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Akrapovic e1-Einzelabnahme

Verfasst:
02.06.2013, 11:46
von phil_92
Hallo Forum,
ich bin kurz davor mir eine Komplettanlage zu kaufen.
nun bin ich auch die Racing-Anlage gestoßen mit den Daten:
4>2>1 V4A Anlage
Lambdanschluss
Hexagonal-Dämpfer 350 mm Mantellänge(hochgezogen)
mit dB-Eater V-TUV108
e24 Nr.0135(9)*
muss aber per Einzelabnahme eingetragen werden, und es wird keine Garantie übernommen.
Nun meine Frage wer hat es schon geschafft diese Anlage eintragen zu lassen und was sagt der tüv dazu ohne kat und ohne klappensteuerung herumzufahren?
danke für eure Hilfe
Gruß Philipp
Re: Akrapovic e1-Einzelabnahme

Verfasst:
02.06.2013, 12:19
von Dan0111
Meine ist eingetragen! Ich sag´s mal so, wie die originale aussieht ist ja hier erstmal zweitrangig und weiß der TüV ja garnicht. Ich habe meine montiert, bin hingefahren mit der bitte um Eintragung und das war´s.
Nun steht alles schön im Schein!

Re: Akrapovic e1-Einzelabnahme

Verfasst:
02.06.2013, 13:45
von RockstaRR
Die Eintragung hilft Dir aber nichts! Bei einer Polizeikontrolle wird das Bike ohne Kat stillgelegt und eine Anzeige wegen erlöschen der BE und Steuerhinterziehung geschrieben, wenn der Polizist sein Handwerk versteht...
Re: Akrapovic e1-Einzelabnahme

Verfasst:
02.06.2013, 15:38
von phil_92
Re: Akrapovic e1-Einzelabnahme

Verfasst:
02.06.2013, 15:57
von RockstaRR
Nur wenn Dieser separat homologiert wurde! Erkennt man daran, dass es von Akra eine extra Enummer und ABE für den KAT gibt!
Re: Akrapovic e1-Einzelabnahme

Verfasst:
02.06.2013, 18:02
von Dan0111
RockstaRR hat geschrieben:Die Eintragung hilft Dir aber nichts! Bei einer Polizeikontrolle wird das Bike ohne Kat stillgelegt und eine Anzeige wegen erlöschen der BE und Steuerhinterziehung geschrieben, wenn der Polizist sein Handwerk versteht...
Und woher weiß die Polizei das kein Kat drin ist wenn alles genau beschrieben und eingetragen im Schein steht und die AU Werte passen?

Sorry, aber genau dein Antwort ist so 100%ig typisch deutsch! Herr Komissar, Herr Komissar ich weiß da was...

Re: Akrapovic e1-Einzelabnahme

Verfasst:
02.06.2013, 19:35
von RockstaRR
Dan0111 hat geschrieben:RockstaRR hat geschrieben:Die Eintragung hilft Dir aber nichts! Bei einer Polizeikontrolle wird das Bike ohne Kat stillgelegt und eine Anzeige wegen erlöschen der BE und Steuerhinterziehung geschrieben, wenn der Polizist sein Handwerk versteht...
Und woher weiß die Polizei das kein Kat drin ist wenn alles genau beschrieben und eingetragen im Schein steht und die AU Werte passen?

Sorry, aber genau dein Antwort ist so 100%ig typisch deutsch! Herr Komissar, Herr Komissar ich weiß da was...

Die wissen es daher, da Du keine separaten Papiere für einen zugelassenen NachrüstKat hast! Glaubst Du etwa die Beamten scheren sich um die AU???

Der Tüv kann Dir eintragen was er will, wenn als Beispiel Dein Topf bei der Kontrolle zu laut ist darfst Du so trotzdem nicht weiterfahren!
Du wirst an mich denken, wenn Du das erste Mal in eine spezielle Motorradkontrolle an einen geschulten Beamten gerätst. Ich hab das hinter mir.
Ich will auch niemand belehren oder Polizei spielen,garantiert nicht!
Du hast jetzt die Info wie es ist und was Du damit machst ist deine Sache!
Re: Akrapovic e1-Einzelabnahme

Verfasst:
02.06.2013, 20:17
von MSHPU
Das verstehe ich irgendwie nicht, entweder etwas ist legal oder nicht.
Wenn das so stimmen würde, wären Eintragungen irrelevant und nur die Kontrolle auf der Straße wichtig. Das würde dann im Umkehrschluss auch bedeuten, dass Anlagen auch als reine Race Anlagen legal wären, solange sie in der Kontrolle den Grenzwert nicht überschreiten. Was ist, wenn ein Teil mit ABE in der Kontrolle zu laut ist. Irgendwie schwer vorstellbar...
Re: Akrapovic e1-Einzelabnahme

