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Wie laut darf ein Motorrad sein?

BeitragVerfasst: 08.05.2012, 14:37
von StefanMe
Ich möchte diese Frage allgemein stellen. Nicht unbedingt auf meine RR bezogen. Was gibt hier der TÜV bzw. Deutschland vor? In meinem Fahrzeug steht 103dB bei 6500u/min drin. Das kommt mir doch ein bissl viel vor...

Bin vor allem an offiziellen Sachen interessiert. Vielleicht gibt es dazu eine Seite vom TÜV oder so wo das Handfest drin steht?

Re: Wie laut darf ein Motorrad sein?

BeitragVerfasst: 08.05.2012, 15:00
von folger
Kommt von dir nicht die Aussage: wenn du nach StVO fahren willst kaufst du dir ein Mofa und keine RR?
Und jetzt so ein Fred?

BMW hat eine Betriebserlaubnis für die RR. Mit eingetragenen 103dB(A). Um wieviel offizieller soll es denn noch sein?

Re: Wie laut darf ein Motorrad sein?

BeitragVerfasst: 08.05.2012, 15:12
von StefanMe
folger hat geschrieben:Kommt von die nicht die Aussage: wenn du nach StVO fahren willst kaufst du dir ein Mofa und keine RR?
Und jetzt so ein Fred?

BMW hat eine Betriebserlaubnis für die RR. Mit eingetragenen 103dB(A). Um wieviel offizieller soll es denn noch sein?


Nein, ganz falsch verstanden. Nochmal genau durchlesen. "Wie laut darf EIN (nicht mein) Motorrad sein?" mich interessiert es nur, weil wir hier in der Arbeit drüber gerdet haben und alle doch sehr erstaunt waren das bei mir 103dB drin steht. Ich habe auch die "Soundklappe" ausgehängt und nen Akra dran. Wurde bis jetzt schon ein paar mal aufgehalten, aber die Lautstärke hat niemand interessiert. Aber keiner konnte eine genaue Aussage darüber machen wo denn jetzt wirklich die dB beschränkung liegt. Ob es überhaupt eine gibt...

Re: Wie laut darf ein Motorrad sein?

BeitragVerfasst: 08.05.2012, 15:39
von Benedikt
also die 103 db das ist der lärmpegel im stand von der rr, schau nochmal in deinen schein und suche nach dem fahrgeräusch (U.3) ist gleich 80 db bei der rr, also deutlich niedriger!

Re: Wie laut darf ein Motorrad sein?

BeitragVerfasst: 08.05.2012, 15:43
von StefanMe
Benedikt hat geschrieben:also die 103 db das ist der lärmpegel im stand von der rr, schau nochmal in deinen schein und suche nach dem fahrgeräusch (U.3) ist gleich 80 db bei der rr, also deutlich niedriger!


Ahhh das kommt dem schon näher was ich gelsen habe. Ich glaube 80 plus 1dB toleranz. Kann mir das jemand bestätigen?

Re: Wie laut darf ein Motorrad sein?

BeitragVerfasst: 08.05.2012, 15:48
von JoWiCo
Hi,

"StVZO
§49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage

Kraftfahrzeuge müssen so beschaffen sein, daß die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt. Fahrgeräusch-Grenzwerte: bis 30.09.83 84dB, bis 30.09.90 86dB, bis 30.09.95 82dB und ab 01.10.95 80dB !
Auspuffanlagen, die im Rahmen der Betriebserlaubnis des Kraftrads nach §20 oder 21 StVZO genehmigt wurden sowie Austauschanlagen und deren Einzelteile dürfen in Deutschland nur verwendet oder feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie mit dem vom KBA oder einer zuständigen Behörde eines EG-Mitgliedstaates EWG-Betriebserlaubniszeichen gekennzeichnet sind. "

In der StVZO ist von FAHRGERÄUSCHGRENZWERTEN die Rede.
Für die polizeiliche Überprüfung, oder auch an Rennstrecken, wird das Standgeräusch genommen, weil es schneller und einfacher zu ermitteln ist.
Dafür ist der Wert für das Standgeräusch bei zugehöriger Drehzahl auf dem Typenschild am Rahmen angegeben.

Hast Du noch weitere Fragen - google weiß das :shock:

Re: Wie laut darf ein Motorrad sein?

BeitragVerfasst: 08.05.2012, 15:49
von Lukyskywalker
So weit ich mich erinnern kann, wurde meine mit der org. Anlage auf einer Rennstrecke gemessen. Es sind ca. 93db bei 7000U im Stand gewesen.

Re: Wie laut darf ein Motorrad sein?

