markus2802 » 25.07.2013, 16:45

Normal ist das auch mit Rennstreckenbetrieb kein Ding. Ob das allerdings auch in der Garantieverlängerung gilt weiß ich nicht.

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Re: Jetzt ist es passiert ....

Beitragvon scaltbrok » 25.07.2013, 16:46

Also mein händler hat mich nicht drauf hingewiesen das moppeds die zwischendurch auf der renne waren nicht durch die verlängerung abgedeckt wären..
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Re: Jetzt ist es passiert ....

Beitragvon Markus2802 » 25.07.2013, 16:49

scaltbrok hat geschrieben:Also mein händler hat mich nicht drauf hingewiesen das moppeds die zwischendurch auf der renne waren nicht durch die verlängerung abgedeckt wären..


Das mag sein. Aber bei der normalen Garantie ist das gar kein Problem.
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Re: Jetzt ist es passiert ....

Beitragvon Bjoern » 25.07.2013, 16:55

So wie ich das verstanden habe, darf der Händler keine Garantieverlängerung mehr anbieten wenn er davon weiß, dass das Fahrzeug auf der Renne genutzt wird. Solltest Du aber bereits eine abgeschlossen haben wird diese auch im Schadensfall greifen. So denke ich mir das.

Aber genau das habe ich mir auch gedacht: Keiner hat mir gesagt, dass wenn das Ding auf der Renne explodiert, die Garantie nicht mehr gültig ist. Oder, dass wenn ich ne andere Verkleidung dranmache ...

Das Ding ist für die Renne gemacht und wird als Hochleistungsprodukt verkauft. Soll ich damit etwa durch die Alpen schwuchteln oder wie?
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Re: Jetzt ist es passiert ....

Beitragvon Markus2802 » 25.07.2013, 16:57

Bjoern hat geschrieben:So wie ich das verstanden habe, darf der Händler keine Garantieverlängerung mehr anbieten wenn er davon weiß, dass das Fahrzeug auf der Renne genutzt wird. Solltest Du aber bereits eine abgeschlossen haben wird diese auch im Schadensfall greifen. So denke ich mir das.

Aber genau das habe ich mir auch gedacht: Keiner hat mir gesagt, dass wenn das Ding auf der Renne explodiert, die Garantie nicht mehr gültig ist. Oder, dass wenn ich ne andere Verkleidung dranmache ...

Das Ding ist für die Renne gemacht und wird als Hochleistungsprodukt verkauft. Soll ich damit etwa durch die Alpen schwuchteln oder wie?



Wie gesagt, bisher war BMW da Null zickig!
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Re: Jetzt ist es passiert ....

Beitragvon Wobbly » 25.07.2013, 16:57

Auszug Garantieverlaengerung (i.e., Versicherung):
Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden…die aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen.

Für die Werksgarantie gilt ähnliches. Schau selbst nach.

Tom--der seine RR nur benutzt um durch die Alpen "zu schwuchteln."

Und: http://www.bmw-motorrad.de/de/de/financial/media/BMW_FS_Motorrad_Garantie_Produktinformation.pdf
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Re: Jetzt ist es passiert ....

Beitragvon MSHPU » 25.07.2013, 17:41

Bjoern hat geschrieben:Das Ding ist für die Renne gemacht und wird als Hochleistungsprodukt verkauft. Soll ich damit etwa durch die Alpen schwuchteln oder wie?


Das ist nicht nur inhaltlich falsch (die Werbung hat keine Relevanz für die Gewährleistung wie man u.a. auch am genannten Beispiel Nissan sieht), sondern den Straßenfahrern gegenüber auch noch reichlich arrogant abwertend. Wenn man dann noch weiß, dass Wobbly in diesem Thread reichlich aktiv ist, wird es insgesamt ein richtig peinlich dümmliches Fettnäpfchen...
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Re: Jetzt ist es passiert ....

Beitragvon scaltbrok » 25.07.2013, 17:44

Den absatz den du kursiv geschrieben hast find ich da aber nicht.

Ein wettbewerbsmotorrad ist meine nicht. Nur wo ist der unterschied zu einem rennmotorrad? Ich würde meine ein ls und trainingsmotorrad nennen ;)

Edit: gut habs nachgelesen, das heisst jetzt immer schnell originale verkleidung dran bevors zum händler geht?
Zuletzt geändert von scaltbrok am 25.07.2013, 17:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Jetzt ist es passiert ....

