Komplettanlage für S1000R

Private Suchanzeigen.

Re: Komplettanlage für S1000R

Beitragvon DrJones » 23.12.2015, 12:33

Die RR hat ein Interferenzrohr oder wie das heisst in der Krümmerregion, der R fehlt dies. Das dürfte wahrscheinlich auch der Unterschied sein.
Grüsse
Jonas
Benutzeravatar
DrJones
 
Beiträge: 1175
Registriert: 11.12.2013, 19:53
Wohnort: Zürich
Motorrad: S1000R 2014

Re: Komplettanlage für S1000R

Beitragvon BlaueS1R » 23.12.2015, 12:57

RRwolli hat geschrieben:
BlaueS1R hat geschrieben:Da steht u. a.:

ZITAT:
•Hexagonal-Dämpfer mit EG-Typgenehmigung

Produkt muss per Einzelabnahme eingetragen werden.
Auspuffanlage besitzt keine EG Typgenehmigung und ist im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen. Der Dämpfer hat eine ABE- Nummer und kann in Einzelfällen per Einzelabnahme eingetragen werden. Wir übernehmen keinerlei Erfolgs- Garantie oder Kosten für diese Eintragung. ZITATende

Hat der Dämpfer nun eine EG-BE oder eine ABE??
Ich vermute du meinst keine ABE?!?)

Wie kann diese komplette Abgasanlage ggf. eingetragen, abgenommen werden, wenn es dafür keine gesetzlichen Möglichkeiten mehr für neuzeitliche, aktuelle Motorräder in DE gibt??
Das ist zumindest mein Stand der gesetzlichen Regelungen.
Bin ich nicht mehr auf dem laufenden??

Dann bitte ich um Info.
Danke!

Grüße
Frank


bei den Anlagen ist ein M-HR020 Dämpfer mit der e24 0135 (9) Numer dabei. Das ist der selbe Dämpfer wie für die eintragungsfreie Komplettanlage der RR. Da die Nummer nur für eine Modelltype gelten darf muß für die R das ganze eingetragen werden wenn man es genau nimmt. Ist genau das selbe wie der R1 Dämpfer der auch für die Mille bestimmt ist. Die Kat Patrone dazu ordern, eine Anfrage beim TÜV zur Sicherheit und so sind schon diverse Anlagen eingetragen worden.

Gruß
Wolfgang


Gut, also bei einer Abgasanlage ohne EG-BE gibt es keinerlei Möglichkeit mehr in DE eine legale Eintragung vornehmen zu können. Bei unseren aktuellen Modellen! (Siehe unteres Zitat!)




Nun hat der besagte Endschalldämpfer eine EG-BE. Das ist demnach schon mal gut!

ABER der Krümmer verfügt über keinerlei EG-BE. Korrekt??!?

Auch wenn man diesen Krümmer nun mit einem Kat versieht, könnte das der Schwachpunkt für eine legale Einzelabnahme sein. Richtig??!?

Falls ja, hat kein TÜV-Prüfer eine legale Möglichkeit diese Komplettanlage eintragen zu dürfen.
Sollte er es doch machen, bleibt es illegal und ist unterm Strich das Geld nicht wert.

Nur alles meine persönlichen Rückschlüsse aufgrund der Tatsache das ...... siehe folgendes Zitat:

"Eine Begutachtung einer Auspuffanlage ohne EG-Genehmigungszeichen ist gemäß den Übergangsvorschriften zum § 49 Abs. 2a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nur für Krafträder zulässig, die vor dem 01.04.1994 erstmalig in den Verkehr gebracht wurden."

Faktisch könnte das bedeuten:
Man kann (nicht darf) sich auf öffentlicher Strasse wahrscheinlich relativ sicher bewegen, weil ggf. jemand was entsprechendes eingetragen hat. Man fährt alle zwei Jahre zu seinem Prüfer des Vertrauens. Niemand schnallt es. Sollte es mal einer kapieren, hat man Pech gehabt.

Korrekt so??

Grüße
Frank
BlaueS1R
 
Beiträge: 1250
Registriert: 24.03.2014, 20:26
Motorrad: R1200R LC + MT09 SP

Vorherige

Zurück zu Suche



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste