Keine Reifenbindung für die s1000rr

Reifen - Freigaben - Erfahrungen.

Re: Keine Reifenbindung für die s1000rr

Beitragvon Hubemo » 26.07.2010, 08:58

bmwrichi2 hat geschrieben:Dank und nochmals Dank für diese Einsicht, HAF_Div28.

Es geht hier nämlich nicht um scheinbare Widersprüche oder Reifenthema- Emotionen, sondern einzig darum, was Sache ist. Ob das letztlich gut ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Übrigens: Es hat sich per Gesetz noch etwas geändert.
Nicht wir (wie es ehemals war, als wir noch diese "Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifenumrüstungen an Krafträdern", so heißen diese Freigaben offiziell, mitführen mussten) sind in der Nachweispflicht, sondern TÜV u. Polizei sind es. Und die können nur das beanstanden, was nicht in den 119 Seiten der EG-Betriebserlaubnis (KFZ-Schein Zeile K) ausdrücklich untersagt ist.

Ob für eine Rennleitung auch die allgemeine StVO u. somit auch die o.g. Betriebserlaubnis gilt, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Vielleicht gelten auf abgesperrten Strecken andere Regeln.

In diesem Sinne nochmals Dank von bmwrichi2


Hi,

Hi,

sag mal, wo finde ich die besagten 119 Seiten, wo kann man die lesen?

Gruß
Bernd
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Re: Keine Reifenbindung für die s1000rr

Beitragvon bmwrichi2 » 04.08.2010, 17:54

Hallo Bernd,

bin leider momentan nicht zu Hause.
Geh doch bitte zu Deinem naechsten TUV und lass Dich aufklaeren, die haben diese 119 Seiten abrufbereit im Computer.
Wenn ich Ende des Monats wieder daheim bin werde ich mich selbst noch mal umgehend um diese Angelegenheit kuemmern.

Bis dahin herzliche Gruesse von bmwrichi2
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Re: Keine Reifenbindung für die s1000rr

Beitragvon bmwrichi2 » 01.09.2010, 14:06

Hallöchen,

bin wieder im Lande. Habe einen abenteuerlichen Ritt auf/mit einer Bajaj "Pulsar 150" gemacht, ein heißes Gerät mit 13 PS.

Widme mich jetzt wieder der leidigen Reifenfreigabe; HABE DAS THEMA BEGONNEN UND MÖCHTE ES AUCH ZU Ende führen.

Also: Die 119 Seiten der EG-Betriebserlaubnis sind für uns als Kunden NICHT zu bekommen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellt diese nur den Fahrzeugherstellern u. den TÜV´s zur Verfügung (Auskunft von BMW-Direkt u. verschiedenen TÜV´s), selbst die Reifenhersteller bekommen sie nicht (Auskunft Michelin Deutschland).

UNS SIND ALSO DIE HÄNDE GEBUNDEN, DARIN ETWAS NACHZULESEN !!

So weit, so gut.
Ich also mit meinem KFZ-Schein zum TÜV Herborn u. zum TÜV Wetzlar (beide Landkreis LDK) mit der (rein hypothetischen) Anfrage, ob ich auf meinem Gerät folgende Reifen fahren darf (für ROAD ATTACK liegt für die RR keine Freigabe vor):

Continental 120/70 ZR 17 (58W) ROAD ATTACK
Continental 190/55 ZR 17 (75W) ROAD ATTACK

Bei beiden Stellen erhalte ich die Auskunft, diese Reifen seien nicht erlaubt, da keine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers für die RR vorliegt.

Gleiche telefonische u. schriftliche Anfrage per mail an den stellvertretenden Leiter der TÜV-GmbH Hessen in Darmstadt (der Leiter war nicht erreichbar). Gleiche Antwort wie oben.

Anfrage beim TÜV in Friedrichsdorf/Taunus: Ist erlaubt, da keine Reifenfabrikatsbindung mehr für BMW besteht, die sog. Freigaben haben nur empfehlenden Charakter.

Auskunft bei BMW-Motorrad-Direkt: "Selbst wenn der Reifen Stllollen hätte, dürfen Sie ihn montieren !"

Auskunft Michelin Deutschland (da habe ich natürlich einen "nicht freigegebenen" Michelinreifentyp genannt):
Für BMW-Motorräder gibt es keine Reifenfabrikationsbindung mehr. Die Freigaben haben nur empfehlenden Charakter für unsere Kunden.