Beitragvon Bjoern » 25.07.2013, 17:51

MSHPU hat geschrieben:
Bjoern hat geschrieben:Das Ding ist für die Renne gemacht und wird als Hochleistungsprodukt verkauft. Soll ich damit etwa durch die Alpen schwuchteln oder wie?


Das ist nicht nur inhaltlich falsch (die Werbung hat keine Relevanz für die Gewährleistung wie man u.a. auch am genannten Beispiel Nissan sieht), sondern den Straßenfahrern gegenüber auch noch reichlich arrogant abwertend. Wenn man dann noch weiß, dass Wobbly in diesem Thread reichlich aktiv ist, wird es insgesamt ein richtig peinlich dümmliches Fettnäpfchen...


Verstehe nicht genau was Du meinst? Was für eine Werbung und was für ein Fettnäpfchen? Kannst Du das bitte nochmal erklären?
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Re: Jetzt ist es passiert ....

Beitragvon MSHPU » 25.07.2013, 17:55

Wobbly hat geschrieben:Auszug Garantieverlaengerung (i.e., Versicherung):
Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden…die aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen.


Das ist gleich in mehrfacher Hinsicht interessant, vielleicht kann Triple Laux da mal seine Meinung zu sagen:

1. Renncharakter darf man wohl als alles definieren, das Startampel und Zielflagge hat, auch wenn es nur Vergleichsfahrt genannt wird. Aber was ist mit dem reinen freien Fahren? Mit Instruktor gibt es ja Urteile, die eine hohe Chance geben, das als Fahrsicherheitstraining eingestuft zu bekommen. Richtig freies Fahren dürfte wohl eine Einzelfallentscheidung sein, außer - und hier kommt Punkt 2 ins Spiel:

2. man definiert freies Fahren generell als "die dazugehörigen Übungsfahrten". Das bedeutet dann, dass man auch ohne Rennteilnahme beim freien Fahren generell üben würde. Auch hier wird es wieder spannend - was ist wenn jemand, der noch nie ein Rennen gefahren ist, an einem Termin teilnimmt, bei dem gar kein Rennen angeboten wird? Für was will der dann üben? Dagegen wird wohl jemand, der in einem Cup angemeldet ist und ein permanentes Rennstreckenmotorrad fährt, generell am "Üben" sein. Dazwischen lassen sich diverse Zwischenstufen finden, das ist schon spannend.

3. Spannend ist auch die allgemeine Aussage, dass nicht für Schäden aus ... gehaftet wird. Das suggeriert ja, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen Rennstreckenbenutzung und dem Schaden sein muss. Aus meiner Sicht öffnet der Versicherungsanbieter damit das Tor, bei allen Schäden auf einer Regulierung zu bestehen, die nicht vom erhöhten Verschleiß der Rennstrecke kommen. Das gilt aus meiner Sicht für alles, das mit der Elektronik zu tun hat, denn dort kann es eigentlich keinen Verschleiß geben und damit auch keinen beschleunigten Verschleiss, weil man auf der Rennstrecke war.

4. Die oberen Punkte sind allerdings vermutlich wenig relevant, wenn man auf einen Richter trifft, der nicht Motorrad oder eine Harley fährt, der wird dann beim Rennstreckenbesuch wohl immer vom Renncharakter ausgehen, weil er geistig gar nicht in der Lage ist, das richtig zu differenzieren. :mrgreen:
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Re: Jetzt ist es passiert ....

Beitragvon RR Klaus » 25.07.2013, 17:57

Er meint die Werbung die BMW mit der RR macht und das Fettnäpfchen, Wobbly fährt fast nur in den Alpen :shock: Mach Dir keinen Kopf, Wobbly ist cool, der kann damit umgehen. :lol:
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Re: Jetzt ist es passiert ....

Beitragvon MSHPU » 25.07.2013, 18:00

Bjoern hat geschrieben:
MSHPU hat geschrieben:
Bjoern hat geschrieben:Das Ding ist für die Renne gemacht und wird als Hochleistungsprodukt verkauft. Soll ich damit etwa durch die Alpen schwuchteln oder wie?


Das ist nicht nur inhaltlich falsch (die Werbung hat keine Relevanz für die Gewährleistung wie man u.a. auch am genannten Beispiel Nissan sieht), sondern den Straßenfahrern gegenüber auch noch reichlich arrogant abwertend. Wenn man dann noch weiß, dass Wobbly in diesem Thread reichlich aktiv ist, wird es insgesamt ein richtig peinlich dümmliches Fettnäpfchen...


