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Victoria Top Cover Grobe Fahrlässigkeit

BeitragVerfasst: 08.06.2010, 17:45
von schrader999
Habe gerade meinen Victoria Top Cover TK/VK Versicherunsschein erhalten und bin über folgendes überrascht:

Haftung bei grober Fahrlässigkeit ist nur eingeschränkt. Hier im Forum haben einige geschrieben, dass bei Top Cover die Grobe Fahrlässigkeitsklausel getsrichen ist. Bei mir ist die drin.
In den Vertragsgrundlagen steht "Ist ihr Verhalten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschulden entsprechenden Verhältnis zu kürzen."

Können diejenigen die eine Top Cover bitte mal nachsehen, ob ihr das auch drinhabt, oder wie wurde die Ausschlussklausel bei Euch gestrichen?


Danke.

Re: Victoria Top Cover Grobe Fahrlässigkeit

BeitragVerfasst: 09.06.2010, 14:06
von Michel-RR
ist bei mir auch so. Keine Streichung der Klausel.

Re: Victoria Top Cover Grobe Fahrlässigkeit

BeitragVerfasst: 09.06.2010, 15:23
von Giovanni
Die Versicherungsprämie soll ja für die VK recht niedrig sein, (oder?) aber jetzt
stellt sich die Frage wo geht die grobe Fahrlässigkeit an, und was ist die Versicherung dann wert?? :?:

Re: Victoria Top Cover Grobe Fahrlässigkeit

BeitragVerfasst: 09.06.2010, 15:47
von MSHPU
Genau der Punkte wurde glaube ich schon in einem anderen Thread diskutiert. Ich bin auch bei der Viktoria und ich habe nicht vor, grob Fahrlässig zu fahren. Die Hürde für grobe Fahrlässigkeit ist recht hoch und so dämlich werde ich mich nicht anstellen.

Grobe Fahrlässigkeit ist meist auch grobe Dummheit (Rauchen im Bett vor dem Einschlafen etc.) und ganz ehrlich sehe ich keinen Grund, für extreme Dummheit von anderen mitzuzahlen. Für Unachtsamkeiten ja (Vorfahrt genommen etc.), dafür gibt es Versicherungen, aber nicht für wirklich grobe Dummheit.

Insofern interessiert mich der Ausschluss dieser Klausel relativ wenig und die Versicherung ist für mich viel Wert. Sorry, wenn das jetzt als etwas hart geschrieben verstanden wird, aber ich glaube einfach daran, dass man für sein Handeln Verantwortung übernehmen sollte.

Re: Victoria Top Cover Grobe Fahrlässigkeit

BeitragVerfasst: 09.06.2010, 16:14
von schrader999
MSHPU hat geschrieben:Genau der Punkte wurde glaube ich schon in einem anderen Thread diskutiert. Ich bin auch bei der Viktoria und ich habe nicht vor, grob Fahrlässig zu fahren. Die Hürde für grobe Fahrlässigkeit ist recht hoch und so dämlich werde ich mich nicht anstellen.

Grobe Fahrlässigkeit ist meist auch grobe Dummheit (Rauchen im Bett vor dem Einschlafen etc.) und ganz ehrlich sehe ich keinen Grund, für extreme Dummheit von anderen mitzuzahlen. Für Unachtsamkeiten ja (Vorfahrt genommen etc.), dafür gibt es Versicherungen, aber nicht für wirklich grobe Dummheit.

Insofern interessiert mich der Ausschluss dieser Klausel relativ wenig und die Versicherung ist für mich viel Wert. Sorry, wenn das jetzt als etwas hart geschrieben verstanden wird, aber ich glaube einfach daran, dass man für sein Handeln Verantwortung übernehmen sollte.


Nun ja eigentlich wurde das Thema des Threads noch nicht diskutiert. Denn es wurde Top Cover immer beschrieben mit Auschluss dieser Klausel.
Jetzt geht es darum, ob die Top Cover mal mit, mal ohne verkauft wird. Es sei dahingestellt, ob die jemand braucht oder will.
Was ich auf keinen Fall will ist die Klausel drin haben, wenn ich die bei einem anderen Agenten nicht drin habe.
Die Klausel öffnet auf alle Fälle der Versicherung einen Ermessensspielraum ein, Leistungen zu kürzen, der letztendlich dann vor Gericht geklärt werden muss (Grobe Fahrlässigkeit ist nämlich nicht definiert und im Streitfall musst du klagen :( ). Daher ist es durchaus sinnvoll die Klausel gestrichen zu haben. Reifenplatzer bei 200 mk/h. (Gar nicht so schnell für die RR). Motorrad hat nen erheblichen Schaden, weil Reifen das Heck beschädigt hat, Felge im Eimer, mit ein bisschen Pech noch viel mehr. Die Versicherung zieht dir Leistungen ab, weil das Fahren 70 km/h über der Richtgeschwindigkeit nach Meinung der Versicherung schon grob fahrlässig ist. Der Meinung bist du wahrscheinlich nicht, also geht es ab vor Gericht. Wer also nicht unbedingt seine Freizeiz mit Anwälten und vor Gericht verbringen will ist mit der ausgeschlossenen Klausel sicherlich besser dran.