Verfasst:
02.06.2013, 21:31
von Darkness
Wenn bei einer Motorradkontrolle festgestellt wird das dein Bike zu laut ist spielt es keine Rolle egal ob du eine ABE oder Eintragung hast. Der Beamte stellt ein Sachmangel fest, Auspuff zu laut. Wie es dazu kommt ist dem Beamten erst mal völlig Wurst. Dein ESD könnte modifiziert sein, beschädigt sein, etc.
Es gibt auch Leute die den DB-Killer etwas kürzen an einer ABE Anlage, da hilft es auch nicht wenn du eine ABE vorweisen kannst. Die Kiste ist zu laut.
Das mit dem KAT oder nicht KAT ist ein sehr "leidiges" Thema das auch in vielen anderen Foren hitzig diskutiert wird.
Fakt ist: Nur weil es der TÜV eingetragen hat ist es noch lange nicht legal. Klingt erstmal komisch ist aber so.
Re: Akrapovic e1-Einzelabnahme

Verfasst:
02.06.2013, 22:13
von MSHPU
Illegale Modifikationen wie Kürzen sollte man mal außen vor lassen, wir reden hier von unveränderten und ordnungsgemäß eingetragenen Originalbauteilen.
Re: Akrapovic e1-Einzelabnahme

Verfasst:
02.06.2013, 23:08
von RockstaRR
Darkness hat geschrieben:Das mit dem KAT oder nicht KAT ist ein sehr "leidiges" Thema das auch in vielen anderen Foren hitzig diskutiert wird.
Fakt ist: Nur weil es der TÜV eingetragen hat ist es noch lange nicht legal. Klingt erstmal komisch ist aber so.
Endlich mal einer ausser mir, der sagt wie es ist. Leider müssen viele erst eigene Erfahrungen sammeln, um zu wissen wie es die rechtliche Lage wirklich besagt!
Ich wollte auf jeden Fall den Threadersteller nur die Möglichkeit geben, die Erfahrung nicht selbst machen zu müssen, da ein Post davor jemand schreibt er hat eine Racinganlage eintragen lassen und gut is! Weil das ist eben nicht so!

Re: Akrapovic e1-Einzelabnahme

Verfasst:
02.06.2013, 23:24
von Dan0111
Und für was gibt es dann deiner Meinung nach die Möglichkeit etwas eintragen zu lassen?
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Re: Akrapovic e1-Einzelabnahme

Verfasst:
02.06.2013, 23:27
von A1exx
MSHPU hat geschrieben:Illegale Modifikationen wie Kürzen sollte man mal außen vor lassen, wir reden hier von unveränderten und ordnungsgemäß eingetragenen Originalbauteilen.
Dann wird vermutlich ein Sachmangel festgestellt, welcher dazu führt, dass das Fahrzeug dem TÜV erneut zur Kontrolle vorgeführt werden muss, ggf. läuft sowas dann über eine Mängelkarte.
Absolut richtig, dass die Eintragung nicht ausreicht bspw. bei einem Gewindefahrwerk, beim TÜV wird das auf 50mm gedreht, dann fährt derjenige raus und dreht es auf 70mm runter. Darauf hat der TÜV dann keinen Einfluss mehr, daher wird vor Ort entschieden was Tatsache ist und nicht was irgendwann mal beim TÜV vorgeführt wurde.
Re: Akrapovic e1-Einzelabnahme

Verfasst:
02.06.2013, 23:41
von Dan0111
Leute, es geht hier um die stink originale Race Anlage. Da wurde nichts geändert oder sonstwas und die wurde so eingetragen. Ich weiß auch absolut nicht was dagegensprechen sollte wenn die Lautstärke und die Abgaswerte passen.
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Re: Akrapovic e1-Einzelabnahme

Verfasst:
02.06.2013, 23:55
von A1exx
Dan0111 hat geschrieben:Leute, es geht hier um die stink originale Race Anlage. Da wurde nichts geändert oder sonstwas und die wurde so eingetragen. Ich weiß auch absolut nicht was dagegensprechen sollte wenn die Lautstärke und die Abgaswerte passen.
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Ich glaube es ging auch nur darum: "Dämpfer bzw. Dämpfersatz besitzen eine EG-Typgenehmigung, ohne optionalen KAT keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr."
Womit gemeint war, dass ohne Kat (auch wenn eingetragen) das Motorrad vor Ort stillgelegt werden kann.