Verstehe nicht genau was Du meinst? Was für eine Werbung und was für ein Fettnäpfchen? Kannst Du das bitte nochmal erklären?


Kein Problem. Fettnäpfchen weil Wobbly im Forum sehr aktiv und bekennender Alpen Fahrer ist, auch bei Schnee auf dem Pass und bei sonstigen Bedingungen, wo viele andere lieber vor dem Kamin sitzen bleiben. Da ist "Alpenschwuchteln" natürlich etwas unpassend.

Mit Werbung meinte ich, dass es egal ist, als was die BMW verkauft wird. Egal wie viele Spots oder Poster man sieht, bei der die RR auf der Rennstrecke fährt, wird die RR genauso wie jedes andere Fahrzeug auch, immer als Straßenfahrzeug verkauft. Das Image, dass die Hersteller suggerieren, ist in unseren Köpfen relevant, aber niemals juristisch. Du kannst z.B. aus der Tatsache, dass eine HP4 eine Launch Control hat nicht ableiten, dass die übliche Rechtsprechung für dich nicht gilt. Will sagen, du hast keine zusätzlichen Rechte oder Ansprüche, auch hier gilt, dass eben die Rennstreckenbenutzung ein heißes Eisen ist - BMW sichert dir keine zusätzlichen Eigenschaften zu, die anderen Modellen fehlen, jedenfalls nicht im juristischen Sinn.
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Re: Jetzt ist es passiert ....

Beitragvon scaltbrok » 25.07.2013, 18:02

MSHPU hat geschrieben:
Wobbly hat geschrieben:Auszug Garantieverlaengerung (i.e., Versicherung):
Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden…die aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen.


Das ist gleich in mehrfacher Hinsicht interessant, vielleicht kann Triple Laux da mal seine Meinung zu sagen:

1. Renncharakter darf man wohl als alles definieren, das Startampel und Zielflagge hat, auch wenn es nur Vergleichsfahrt genannt wird. Aber was ist mit dem reinen freien Fahren? Mit Instruktor gibt es ja Urteile, die eine hohe Chance geben, das als Fahrsicherheitstraining eingestuft zu bekommen. Richtig freies Fahren dürfte wohl eine Einzelfallentscheidung sein, außer - und hier kommt Punkt 2 ins Spiel:

2. man definiert freies Fahren generell als "die dazugehörigen Übungsfahrten". Das bedeutet dann, dass man auch ohne Rennteilnahme beim freien Fahren generell üben würde. Auch hier wird es wieder spannend - was ist wenn jemand, der noch nie ein Rennen gefahren ist, an einem Termin teilnimmt, bei dem gar kein Rennen angeboten wird? Für was will der dann üben? Dagegen wird wohl jemand, der in einem Cup angemeldet ist und ein permanentes Rennstreckenmotorrad fährt, generell am "Üben" sein. Dazwischen lassen sich diverse Zwischenstufen finden, das ist schon spannend.

3. Spannend ist auch die allgemeine Aussage, dass nicht für Schäden aus ... gehaftet wird. Das suggeriert ja, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen Rennstreckenbenutzung und dem Schaden sein muss. Aus meiner Sicht öffnet der Versicherungsanbieter damit das Tor, bei allen Schäden auf einer Regulierung zu bestehen, die nicht vom erhöhten Verschleiß der Rennstrecke kommen. Das gilt aus meiner Sicht für alles, das mit der Elektronik zu tun hat, denn dort kann es eigentlich keinen Verschleiß geben und damit auch keinen beschleunigten Verschleiss, weil man auf der Rennstrecke war.

4. Die oberen Punkte sind allerdings vermutlich wenig relevant, wenn man auf einen Richter trifft, der nicht Motorrad oder eine Harley fährt, der wird dann beim Rennstreckenbesuch wohl immer vom Renncharakter ausgehen, weil er geistig gar nicht in der Lage ist, das richtig zu differenzieren. :mrgreen:


So sehe ich das auch.. Ich habe in nächster zeit nicht vor an rennen teilzunehmen. Aber zählt jetzt ein wenig aufm ring rumrollen als übungsfahrt für ein rennen??

Also doch original verkleidung behalten und bei einem vermeintlichen garantiefall umbauen..
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