Es ist übrigens eine Klausel, die tendenziell immer weniger Versicherer drin haben (seit einem Urteil in sehr hoher Instanz, der den Hop oder Top Auschluss bei grober Fahrlässigkeit als rechtswidrig erklärt hat). Angeblich sollen 2011 noch einige Versicherungen nachziehen.

Re: Victoria Top Cover Grobe Fahrlässigkeit

BeitragVerfasst: 09.06.2010, 16:15
von PeteRR
MSHPU hat geschrieben:Genau der Punkte wurde glaube ich schon in einem anderen Thread diskutiert. Ich bin auch bei der Viktoria und ich habe nicht vor, grob Fahrlässig zu fahren. Die Hürde für grobe Fahrlässigkeit ist recht hoch und so dämlich werde ich mich nicht anstellen.
....

.


Hmm...wer hat schon vor grob fahrlässig zu fahren!?...ich auch nicht!!...aber wie hoch ist die Hürde denn??...reicht da nicht schon ne Geschwindigkeitsüberschreitung??...man kennt das ja, wenn ne Versicherung für egal was bezahlen soll winden sie sich so gut sie können.

Bin auch bei der Victoria...hab allerdings den Tarif ""Sicherheitspaket Ideal"...da zählt grobe Fahrlässigkeit nur bei Alkohol und Drogenkonsum...alles andere ist ausgeklammert.

Re: Victoria Top Cover Grobe Fahrlässigkeit

BeitragVerfasst: 09.06.2010, 16:26
von pRo
was zahlst du denn wenn man fragen darf?
ich zb zahle mit top cover und vollkasko sf8 , sb 500/150 223 euro alle 3 monate

Re: Victoria Top Cover Grobe Fahrlässigkeit

BeitragVerfasst: 09.06.2010, 16:46
von Phil
Grob Fahrlässig ist zum Beispiel schon wenn du noch bei Gelb über eine Ampel fährst und der andere schon losfährt und es zum Unfall kommt.
Ist aber alles Ermessensspielraum im Einzelfall. Ersteres habe ich aber schon gelesen und habe es zitiert.

Re: Victoria Top Cover Grobe Fahrlässigkeit

BeitragVerfasst: 09.06.2010, 19:02
von PeteRR
pRo hat geschrieben:was zahlst du denn wenn man fragen darf?
ich zb zahle mit top cover und vollkasko sf8 , sb 500/150 223 euro alle 3 monate


Klar darfst Du.:-)

Zahle bei SF13...VK/SB500 TK/SB150...569,-€/Jahr.

Re: Victoria Top Cover Grobe Fahrlässigkeit

BeitragVerfasst: 09.06.2010, 22:37
von Hansolo
schrader999 hat geschrieben:
MSHPU hat geschrieben:Genau der Punkte wurde glaube ich schon in einem anderen Thread diskutiert. Ich bin auch bei der Viktoria und ich habe nicht vor, grob Fahrlässig zu fahren. Die Hürde für grobe Fahrlässigkeit ist recht hoch und so dämlich werde ich mich nicht anstellen.

Grobe Fahrlässigkeit ist meist auch grobe Dummheit (Rauchen im Bett vor dem Einschlafen etc.) und ganz ehrlich sehe ich keinen Grund, für extreme Dummheit von anderen mitzuzahlen. Für Unachtsamkeiten ja (Vorfahrt genommen etc.), dafür gibt es Versicherungen, aber nicht für wirklich grobe Dummheit.

Insofern interessiert mich der Ausschluss dieser Klausel relativ wenig und die Versicherung ist für mich viel Wert. Sorry, wenn das jetzt als etwas hart geschrieben verstanden wird, aber ich glaube einfach daran, dass man für sein Handeln Verantwortung übernehmen sollte.


Nun ja eigentlich wurde das Thema des Threads noch nicht diskutiert. Denn es wurde Top Cover immer beschrieben mit Auschluss dieser Klausel.
Jetzt geht es darum, ob die Top Cover mal mit, mal ohne verkauft wird. Es sei dahingestellt, ob die jemand braucht oder will.
Was ich auf keinen Fall will ist die Klausel drin haben, wenn ich die bei einem anderen Agenten nicht drin habe.
Die Klausel öffnet auf alle Fälle der Versicherung einen Ermessensspielraum ein, Leistungen zu kürzen, der letztendlich dann vor Gericht geklärt werden muss (Grobe Fahrlässigkeit ist nämlich nicht definiert und im Streitfall musst du klagen :( ). Daher ist es durchaus sinnvoll die Klausel gestrichen zu haben. Reifenplatzer bei 200 mk/h. (Gar nicht so schnell für die RR). Motorrad hat nen erheblichen Schaden, weil Reifen das Heck beschädigt hat, Felge im Eimer, mit ein bisschen Pech noch viel mehr. Die Versicherung zieht dir Leistungen ab, weil das Fahren 70 km/h über der Richtgeschwindigkeit nach Meinung der Versicherung schon grob fahrlässig ist. Der Meinung bist du wahrscheinlich nicht, also geht es ab vor Gericht. Wer also nicht unbedingt seine Freizeiz mit Anwälten und vor Gericht verbringen will ist mit der ausgeschlossenen Klausel sicherlich besser dran.