Anlässlich diese doch höchst konträren Aussagen bin ich gestern nochmal zum ...zigsten Mal bei BMW-Motorrad-Direkt telefonisch vorstellig geworden (089/9500 850, wenn ich dort meinen Namen nenne höre ich schon das Knistern in der Leitung) und habe die widersprüchlichen Aussagen beklagt sowie um eine endgültige, rechtsverbindliche und wasserdichte Aussage gebeten. Man hat mir diese in den nächsten Tagen zugesagt, bin gespannt und lass Euch die Antwort wissen.

Gruß von bmwrichi2
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Re: Keine Reifenbindung für die s1000rr

Beitragvon bmwrichi2 » 01.09.2010, 15:36

Ein freudiges Hallo aus dem Hintertaunus,

als ob BMW mit diesem Forum kurzgeschlossen sei: Soeben habe ich von einem Herrn Sperl (BMW-Motorrad-Direkt) DEN finalen Anruf erhalten:

Das Fahrzeug S 1000 RR ist gemäß EG-Typengenehmigungsnummer (Zeile K des KFZ-Scheins) u. EG-Betriebserlaubnis sowie der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (hat jeder Besitzer zu den Unterlagen beim Motorradkauf bekommen) HOMOLOGIERT OHNE REIFENFABRIKATSBINDUNG , d.h., Unbedenklichkeitsbescheinigungen seitens der Hersteller haben nur empfehlenden Charakter und sind NICHT RECHTLICH BINDEND.

Einzig bindend für die Reifen ist die Angabe in Zeile 15.1 u. 15.2 des KFZ-Briefs, bezw. die identische Bezeichnung in Zeile 32 der EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Wichtig: Die Zusatzbezeichnungen (58 W) für das Vorderrad, bezw. (75 W) für das Hinterrad MÜSSEN IN KLAMMERN stehen, weil nur dann die Reifen für über 270 km/h zugelassen sind !

190/55 ZR 17 M/C (75W) ist zugelassen.
190/55 ZR 17 M/C 75W ist NICHT ZUGELASSEN !!!

BMW-Motorrad-Direkt hat mir zugesagt, die Dienststelle der TÜV-Hessen GmbH in Darmstadt per Mail über diesen Sachverhalt zu belehren. In der Hoffnung, dass diese dann auch ihre TÜV-Stellen im übrigen Hessenland informieren

verbleibe ich mit freundlichem Gruß bmwrichi2
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Re: Keine Reifenbindung für die s1000rr

Beitragvon Uwe1 » 01.09.2010, 15:51

@ bmwrichi2,
is ja mal ein ding-super nett von dir, dir so eine mühe zu machen
danke
das heist jetzt im klartext für dumme, dass ich alle reifen fahren darf die ihre tragfähikeit in klammern haben und den tragfähigkeitswert haben der gefoerdert ist

lg
uwe
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Re: Keine Reifenbindung für die s1000rr

Beitragvon MSHPU » 01.09.2010, 17:23

Sehr interessant, aber was für deine dämliche Norm ist das wieder? "(X)" ist eine andere Geschwindigkeitsklasse als "X"? Wie bescheuert ist das denn? :roll: Ist doch kein Wunder, dass die Bürger frustriert sind, da blickt doch niemand durch.
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Re: Keine Reifenbindung für die s1000rr

Beitragvon Schleicher » 08.02.2011, 13:21

Das Ergebnis (keine Reifenbindung), das für die S1000RR nun vorherrscht, haben bereits seit Jahren viele europäische Mitgliedsstaaten für alle Kräder bestimmt. Die Empfehlungen der Hersteller gibt es auch in Polen, Schweiz, Italien.......... dort sind jedoch auch nur noch die Größe, Tragfähigkeit, Geschwindigkeit eingetragen. Wie auch immer.
Vielleicht ist es einmal sinnvoll darüber nachzudenken, ob man diese Erkenntnis an die Verkehrsdienste der Polizeipräsidien weitergibt, bevor übermotivierte und unbelehrbare Blaujackenträger - ohne Ahnung und -gesetzeswidrig- mit Verbot der Weiterfahrt und Erlöschen der BE und Vorführung beim Tüh und und und drohen -
Ich denke, dass die Weitergabe der Information ein Stückweit zur Entspannung zw. Rennleitung und S1000RR Fahrer vor Ort beitragen kann.

Oder liest die Rennleitung hier vielleicht gar mit und hat die Info für sich bereits genutzt ?

