herbyei hat geschrieben:.
generell gilt:
Bei Motorrädern sind gefährliche bewegliche Teile wie Kettenendantriebe und dergleichen durch geeignete Vorrichtungen (Verkleidungen z.B. Kettenkasten für Sekundärantrieb) so zu schützen, dass weder Lenker noch beförderte Personen durch unbeabsichtigtes Berühren mit einem Körperteil oder mit einem Kleidungsstück gefährdet werden.
und ist beim TÜV ein eigener zu prüfender punkt. wenn es der tüvler nicht gesehen oder kontrolliet hat, gilt das nicht als ausrede, denn der fahrer/halter ist verantwortlich für sein moped.
Genau , du Spezialist hast mal wieder Recht , deshalb wird Wollis Moped stillgelegt oder er muß das Stück Kette unter der Schwinge abschneiden , ist ja total ungeschützt , geht garnicht ... den es sind schon Leute mit dem Schaltfuß an der Kette gekommen ...

Gruß Uwe
