Slick Modus

Die Technik der S1000RR - S 1000 RR - HP4 - HP 4.

Re: Slick Modus

Beitragvon rex666 » 28.03.2010, 19:05

dann mach mal ne kopie für mich von deiner BA !!!!!!!! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
mich würde mal interessieren ob die in den anderen eu ländern oder in übersee auch so einen m..t rein schreiben !??????
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Re: Slick Modus

Beitragvon bazi » 28.03.2010, 19:18

Hansolo hat geschrieben:Bei meiner Bedienungsanleitung steht auf der Seite 44 oder auf den anderen Seiten nichts davon dass die Betriebserlaubnis erlischt !!!!!!!
Meine ist von 08.2009 1. Auflage



Meine is 2. Auflage.

Wo krieg ich denn ne erste Auflage her? Wenn ich die im Sack hab, isses dann wieder legal!?

Da hat BMW sich aber nen schönen fauxpas geleistet
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Re: Slick Modus

Beitragvon raifi » 28.03.2010, 19:36

hat doch nen Vorteil zu den Ersten Bestellern zu gehören :D
Servus vom Rainer

Eigentlich wollte ich immer ganz anders sein, hatte aber nie die Zeit dazu.
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Re: Slick Modus

Beitragvon rex666 » 28.03.2010, 19:43

kann ja wohl nicht wahr sein was da abgeht !!!!!!!!
oh oh komme vom regen in die traufe mit den herstellern !!!!
aus it nach de ist doch nicht so weit weg arbeiten wohl die selben freien mitarbeiter da ??????? :roll:
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Re: Slick Modus

Beitragvon Wolpe87 » 28.03.2010, 19:53

Ha, ich hab noch erste Auflage :-D Bei mir war der Stecker schon montiert bei auslieferung :shock:
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Re: Slick Modus

Beitragvon bazi » 28.03.2010, 19:55

raifi hat geschrieben:hat doch nen Vorteil zu den Ersten Bestellern zu gehören :D


Ich hab am 28.05.2009 bestellt. Wo is denn da mein Vorteil?



Ich mach das jetzt anders: Ich schreib BMW an, die sollen mir bitte ne Bedienungsanleitung 1. Auflage schicken. Den Grund schreib ich denen net :twisted:


Aber nochmal die Frage:

Wer die erste Anleitung hat, dessen BE erlischt net, wenn er den Stecker drinne hat. Nehmen wir mal an, die BE erlischt trotzdem, BMW hat nur beim Druck der 1. Auflage gepennt. Ein Schreiben, dass die zu dämlich waren, kriegt auch keiner.
Biker Rudi Raser verursacht nun einen Unfall, weil er mit Slick-Modus einen Wheelie hingelegt hat, der ursächlich für den Unfall war. Es entsteht ein erheblicher Perosnenschaden, Rudi sitzt im Rollstuhl, seine Sozia verliert ein Bein.

Wer zahlt die Zeche?????

Rudis Versicherung net, denn er hatte ja keine BE. Rudi auch net, denn er wusste es ja net. BMW???????
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Re: Slick Modus

Beitragvon karrl » 28.03.2010, 20:00

aber wie in manch anderem fall schützt in deutschland unwissenheit vor strafe nicht!
besonders in der stvzo .
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Re: Slick Modus

Beitragvon bazi » 28.03.2010, 20:03

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Re: Slick Modus

Beitragvon rex666 » 28.03.2010, 20:09

so so das heißt also wenn bmw sich das anders überlegt bin ich der ar... ?????
kann ja wohl nicht sein wenn ich mich nach meiner mit dem kfz gelieferten BA richte dann im schadensfall bmw mir die lange nase zeigt !!
und nur weil sie der meinung sind wir haben uns das jetzt anders überlegt :evil:
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Re: Slick Modus

Beitragvon Hansolo » 28.03.2010, 20:15

Solange BMW das Fahrzeug mit dem Codierstecker serienmässig ausliefert, ist das ganze eigentlich ein Witz.

Hat jemand schon eine Stellungnahme von BMW oder seinem Händler eingefordert ?
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Re: Slick Modus

Beitragvon bazi » 28.03.2010, 20:16

Das ist doch heute erstmalig Thema hier, weil ich Depp doch tatsächlich meine BA gelesen hab :cry:
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Re: Slick Modus

Beitragvon karrl » 28.03.2010, 20:18

die sache ist doch so, wenn ich in meinem fahrzeug etwas verbaue muss es laut tüv funktionieren. dann darf ich es auch aktivieren.
ansonsten bekomme ich keine betriebserlaubnis und /oder darf entsprechende veränderung gar nicht erst verbauen.
den spruch "ich habs nicht eingeschaltet (zb. unterbodenlicht oder nos einspritzung) zählt wie man weiss weder bei der polizei noch vor dem richter.
da muss sich auch bmw dran halten.
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Re: Slick Modus

Beitragvon rex666 » 28.03.2010, 20:34

@karrl
so dann erklär mir mal den unterschied zwischen moped und stick mit auflage 1 und den mopeds mit der auflage zwei ?
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Re: Slick Modus

Beitragvon karrl » 28.03.2010, 21:06

für die bmw gibs eine betriebserlaubnis vom kraftfahrtbundesamt.
zwischen version 1 und version 2 wird bestimmt nicht anhand einer fehlerhaften betriebsanleitung unterschieden.
meiner meinung nach ist der passus auf unterlassung des betriebsmods slick so nicht rechtsbeständig.
d.h. wenn die so etwas einbauen darf ich es auch nutzen.
es ist ja keine bauartmodifikation die der fahrzeugbetreiber selbst vorgenommen und zur betriebserlaubis prüfen lassen muss sonder eine
bertiebsmöglichkeit mit dem segen des kraftfahrtbundesamtes erteilt wurde.
da verklage ich die bis auf die knochen.
kostet mit sicherheit geld und zeit. hab sowas mit behörden schon mal gemacht und gewonnen!
Zuletzt geändert von karrl am 01.04.2010, 00:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Slick Modus

Beitragvon rex666 » 28.03.2010, 21:16

das wollte ich hören so sehe ich das auch!
das ding ist so abgenommen und mir wurde auch nicht mitgeteilt (bestellung) das ich den modus nicht auf öffentlichen strassen benutzen darf !
haben ja sogar damit geworben das es die verschiedenen modis gibt und dabei nicht gesagt das ich den slick nicht auf öffentlichen strassen benutzen darf !
muß mal wieder mit meinem :) rechtsverdreher nen bier trinken gehen ! :mrgreen:
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