MfG

Schleicher
Zuletzt geändert von Schleicher am 08.02.2011, 13:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Keine Reifenbindung für die s1000rr

Beitragvon Roy » 08.02.2011, 13:54

Schleicher hat geschrieben:Das Ergebnis (keine Reifenbindung), das für die S1000RR nun vorherrscht, haben bereits seit Jahren viele europäische Mitgliedsstaaten für alle Kräder bestimmt. Die Empfehlungen der Hersteller gibt es auch in Polen, Schweiz, Italien.......... dort sind jedoch auch nur noch die Größe, Tragfähigkeit, Geschwindigkeit eingetragen. Wie auch immer.
Vielleicht ist es einmal sinnvoll darüber nachzudenken, ob man diese Erkenntnis an die Verkehrsdienste der Polizeipräsidien weitergibt, bevor übermotivierte und unbelehrbare Blaujackenträger - ohne Ahnungund -gesetzeswidrig- mit Verbot der Weiterfahrt und Erlöschen der BE und Vorführung beim Tüh und und und drohen -
Ich denke, dass die Weitergabe der Information ein Stückweit zur Entspannung zw. Rennleitung und S1000RR Fahrer vor Ort beitragen kann.

Oder liest die Rennleitung hier vielleicht gar mit und hat die Info für sich bereits genutzt ?

MfG

Schleicher



Erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum.

Und zur letzten Frage: Die Rennleitung liest hier mit.
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Re: Keine Reifenbindung für die s1000rr

Beitragvon Schleicher » 08.02.2011, 14:12

Vielen Dank für die Info. Ich hatte nämlich bei BMW telefonisch auch nachgefragt und dieselbe Antwort erhalten - Keine Reifenbindung - nur noch Empfehlungen - Wenn die Rennleitung hier mitliest, so gehe ich davon aus, dass diese im Rahmen ihrer "Beratungspflicht", diese Erkentnis auch an alle anderen aus der Fraktion Blaulicht, sozusagen auf dem "Dienstweg" weiterleiten/weitergeleitet haben. Das gilt auch für den "umstrittenen "Slik" Modus Betrieb. BMW hat ganz deutlich dazu Stellung genommen - Darf auf öffentl. Straßen gefahren werden - kein Erlöschen der BE. Nur wer eine leistungsreduzierte S1000RR hat (im Brief/Schein eingetragen)darf den Modus nicht fahren, da bei der Leistungsabgabe (keine Reduzierung mehr) angeblich zu Manipulationen führen kann/wird. So steht das auch im Handbuch. Und nur bei solchen S1000RR erlischt dann die BE - Klar! Sonst alles im Grünen Bereich. Just for Info. BMW hat in München ein kompetentes Zweiradteam. Lohnt sich einmal nur zum Plaudern anzurufen.
Danke für die Begrüßung

MfG

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Re: Keine Reifenbindung für die s1000rr

Beitragvon road-runner » 08.02.2011, 16:19

wenn ihr mal wissen wollt, wie die Herren von der Polizei über manches denken:



hier druffdrügge!


http://www.copzone.de/phpbbforum
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Re: Keine Reifenbindung für die s1000rr

Beitragvon folger » 08.02.2011, 17:50

Die Rennleitung liest zwar mit und ist wohl teilweise sogar der aktivste Poster hier, aber dennoch wird dir das in einer Kontrolle nicht weiterhelfen.
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Re: Keine Reifenbindung für die s1000rr

Beitragvon Schleicher » 08.02.2011, 18:43

Ich denke schon, das zutreffende Argumente, die mit rechtlichen Grundlagen untermauert sind, bei einer Kontrolle helfen.
Im Übrigen sind bereits alle Hersteller, Suzuki, Honda, Kawa, Yamaha.....mit ihren neuen Modellen auch dran die Reifenbindung aufzuheben.
Es dauert bei den einen oder anderen Cop eben eine zeitlang, bis er begriffen hat, dass dieses "Kontrolldruckmittel" ---ist aber nicht eingetragen und wo ist die Freigabe dafür.....nicht mehr gibt. Lasst ihnen Zeit, sich daran zu gewöhnen.
Ich weiß nur, dass ich nun keine Reifenbindung mehr habe - Jubel !!!!! Danke BMW :mrgreen:
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Re: Keine Reifenbindung für die s1000rr