BeitragVerfasst: 08.05.2012, 15:50
von Benedikt
habe gerade nochmal gesucht und dabei folgendes herausgefunden,...

bei neueren motorrädern das das fahrgeräusch von 80 db nicht überschritten werden, und wird im vorbeifahren gemessen.
das standgeräusch wird mit in den fahrzeugschein aufgenommen und dient bei polizeikontrollen zur einfacheren überprüfung ob die auspuffanlage,... den richtlinien entspricht.
das standgeräusch bei der rr ist sehr hoch und bei der fahrt wird durch die bekannte auspuffklappe das geräusch vermindert!

MfG Benedikt

Re: Wie laut darf ein Motorrad sein?

BeitragVerfasst: 09.05.2012, 01:08
von kischde
93 db bei 7000 mit weitgehend geschlossenem gas dürften realistisch sein. misst man bei derselben drehzahl mit hochdrehendem motor (klar kann dann die drehzahl nicht gehalten werden, das steht außer frage!), während das gas gut geöffnet ist, wird der wert ziemlich sicher anders aussehen und vermutlich näher an die 103 herankommen.
wollte meine letztes jahr in pforzheim auf einem .. sagen wir "tag der offenen tür" mal messen lassen, da reichte die zeit leider aber nicht. der leistungsprüfstand hatte mehr reiz ausgeübt und danach musste ich leider los ;)

Re: Wie laut darf ein Motorrad sein?

BeitragVerfasst: 13.05.2012, 19:57
von StefanMe
kann mir jemand sagen wie die Polizei das genau misst? Also einen Meter entfernt? Von der Seite? Ich hab so ein dB-Messgerät in der Arbeit um den Arbeitsbereich von Maschinen zu Messen... wäre mal interessant wie das mit dem Ausgehängten Zügen + Akra ist :D

Re: Wie laut darf ein Motorrad sein?

BeitragVerfasst: 13.05.2012, 22:37
von nico-enduro
Durchführungsvorschriften:

Das Mikrophon ist in der Höhe der Auspuffmündung aufzustellen, in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 m über der Fahrbahnoberfläche. Die Kapsel des Mikrophons muß gegen die Ausströmöffnung der Abgase gerichtet sein und zu dieser Öffnung einen Abstand von 0,5 m haben. Die Achse der größten Empfindlichkeit des Mikrophons muß parallel zur Fahrbahnoberfläche verlaufen und einen Winkel von 45° ± 10° zu der senkrechten Ebene bilden, in der die Austrittsrichtung der Abgase liegt.
Mit Bezug auf diese senkrechte Ebene ist das Mikrophon auf der Seite aufzustellen, die den größtmöglichen Abstand zwischen Mikrophon und dem Umriß des Kraftrads (ausschließlich Lenker) zuläßt. Hat das Auspuffsystem mehrere Mündungen, deren Mittenabstand nicht größer als 0,3 m ist, so ist das Mikrophon der Mündung zuzuordnen, die dem Kraftradumriß (ausschließlich Lenker) am nächsten liegt oder die den größten Abstand von der Fahrbahnoberfläche hat. Beträgt der Mittenabstand der Mündungen mehr als 0,3 m, so sind getrennte Messungen für jede Mündung vorzunehmen, wobei der größte gemessene Wert festzuhalten ist.
Die Drehzahl des Motors ist bei einem der folgenden Werte konstant zu halten:
- >NUM>S >DEN>2, wenn S größer als 5 000 U/min ist, - >NUM>3S >DEN>4, wenn S kleiner oder gleich 5 000 U/min ist.
"S" steht für die Nennleistungsdrehzahl gemäß Abschnitt 3.2.1.7 der Anlage 1 A.
Nach Erreichen der konstanten Drehzahl ist die Betätigungseinrichtung der Drosselklappe plötzlich in die Leerlaufstellung zurückzunehmen. Der Schallpegel ist während des Betriebsablaufs, der ein kurzzeitiges Beibehalten der konstanten Drehzahl sowie die gesamte Dauer der Verzögerung umfaßt, zu messen, wobei als Meßwert der maximale Anzeigenwert gilt.
Die Meßwerte sind am Meßgerät abzulesen und auf das nächstliegende ganze Dezibel auf- bzw. abzurunden.
Folgt dem Komma eine Ziffer zwischen 0 und 4, wird abgerundet; folgt ihm eine Ziffer zwischen 5 und 9, wird aufgerundet.
Es sind nur Meßwerte zu verwenden, deren Differenz bei drei unmittelbar aufeinanderfolgenden Messungen nicht größer als 2 dB (A) ist.
Als Meßergebnis gilt der höchste dieser drei Meßwerte.....

Re: Wie laut darf ein Motorrad sein?

BeitragVerfasst: 14.05.2012, 23:55
von Mane-RR
meine hat nur 100DB bei 6500 U/min und ist ne 2012er

Re: Wie laut darf ein Motorrad sein?

BeitragVerfasst: 14.05.2012, 23:59
von Vienna_s1000rr
ja die 12er modelle haben aller nur 100 db eingetragen 3 weniger als die baujahre zuvor...

mfg oliver