von herbyei » 11.04.2019, 12:50
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Auch Original Hersteller-Zubehörteile haben eine Betriebserlaubnis wo diese vorgeschrieben ist. Diese erfolgen aber meist mit dem Fahrzeug zusammen in kompletter Ausstattung. Eine einzelne ABE in Papierform muss der Hersteller dem Kunden demnach nicht aushändigen (es gibt auch Ausnahmen und andere Bescheinigungen auf die ich hier wegen des Umfangs nicht näher eingehe). Der Hersteller kann jedoch Bedingungen an bestimmte Teile knüpfen, wie z.B. bei dem Windschild, HP-Brems-Kupplungshebel, HP-Fussrastenanlage, dass der Einbau nur durch den BMW Motorrad Partner erfolgen darf. Dies nicht aus Schikane oder Geldbeutelschneiderei, sondern vielmehr dass beim Anbau einige Dinge beachtet werden müssen, die vom Hersteller und oder Abnahme vorgegeben wurden um die Betriebserlaubnis zu erfüllen und schließlich trägt der Hersteller auch die Gewährleistung dafür.
Die Original Hersteller-Teile sind auch mit entsprechendem Logo, Teilenummern, etc. versehen und hat so auch den Vorteil dass jederzeit festgestellt werden kann, ob dieses Teil dem jeweiligen Fahrzeug zugeordnet ist oder nicht und damit kann eine gefakte ABE und gefakter Aufdruck keine Anwendung finden.
BMW-Angaben beim Zubehör:
Windschild Sport, getönt
• Wind- und Wetterschutz für Fahrer
• Kratzfeste Beschichtung für dauerhafte Transparenz
• Einbau nur durch BMW Motorrad Partner
• Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
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Viele Grüße Herb
Eine Breze ist eine Breze und kein 8-Brötchen.