Beitragvon folger » 08.02.2011, 20:17

Schleicher hat geschrieben:Ich denke schon, das zutreffende Argumente, die mit rechtlichen Grundlagen untermauert sind, bei einer Kontrolle helfen.
Im Übrigen sind bereits alle Hersteller, Suzuki, Honda, Kawa, Yamaha.....mit ihren neuen Modellen auch dran die Reifenbindung aufzuheben.
Es dauert bei den einen oder anderen Cop eben eine zeitlang, bis er begriffen hat, dass dieses "Kontrolldruckmittel" ---ist aber nicht eingetragen und wo ist die Freigabe dafür.....nicht mehr gibt. Lasst ihnen Zeit, sich daran zu gewöhnen.
Ich weiß nur, dass ich nun keine Reifenbindung mehr habe - Jubel !!!!! Danke BMW :mrgreen:


Bezweifle nur, dass Polizisten, die privat eine RR fahren und hier aktiv sind, nix anderes zu tun haben als dafür zu sorgen, dass ihre Kollegen informiert sind :?: :?: :?: Beim wöchentlichen KAffee bei dem sich ALLE Polizisten regelmässig treffen?

Klar hilft dir eine klare Rechtslage und die Untermauerung dieser in einer Kontrolle.
Beim Slick-Modus-Stecker: ja möglich, da es den Auszug aus der BE gibt, den muss man auch mitführen.
Das mit den Reifen hatten wir schon: Ja BMW verzichtet auf eine Freigabe der Reifen, aber das geben die dir nicht in einem Dokument. Da steht nur Freigabe laut BE beachten. Und die BE bekommste nicht. Ergo werden die Argumente in der Kontrolle sich auf eine Diskussion beschränken.
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Re: Keine Reifenbindung für die s1000rr

Beitragvon MSHPU » 08.02.2011, 23:39

folger hat geschrieben:Beim Slick-Modus-Stecker: ja möglich, da es den Auszug aus der BE gibt, den muss man auch mitführen.


Da melde ich zumindest Diskussionsbedarf an, denn ich habe von BMW niemals eine Bedienungsanleitung erhalten, die mir das Fahren mit dem Slick Modus verboten hätte und auch niemals ein Schreiben oder andere Information, die die Mitführung eines Gutachtens etc. gefordert hätte. Ich habe ein mit Betriebserlaubnis versehenes Fahrzeug gekauft und wenn ich nun nachträglich Einschränkungen hinnehmen soll, muss mich irgend jemand - sei es das Kraftfahrtbundesamt, meine Zulassungsstelle oder BMW als Hersteller - darüber informieren. Dies ist bis heute nicht passiert, also gehe ich davon aus, dass ich nichts mitführen muss.
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Re: Keine Reifenbindung für die s1000rr

Beitragvon folger » 09.02.2011, 00:57

MSHPU hat geschrieben:
folger hat geschrieben:Beim Slick-Modus-Stecker: ja möglich, da es den Auszug aus der BE gibt, den muss man auch mitführen.


Da melde ich zumindest Diskussionsbedarf an, denn ich habe von BMW niemals eine Bedienungsanleitung erhalten, die mir das Fahren mit dem Slick Modus verboten hätte und auch niemals ein Schreiben oder andere Information, die die Mitführung eines Gutachtens etc. gefordert hätte. Ich habe ein mit Betriebserlaubnis versehenes Fahrzeug gekauft und wenn ich nun nachträglich Einschränkungen hinnehmen soll, muss mich irgend jemand - sei es das Kraftfahrtbundesamt, meine Zulassungsstelle oder BMW als Hersteller - darüber informieren. Dies ist bis heute nicht passiert, also gehe ich davon aus, dass ich nichts mitführen muss.


Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Auf dem Auszug der BE, der das Einstecken des Slick-Steckers im Strassenverkehr erlaubt steht ausdrücklich, dass dieser einseitige Auszug mitgeführt werden muss.

Ich kann deine Argumentation vollkommen nachvollziehen, es hat dir keiner gesagt und auch den Auszug der BE hat dir keiner gegeben, aber dennoch ist es halt Bestandteil der BE. Meiner Meinung nach ist hier ganz klar BMW in der Informationspflicht. Aber gegen die BE verstösst du. Das Kraftfahrtbundesamt wird dich sicherlich nicht informieren.

Zitat aus der BE: "Der Fahrzeugführer hat diesen Auszug einschließlich der erforderlichen Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbzw.
Anbaus mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen."
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