Es ist übrigens eine Klausel, die tendenziell immer weniger Versicherer drin haben (seit einem Urteil in sehr hoher Instanz, der den Hop oder Top Auschluss bei grober Fahrlässigkeit als rechtswidrig erklärt hat). Angeblich sollen 2011 noch einige Versicherungen nachziehen.



Bei mir steht das mit dem grob Fahrlässigen Ausschluss in der Police unter den Anmerkungen zum Diebstahl bei der Stilllegung.
Gemäss meinem Agenten ist bei TopCover der Ausschluss der groben Fahrlässigkeit ansonsten nur bei Alkohol und Vorsatz.

Re: Victoria Top Cover Grobe Fahrlässigkeit

BeitragVerfasst: 10.06.2010, 09:11
von Giovanni
Grad der Fahrlässigkeit im Zivilrecht.

Grobe Fahrlässigkeit ist die Verletzung der erforderlichen Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohem Maße. Einfache Fahrlässigkeit liegt demgegenüber vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nur in einem normalen Maß verletzt wurde.

Das Pendant der groben Fahrlässigkeit im Zivilrecht ist im Strafrecht die Leichtfertigkeit.

Auch derjenige, der nur für die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten einzustehen hat, ist von der Haftung wegen grober Fahrlässigkeit nicht befreit.

Klauseln in Allgemeinen Beschäftsbedingungen, die einen Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruht, sind verboten und daher unwirksam. :?: :idea:


So steht´s im Juraforum.

Re: Victoria Top Cover Grobe Fahrlässigkeit

BeitragVerfasst: 10.06.2010, 11:34
von MSHPU
Das würde auch mit der Aussage weiter oben zusammenpassen, dass die Versicherungen ihre Bedingungen mehr und mehr anpassen. Hört sich relativ eindeutig an, dass der Ausschluss von grober Fahrlässigkeiten vielleicht gar nicht möglich ist. Das ist i.d.R. natürlich gut, weil es die Grauzone vermeidet, aber wenn jemand mit 3 Promille an den Baum fährt sollten meine Versicherungsbeiträge trotzdem nicht dafür aufkommen müssen. :D Oder wenn jemand 30 Jahre raucht und dann eine 50.000 Euro Lungen-OP braucht, aber das ist ein anderes Thema :mrgreen:

Re: Victoria Top Cover Grobe Fahrlässigkeit

BeitragVerfasst: 11.06.2010, 13:55
von bazi
Grob fahrlässig schließlich handelt derjenige, der "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht läßt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müßte (ständige Rechtsprechung seit RG, Bd. 141, . 131). Grob fahrlässig sind "schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen" (BAG, VersR 68, S. 738). Grob fahrlässig ist derjenige, der "unbekümmert und leichtfertig handelt" (BGH VersR 66, S. 745) bzw. "die Sorgfalt außer Acht läßt, die sich aus den nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als auffallende Sorglosigkeit heraushebt" (BGH VersR 89, S. 830). Grob fahrlässig handelt schließlich derjenige, der "einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen" (BGH VersR 94, S. 314).

Populär ausgedrückt: Grob fahrlässig ist ein Handeln immer dann, wenn sich jeder vernünftige Mensch an den Kopf langt und sagt: "Wie kann man nur...!"

Re: Victoria Top Cover Grobe Fahrlässigkeit

BeitragVerfasst: 11.06.2010, 14:17
von Hanjo
bazi hat geschrieben:Grob fahrlässig schließlich handelt derjenige, der "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht läßt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müßte (ständige Rechtsprechung seit RG, Bd. 141, . 131). Grob fahrlässig sind "schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen" (BAG, VersR 68, S. 738). Grob fahrlässig ist derjenige, der "unbekümmert und leichtfertig handelt" (BGH VersR 66, S. 745) bzw. "die Sorgfalt außer Acht läßt, die sich aus den nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als auffallende Sorglosigkeit heraushebt" (BGH VersR 89, S. 830). Grob fahrlässig handelt schließlich derjenige, der "einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen" (BGH VersR 94, S. 314).

Populär ausgedrückt: Grob fahrlässig ist ein Handeln immer dann, wenn sich jeder vernünftige Mensch an den Kopf langt und sagt: "Wie kann man nur...!"


....Motorrad fahren.

Und nun komm mir nicht mit ... so war das nicht gement.... Da gibts genug die das sagen :shock:


Cheers Hanjo

Re: Victoria Top Cover Grobe Fahrlässigkeit

BeitragVerfasst: 11.06.2010, 15:13
von HAF_Div28
Hanjo hat geschrieben:
....Motorrad fahren.

Und nun komm mir nicht mit ... so war das nicht gement.... Da gibts genug die das sagen :shock:


Cheers Hanjo



Da hat Hanjo Recht, mein Nachbar schüttelt schon den Kopf wenn ich die RR nur anmache.
Ist also wieder extrem Auslegungssache.