bmwrichi2 hat geschrieben:Dank und nochmals Dank für diese Einsicht, HAF_Div28.
Es geht hier nämlich nicht um scheinbare Widersprüche oder Reifenthema- Emotionen, sondern einzig darum, was Sache ist. Ob das letztlich gut ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Übrigens: Es hat sich per Gesetz noch etwas geändert.
Nicht wir (wie es ehemals war, als wir noch diese "Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifenumrüstungen an Krafträdern", so heißen diese Freigaben offiziell, mitführen mussten) sind in der Nachweispflicht, sondern TÜV u. Polizei sind es. Und die können nur das beanstanden, was nicht in den 119 Seiten der EG-Betriebserlaubnis (KFZ-Schein Zeile K) ausdrücklich untersagt ist.
Ob für eine Rennleitung auch die allgemeine StVO u. somit auch die o.g. Betriebserlaubnis gilt, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Vielleicht gelten auf abgesperrten Strecken andere Regeln.
In diesem Sinne nochmals Dank von bmwrichi2
Hi,
Hi,
sag mal, wo finde ich die besagten 119 Seiten, wo kann man die lesen?
Gruß
Bernd