RRwolli hat geschrieben:BlaueS1R hat geschrieben:Da steht u. a.:
ZITAT:
•Hexagonal-Dämpfer mit EG-Typgenehmigung
Produkt muss per Einzelabnahme eingetragen werden.
Auspuffanlage besitzt keine EG Typgenehmigung und ist im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen. Der Dämpfer hat eine ABE- Nummer und kann in Einzelfällen per Einzelabnahme eingetragen werden. Wir übernehmen keinerlei Erfolgs- Garantie oder Kosten für diese Eintragung. ZITATende
Hat der Dämpfer nun eine EG-BE oder eine ABE??
Ich vermute du meinst keine ABE?!?)
Wie kann diese komplette Abgasanlage ggf. eingetragen, abgenommen werden, wenn es dafür keine gesetzlichen Möglichkeiten mehr für neuzeitliche, aktuelle Motorräder in DE gibt??
Das ist zumindest mein Stand der gesetzlichen Regelungen.
Bin ich nicht mehr auf dem laufenden??
Dann bitte ich um Info.
Danke!
Grüße
Frank
bei den Anlagen ist ein M-HR020 Dämpfer mit der e24 0135 (9) Numer dabei. Das ist der selbe Dämpfer wie für die eintragungsfreie Komplettanlage der RR. Da die Nummer nur für eine Modelltype gelten darf muß für die R das ganze eingetragen werden wenn man es genau nimmt. Ist genau das selbe wie der R1 Dämpfer der auch für die Mille bestimmt ist. Die Kat Patrone dazu ordern, eine Anfrage beim TÜV zur Sicherheit und so sind schon diverse Anlagen eingetragen worden.
Gruß
Wolfgang
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